# taz.de -- EuGH-Urteil zu Polens Justizreform: Frechheit siegt – aber nicht immer
       
       > An den beanstandeten Gesetzen hat Kaczyński schon geschraubt, Resthirn
       > ist also noch vorhanden. Der Kommission wird das hoffentlich nicht
       > reichen.
       
 (IMG) Bild: Kaczyński muss sich wohl doch weiter mit unliebsamen Richtern herumschlagen
       
       Für Jarosław Kaczyński wäre es zu schön gewesen: Eine politisch genehme
       Frühverrentung von Vertretern der Judikative in Tateinheit mit einer
       Verlängerung des jeweiligen Dienstverhältnisses – natürlich nach Gutdünken
       des Justizministers. Doch da [1][ist erfreulicherweise der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) davor]. Der beschied am Dienstag Kaczyński und seiner
       polnischen Regierungspartei PiS, dass die Justizreform von 2017 die
       Unabhängigkeit der Justiz verletzt.
       
       Genau darum aber geht es der PiS, die auf wichtigen Posten in Gerichten und
       Staatsanwaltschaften ihre Erfüllungsgehilfen platzieren will – frei nach
       dem Motto: Was interessiert uns der Rechtsstaat, Gewaltenteilung war
       gestern.
       
       Mittlerweile müsste den Nationalpopulisten, [2][die bei den Wahlen im
       Oktober] mit über 40 Prozent wieder eine satte Mehrheit eingefahren haben,
       dämmern, dass sie damit nicht durchkommen. [3][Schon im vergangenen Juli]
       beanstandete das Luxemburger Gericht das Gesetz, das unbotmäßige Richter am
       Obersten Gerichtshof durch eine Absenkung des Pensionsalters mal eben aufs
       Altenteil entsorgen wollte.
       
       Seit Oktober ist auf Betreiben der Europäischen Kommission ein weiteres
       Verfahren beim EuGH gegen Warschau anhängig. Dabei geht es um
       Disziplinarmaßnahmen, die gegen Richter auf Grundlage ihrer Urteile
       eröffnet werden können. Man ahnt bereits, dass es bei derartigen
       Entscheidungen wohl kaum um die juristische Kompetenz der Beteiligten geht.
       Weniger Ungemach aus Europa droht Polen durch ein
       Rechtsstaatlichkeitsverfahren der Kommission nach Artikel 7 – dank sei
       Ungarns Premier Viktor Orbán, der den Daumen senkt und damit das
       Einstimmigkeitsprinzip konterkariert.
       
       Die Frage ist, wie die PiS mit der neuerlichen Niederlage umgeht. Dass noch
       etwas Resthirn bei den Verantwortlichen vorhanden ist, zeigt der Umstand,
       dass an den beanstandeten Gesetzen bereits geschraubt wurde. Der Kommission
       wird das hoffentlich nicht reichen. Rechnen muss man aber mit der
       [4][Risikobereitschaft von Kaczyński] und Co., sich wieder eine blutige
       Nase zu holen.
       
       5 Nov 2019
       
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 (DIR) Barbara Oertel
       
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