# taz.de -- Dieselmassenklage gegen VW: Kläger sind offen für Vergleich
       
       > Das Musterfeststellungsverfahren wegen des Dieselbetrugs beginnt am 30.
       > September. Verbraucherschützer wollen, dass Geschädigte schnell Geld
       > sehen.
       
 (IMG) Bild: Zieht für die Opfer des Dieselbetrugs von VW vor Gericht: Verbraucherzentralenchef Klaus Müller
       
       Berlin taz | Schnelle Einigung statt jahrelangem Tauziehen vor Gericht: Der
       Bundesverband der Verbraucherzentralen hält einen Vergleich mit dem
       Autokonzern Volkswagen im Zuge der [1][Musterfeststellungsklage] wegen des
       Dieselabgasbetrugs für wahrscheinlich. Die Verbraucherschützer haben die
       Klage angestrengt, damit geschädigte VW-KundInnen unkompliziert und
       risikofrei Schadenersatz einklagen können. Volkswagen will von einer
       solchen Einigung allerdings nichts wissen – zurzeit jedenfalls nicht. Ein
       Vergleich sei „kaum vorstellbar“, sagte ein Sprecher.
       
       Vier Jahre nach dem Bekanntwerden des [2][Dieselskandals] um manipulierte
       Abgaseinrichtungen beginnt am 30. September vor dem Oberlandesgericht
       Braunschweig das Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentralen
       gegen VW. Allein in Deutschland sind zwei Millionen
       DieselfahrzeugbesitzerInnen betroffen. „Unserer Meinung nach hat Volkswagen
       betrogen und muss deshalb zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte
       Verbandschef Klaus Müller vor JournalistInnen in Berlin.
       
       Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ist das erste dieser
       Art, denn die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage wurde erst im Zuge
       der Manipulationsaffäre geschaffen. Geben RichterInnen der Klage statt,
       gilt das Urteil für alle, die sich vorher in ein spezielles Klageregister
       eingetragen haben. Bislang sind das 430.000 Personen.
       
       Eine Musterfeststellungsklage hat durchaus Haken: Ist sie nicht
       erfolgreich, können Geschädigte nicht mehr individuell vor Gericht ziehen.
       Bei einem Erfolg müssen sie den Schadenersatz noch individuell erstreiten.
       Dieser Aufwand würde ihnen bei einem Vergleich erspart werden. „Wenn VW
       einem Urteil zuvorkommen möchte und mit uns in Vergleichsverhandlungen
       eintreten will, dann sind wir dafür offen“, sagte Müller. Ein Vergleich sei
       nicht für jeden Preis zu haben. „Es ist aber im Interesse der
       Verbraucherinnen und Verbraucher, möglichst schnell Geld zu sehen.“ Ein
       Angebot werden die VerbraucherschützerInnen nicht machen – sie warten auf
       eines von VW.
       
       ## Geschädigte können sich Klage noch anschließen
       
       Der Autobauer ziert sich. „Bei der hohen Anzahl von Registeranmeldungen,
       Fallkonstellationen und etwaigen individuellen Schadensforderungen
       erscheint ein Vergleichsschluss kaum vorstellbar“, gab ein Sprecher die
       Sprachregelung des Konzerns wieder.
       
       Die Formulierung „kaum vorstellbar“ stimme ihn optimistisch, sagte Müller.
       Die VerbraucherschützerInnen gehen davon aus, dass ihre Klage erfolgreich
       ist – und viele Geschädigte anschließen vor Gericht ihre Entschädigung
       geltend machen. Volkswagen werde die zu erwartenden Prozesskosten
       hochrechnen, meinte auch Anwalt Ralph Sauer, der die Musterklage führt. „Es
       wird mit einem Vergleich für VW viel billiger“, sagte er. „Die wollen einen
       Vergleich, anders kann ich es mir nicht vorstellen.“ Konzern und
       Geschädigte haben in Australien bereits eine solche Einigung getroffen, bei
       der DieselkäuferInnen nach VW-Angaben umgerechnet etwa 870 Euro bekommen.
       Das wäre den VerbraucherschützerInnen zu wenig, signalisierte Müller.
       
       Grundsätzlich sind zwei Wege der Entschädigung möglich, erklärte der
       Wirtschaftsjurist Marco Rogert, der ebenfalls Klagevertreter ist. Entweder
       kommt es zu einer Rückabwicklung, VW zahlt also den Kaufpreis und zieht
       möglicherweise einen Teil für die bisherige Nutzung des Autos ab. Oder VW
       zahlt einen einmaligen Betrag. „Die Gegenseite wird Interesse daran haben“,
       sagte der Anwalt.
       
       Geschädigte können sich noch bis zum 29. September der Klage anschließen.
       Das kommt infrage für AutohalterInnen der Marken Audi, Seat, Škoda und
       Volkswagen, deren Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestattet
       sind, die nach dem 1. November 2008 gekauft wurden und vom Rückruf
       betroffen waren. Bereits registrierte Geschädigte sollten prüfen, ob die
       Voraussetzungen zutreffen, raten die ExpertInnen. Ansonsten könnten
       Ansprüche, die anders geltend gemacht werden müssen, verloren gehen.
       Hilfestellungen bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen an unter
       [3][musterfeststellungsklagen.de].
       
       17 Sep 2019
       
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 (DIR) [2] /Klagewelle-im-VW-Diesel-Skandal/!5574235
 (DIR) [3] http://www.musterfeststellungsklagen.de
       
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 (DIR) Anja Krüger
       
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