# taz.de -- Beschlagnahmte Tiere in Kiel: Anklägerin angeklagt
       
       > Seltener Fall: Weil sie zu viele Tiere zu schnell beschlagnahmt haben
       > soll, steht eine Staatsanwältin vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Nicht diesen, aber einen anderen Elefanten soll die Angeklagte aus einem Zirkus geholt haben
       
       Hamburg taz | Die Anklage ist ein Novum in der Justizgeschichte
       Schleswig-Holsteins: Am Dienstag beginnt am Landgericht Kiel ein Prozess –
       [1][gegen eine Staatsanwältin]. In zehn Fällen wird ihr Rechtsbeugung
       vorgeworfen, in einem Fall mit Diebstahl.
       
       Als Dezernentin für Tierschutz soll sie bei der Kieler Staatsanwaltschaft
       zwischen Ende 2011 und Anfang 2014 eine Vielzahl von Tieren beschlagnahmt
       und notverkauft und dabei die Widerspruchsrechte der BesitzerInnen verletzt
       haben. Im Falle des Diebstahls habe sie schlecht gehaltene Tiere eines
       Landwirts ohne förmliche Notveräußerung eigenmächtig verkauft.
       
       Zu den beschlagnahmten Tieren gehörten Tiger, Krokodile und Löwen sowie
       eine Elefantin aus Zirkussen, aber auch Rinder, Pferde, Hunde und Kaninchen
       sowie Katzen. Sie alle soll die Angeklagte den BesitzerInnen weggenommen
       und ihnen dabei den Rechtsweg verwehrt haben.
       
       Bis Ende März sind nun insgesamt 36 Verhandlungstage angesetzt. Die
       Juristin wurde bereits aus dem Dienst entfernt, ihre Bezüge wurden um ein
       Viertel gekürzt. Dagegen klagte sie, allerdings ohne Erfolg: Unbegründet,
       fand das Verwaltungsgericht Schleswig. Nach dem derzeitigen Stand der
       Ermittlungen, so urteilten die Richter Mitte Juni, gebe es „keine
       ernstlichen Zweifel daran“, dass „die Entfernung der Antragstellerin aus
       dem Dienst als Ergebnis des Disziplinarverfahrens überwiegend
       wahrscheinlich“ ist. Dies gelte auch für die Entfernung aus dem
       Beamtenverhältnis.
       
       Seit 2014 schon wird gegen die 42-jährige Beamtin ermittelt, 2016 wurde
       erstmals Anklage gegen sie erhoben. Im Falle einer Verurteilung drohen der
       Juristin allein im Fall der Rechtsbeugung bis zu fünf Jahre
       Freiheitsstrafe, das Strafmaß kann aufgrund der weiteren Fälle allerdings
       noch höher ausfallen, sagte Martin Leinhos, Sprecher des Kieler
       Landgerichts. Eine Verurteilung von mindestens einem Jahr Haft würde zudem
       die Entbindung aus dem Beamtenverhältnis bedeuten.
       
       7 Oct 2019
       
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