# taz.de -- Landespolitiker Wolfgang Gedeon: Antisemit bleibt AfD-Mitglied
       
       > Ein Schiedsgericht lehnt den Ausschluss von Wolfgang Gedeon aus der AfD
       > ab. Das ist eine Schlappe für die Bundesspitze der Partei.
       
 (IMG) Bild: Wolfgang Gedeon darf AfD-Mitglied bleiben
       
       Berlin taz | Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang
       Gedeon, der sich in zahlreichen Publikationen [1][umfassend antisemitisch
       geäußert hat], bleibt Mitglied der AfD. Das Landesschiedsgericht
       Schleswig-Holstein hat einen Antrag auf Parteiauschluss Gedeons abgelehnt.
       Das bestätigte AfD-Parteisprecher Bastian Behrens der taz. Den Antrag,
       Gedeon auszuschließen, hatte der Bundesvorstand gestellt. In der Begründung
       des Landesschiedsgerichts heißt es, der Antrag sei „zum Teil unzulässig“
       und „zum Teil unbegründet“.
       
       Gedeon hat sich in mehreren Büchern und anderen Veröffentlichungen
       antisemitisch geäußert. Unter anderem hat er sich dabei auf die
       antisemitische Propagandaschrift die „Protokolle der Weisen von Zion“
       bezogen und geschichtsrevisionistische Neonazis wie Horst Mahler, Ernst
       Zündel und David Irving als „Dissidenten“ bezeichnet. Zuletzt hatte Gedeon
       die Gründung der AfD-internen Vereinigung „Juden in der AfD“ einen Fehler
       genannt. Im „ungünstigsten Fall“ handele es sich “um eine zionistische
       Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen
       zuwiderläuft“.
       
       Es ist nicht der erste gescheiterte Versuch, Gedeon aus der [2][AfD]
       auszuschließen. Im Zuge des neuen Verfahrens hatte sich das
       Landesschiedsgericht in Baden-Württemberg als befangen erklärt, weshalb die
       Entscheidung nun in Schleswig-Holstein fiel. Der Bundesvorstand kann jetzt
       vor das Bundesschiedsgericht ziehen und viel spricht dafür, dass er das
       auch tun wird.
       
       „Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht
       ausgeschöpft“, ließ Parteichef Jörg Meuthen auf Anfrage der taz mitteilen.
       „Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere Vorgehen
       beraten.“ Auch [3][im Fall von Doris Sayn-Wittgenstein] habe das
       Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein ja zunächst einen Parteiausschluss
       abgelehnt. Dieses Urteil sei jedoch vom Bundesschiedsgericht revidiert
       worden.
       
       Der Streit um Gedeon hatte 2016 zur vorübergehenden Spaltung der
       Landtagsfraktion in Baden-Württemberg geführt. Gedeon gehört dem Landtag
       als fraktionsloser Abgeordneter an. Vor einigen Wochen hatte sich eine
       knappe Mehrheit der AfD-Fraktion für eine Rückkehr Gedeons in die eigenen
       Reihen ausgesprochen, die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit aber war nicht
       erreicht worden.
       
       31 Oct 2019
       
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