# taz.de -- Kampf gegen Hasskommentare: Renate Künast erringt Teilerfolg
       
       > Mit ihrer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss hatte Künast jetzt
       > Erfolg: Sechs von 22 Hasspostings gegen sie gelten nun doch als
       > Beleidigung.
       
 (IMG) Bild: Renate Künast
       
       Berlin dpa | Renate Künast hat mit einer [1][Beschwerde gegen einen
       Gerichtsbeschluss] zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg
       erreicht. Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die
       Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und
       verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft
       wurden.
       
       In sechs von 22 Fällen sei – anders als in einem Beschluss vom September
       2019 – nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die
       Grünen-Bundestagsabgeordnete in diesen Fällen Recht. Der neue
       „Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig.
       
       Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgegeben
       werden dürfen, um zivilrechtlich gegen sie vorgehen zu können. In sechs
       Fällen hat sie dies nun erreicht. „Als demokratische Gesellschaft dürfen
       wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren“, hatte die
       Grünen-Politikerin betont.
       
       ## Nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen
       
       Nach dem damaligen Gerichtsbeschluss waren alle Kommentare keine
       Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten
       Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeichnet und
       noch drastischere und auch sexistische Beiträge geschrieben. Die
       Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen.
       
       Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden,
       hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit
       zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter.
       
       Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der
       Beleidigung. Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden
       diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung
       vorgelegt.
       
       21 Jan 2020
       
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