# taz.de -- Wohnungsmarkt in Berlin: Der Mietendeckel wird konkret
       
       > Wie bekannt wurde, arbeitet der Berliner Senat an einem differenzierten
       > Modell inklusive Mietabsenkungen. Die Obergrenze soll bei bis 7,97 Euro
       > liegen.
       
 (IMG) Bild: Wenn der Mietendeckel hält, was er verspricht, dann wehrt sich Berlin ab 2020 auch per Gesetz
       
       Der Berliner Mietendeckel wird konkret – und er wird wohl halten, was seine
       Macher versprechen. Das legt ein Informationsschreiben der Senatsverwaltung
       für Stadtentwicklung an die Koalitionäre nahe, das vom 16. August datiert
       und der taz vorliegt.
       
       Demnach soll es einen differenzierten Mietendeckel mit Obergrenzen zwischen
       3,42 und 7,97 Euro geben. Das Gesetz soll Mietern erlauben, per Antrag beim
       Bezirksamt ihre Miete abzusenken, falls diese die Obergrenze überschreitet.
       Gleichzeitig sollen Modernisierungzuschläge die Obergrenzen um maximal 20
       Prozent überschreiten dürfen. Der Mietendeckel soll zudem auch für
       möblierte Wohnungen gelten. Neubauten ab dem Baujahr 2014 sollen
       ausgenommen werden. Das Entwurfspapier dient im laufenden
       Gesetzgebungsverfahren als Diskussionsgrundlage für die Koalitionsparteien.
       
       Der Entwurf ähnelt dem Konzept, das der Berliner Mieterverein im Juli
       veröffentlicht hatte. Statt einer pauschalen Mietobergrenze sieht er ein
       differenziertes Modell mit Obergrenzen je nach Baujahr und Ausstattung vor.
       Für Altbauwohnungen mit Sammelheizung und Bad, die vor 1918 fertiggestellt
       wurden, soll etwa eine Obergrenze von 6,03 Euro gelten, für Wohnungen, die
       zwischen 1991 und 2013 erbaut wurden, die Grenze von 7,97 Euro pro
       Quadratmeter. Das Konzept kennt 17 Abstufungen.
       
       Wie beim Vorschlag des Mietervereins sind Modernisierungszuschläge erlaubt
       – jedoch darf die Mietobergrenze um nicht mehr als 20 Prozent überschritten
       werden. Etwaige Ausnahmen müssen sich die Vermieter genehmigen lassen. Auch
       bei den Modernisierungszuschlägen, die bis zu acht Jahre nach Abschluss der
       Arbeiten geltend gemacht werden können, definiert das Papier Obergrenzen:
       Für Wärmedämmung der Gebäudehülle darf der Vermieter 57 Cent pro
       Quadratmeter auf die Miete umlegen, für neue Fenster 27 Cent.
       
       ## Diskussionsprozess dauert an
       
       Die Verwaltung von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) bezieht sich bei den
       Obergrenzen wie der Mieterverein auf den Mietspiegel von 2011. Während die
       höchste Mietobergrenze der Senatsverwaltung bei 7,97 Euro liegt, hatte der
       Berliner Mieterverein eine Obergrenze von 9,79 Euro für Wohnungen
       vorgeschlagen, die nicht größer als 60 Quadratmeter sind und zwischen 2013
       und 2018 erbaut wurden. Die Zahlen unterscheiden sich, weil der
       Mieterverein die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und die
       Senatsverwaltung die Einkommensentwicklung der Berliner berücksichtigt
       haben.
       
       „An diesem Papier kann es noch Änderungen geben“, sagte Linken-Politikerin
       Gaby Gottwald der taz. Die Diskussion sei ohnehin schon weiter. Christian
       Gräff, wohnungspolitischer Sprecher der CDU, kritisierte den Entwurf als
       „unsozial und unseriös“. Dagegen zeigte sich Gottwald mit Blick auf das
       jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der
       Mietpreisbremse selbstbewusst: „Die Grundlogik des Urteils kann man
       übertragen auf die Diskussion über den Mietendeckel.“
       
       Auch Katrin Schmidberger, mietenpolitische Sprecherin der Grünen, sagte der
       taz: „Wir sind mitten im Prozess.“ Es sei kontraproduktiv, Zwischenstände
       öffentlich zu kommentieren. Einigkeit herrsche in der Koalition aber
       darüber, dass man einen „rechtssicheren, fairen und atmenden Mietendeckel“
       möchte.
       
       Diskutiert wird offensichtlich noch über den Modus der Mietabsenkung. Hier
       sei eine verhältnismäßige und umsetzbare Lösung notwendig, sagte
       Schmidberger. Sowohl Gottwald als auch Schmidberger sprachen der taz
       gegenüber von Absenkungen, die man bei „Wuchermieten“ ermöglichen wolle. Ob
       damit ein weiterer Wert neben den Mietobergrenzen gemeint sei, wollten
       beide Politikerinnen nicht sagen.
       
       Eine Regelung, laut der Eigenbedarfskündigungen vom Bezirksamt genehmigt
       werden müssen, habe man aus juristischen Erwägungen ausgeschlossen, so
       Schmidberger. Ende August soll der Gesetzentwurf fertig sein, Anfang
       September die Anhörung der Fachverbände beginnen. Inkrafttreten soll der
       Mietendeckel zu Jahresbeginn.
       
       25 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Volkan Ağar
       
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