# taz.de -- Prozessauftakt in Hildesheim: Geld gemacht mit Geflüchteten
       
       > Dass sich mit der Unterbringung von Geflüchteten Geld machen lässt, ist
       > bekannt. Die Dimensionen, um die es in einem Prozess geht, lassen aber
       > aufhorchen.
       
 (IMG) Bild: Flüchtlingsunterkünfte: Scheinrechnungen für das Betreiben und Bewachen von Einrichtungen
       
       Göttingen taz | Dass sich mit dem Transportieren, Versorgen und
       Unterbringen von Flüchtlingen viel Geld machen lässt, ist keine wirklich
       neue Erkenntnis. Auch ist hinlänglich bekannt, dass sich die Profiteure
       solcher Geschäfte bisweilen in rechtlichen Grauzonen oder gänzlich in der
       Illegalität bewegen. Die Dimensionen, um die es jetzt in einem
       entsprechenden Strafverfahren in Hildesheim geht, lassen allerdings
       aufhorchen:
       
       Um nicht weniger als zehn Millionen Euro soll nämlich der ehemalige
       Geschäftsführer des [1][Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Hannover] das Land
       Niedersachsen geprellt haben, indem er Scheinrechnungen für das Betreiben
       und Bewachen von Flüchtlingsunterkünften stellte und Zahlungen auf
       Privatkonten umleitete.
       
       Der Prozess gegen den 45-Jährigen, einen Kollegen (37) sowie dessen Frau
       (36) wegen besonders schweren Betruges und besonders schwerer Untreue
       beginnt am Freitag vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Hildesheimer
       Landgerichts.
       
       Verhandelt werden zunächst 16 Fälle, in denen der Hauptangeklagte den
       Betrieb von Flüchtlingsheimen falsch abgerechnet haben soll. Zum einen soll
       er Leistungen im Wert von acht Millionen Euro in Rechnung gestellt haben,
       die gar nicht erbracht wurden. Zum anderen zweigte er laut Anklage vom Land
       überwiesenes Geld auf ein Konto ab, das er angeblich für den ASB
       eingerichtet hatte, in Wirklichkeit aber nur selbst nutzte und auch nicht
       über die Buchhaltung der Hilfsorganisation laufen ließ.
       
       ## Geld für eigene Zwecke verwendet
       
       Das auf diese Weise beiseite geschaffte Geld sollen die beschuldigten
       Männer für eigene Zwecke verwendet haben. Teilweise hätten sie für die
       Transaktionen auch das Privatgirokonto der mitangeklagten Ehefrau genutzt.
       
       Aufgeflogen war die Sache erst im vergangenen Februar. Der
       Ex-Geschäftsführer sitzt seitdem wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
       Weil die U-Haft in der Regel nur maximal sechs Monate dauern darf, wird
       erst mal nur über einen Teil der Vorwürfe verhandelt.
       
       Insgesamt sind in dem Komplex sechs Personen in 28 Fällen angeklagt – es
       geht um eine veruntreute Gesamtsumme von 10,2 Millionen Euro. Der ASB hat
       auch schon zivilrechtliche Schritte eingeleitet, um zumindest einen Teil
       des Geldes zurückzubekommen.
       
       20 Sep 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.asb-hannover.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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