# taz.de -- Prozess wegen Beleidigung: Fehler beim Künast-Urteil
       
       > Die Beleidigungen seien Meinungsäußerungen mit „Sachbezug“, urteilen
       > Berliner Richter. Renate Künast geht in Berufung und hat gute Chancen.
       
 (IMG) Bild: Renate Künast wurde auf Facebook übel beschimpft
       
       Freiburg taz | Das „Drecks-Fotzen“-Urteil des Landgerichts Berlin ist
       handwerklich mangelhaft. Eine Aufhebung durch das Berliner Kammergericht
       dürfte unausweichlich sein. Die betroffene Grünen-Politikerin Renate Künast
       hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen.
       
       Das Landgericht Berlin hatte in einem Beschluss vom 9. September zahlreiche
       Beschimpfungen gegen Künast [1][als noch rechtmäßig eingestuft]. Es handele
       sich im konkreten Kontext um Meinungsäußerungen mit „Sachbezug“ und nicht
       um strafbare Beleidigungen. Der Beschluss liegt der taz vor.
       
       Unter anderem ging es um die Formulierungen, Künast sei ein „Stück
       Scheisse“, „krank im Kopf, ein „altes grünes Drecksschwein“,
       „geisteskrank“, „gehirnamputiert“, „Sondermüll“, eine „alte perverse
       Dreckssau“ und eine „Drecks-Fotze“. Hinzu kam die Aufforderung: „Knatter
       sie doch mal einer so richtig durch.“ Die Äußerungen fielen als Kommentare
       auf der Facebookseite eines rechten Bloggers, der Künast ein falsches Zitat
       zur Kinderpornografie-Debatte der 1980er Jahre untergeschoben hatte.
       
       Die Pressekammer des Landgerichts Berlin berief sich mehrfach auf das
       Bundesverfassungsgericht, wandte dessen Rechtsprechung aber falsch an.
       
       ## Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht
       
       Laut Bundesverfassungsgericht ist bei der Frage, ob ein konkretes
       Werturteil strafbar ist, zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
       und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen abzuwägen. Diese Abwägung
       ist laut Karlsruhe dann nicht erforderlich, wenn das Werturteil eine
       „Schmähkritik“ darstellt, also eine „bloße Herabsetzung des Betroffenen“.
       
       Die Verfassungsrichter legen den Begriff der Schmähkritik aber eng aus.
       „Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt
       Schmähkritik nur ausnahmsweise vor“, heißt es immer wieder in Karlsruher
       Beschlüssen. Insofern mag es gerade noch vertretbar sein, die
       Beschimpfungen von Kühnast trotz der vulgär-verletzenden Sprache nicht als
       Schmähkritik zu werten.
       
       Doch damit ist die Prüfung nicht zu Ende, vielmehr muss sie jetzt erst
       beginnen. Denn wenn keine Schmähkritik vorliegt, ist nun zwischen
       Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Diese Abwägung hat das
       Landgericht aber unterlassen. Es wiederholt nur immer wieder, dass keine
       Schmähung vorliege, weil ja ein „Sachbezug“ vorliege. Damit bleibt das
       Landgericht bei der Vorfrage stehen und kommt erst gar nicht zum Kern der
       Sache, nämlich zur Abwägung.
       
       ## Ein erfundenes Zitat
       
       Es steht wohl außer Zweifel, dass bei einer ordentlich durchgeführten
       Abwägung Künasts Persönlichkeitsrechte den Vorrang vor den Beschimpfungen
       erhielten. Einerseits wird sie mit extrem herabwürdigenden Äußerungen
       überzogen, die nur wegen des politischen Kontextes nicht als Schmähkritik
       gelten. Die Äußerungen beziehen sich zudem auf ein erfundenes Zitat, also
       auf eine falsche Tatsachenbehauptung.
       
       Künast hatte 1986 in einem Zwischenruf im Berliner Abgeordnetenhaus darauf
       hingewiesen, dass ein Beschluss der NRW-Grünen zur Legalisierung von
       Kindersex nur Fälle erfasse, „wenn keine Gewalt im Spiel ist“. Die Zeitung
       Die Welt interpretierte den Zwischenruf in einem Beitrag von 2015: „Klingt
       das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?“ Daraus konstruierte
       der rechte Blog „Halle-Leaks“, Künast habe erklärt, „wenn keine Gewalt im
       Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok“.
       
       Auf dieses offensichtlich erfundene Zitat bezog sich die Flut der
       Beschimpfungen. Dabei hat Künast bereits mehrfach klargestellt, dass sie
       die Legalisierung von Sex mit Kindern schon damals abgelehnt habe. Ein
       entsprechendes Zitat Künasts fand sich sogar in dem fraglichen Artikel der
       Welt. Auch das wird bei der Abwägung zu berücksichtigen sein.
       
       23 Sep 2019
       
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