# taz.de -- Ein Jahr Hutbürger: Hohn für die Pressefreiheit
       
       > Bei einer Pegida-Demo wurde letztes Jahr ein ZDF-Team von der Polizei
       > festgehalten. Das war illegal, doch ein Umdenken hat es nicht gegeben.
       
 (IMG) Bild: Ein Hutbürger wie dieser hetzte bei einer Dresdner Pegida-Demo die Polizei auf ein TV-Team
       
       Hutbürger aller Länder, vereinigt Euch! Denn es könnte sein, dass ihr mit
       eurer kruden Auffassung („Sie begehen eine Straftat!“) von den Rechten der
       Medien bei Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen auch weiterhin
       durchkommt.
       
       Wer meinte, die Vorkommnisse bei der Pegida-Demonstration in Dresden
       [1][vor knapp einem Jahr] hätten für ein grundsätzliches Umdenken gesorgt
       oder für eine intensivere Auseinandersetzung mit der Presse- und
       Berichterstattungsfreiheit in den Schulungen der Bundespolizei, liegt
       leider falsch.
       
       Wir erinnern uns: Im August 2018 war bei Pegida ein Demonstrant mit
       Deutschlandfarben-Hütchen gegen ein ZDF-Kamerateam vorgegangen, das –
       völlig im Einklang mit Recht und Gesetz – im Rahmen der Demo eben auch ihn,
       den Teilnehmer, gefilmt hatte. Das Team jedoch wurde von der Polizei rund
       eine Dreiviertelstunde zur ausführlichen Aufnahme der Personalien
       festgesetzt.
       
       Das Ganze führte zu Hohn und zu einer peinlichen Entschuldigung des
       Dresdner Polizeipräsidenten sowie zu warmen, Besserung gelobenden Worten.
       Und sonst nichts, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche
       Anfrage der Linken zeigt.
       
       ## Schutz von MedienvertreterInnen
       
       Zwar heißt es darin: „Im Rahmen der Ausbildung des Vorbereitungsdienstes
       für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (VmPVD) sind
       18 Unterrichtseinheiten […] für die Thematik „Polizei und Grundrechte“
       vorgesehen. […] Der Schutz von Pressevertreterinnen und Pressevertretern
       ist hierbei Teil der Unterrichtungen.“
       
       Im Diplomstudiengang für die gehobenen Dienstgrade sind für das Thema
       „Schutz des kommunikativen Handelns“ immerhin 12 Unterrichtsstunden
       vorgesehen, die „unter anderem Meinungs- und Informationsfreiheit,
       Versammlungsfreiheit und Presse-, Rundfunk und Filmfreiheit“ beinhalten.
       
       Dort wird auch der Schutz von MedienvertreterInnen bei Versammlungen
       thematisiert, „Versammlungen mit extremistischem Hintergrund nehmen hierbei
       einen größeren Raum ein. […] Im weiteren Verlauf des Studiums werden […]
       nochmals speziell aktuelle Entwicklungen in der inneren Sicherheit mit
       einem Zeitrahmen von 24 Unterrichtsstunden thematisiert.“ Und weiter heißt
       es, die Polizeiausbildung werde regelmäßig evaluiert und „auf aktuelle
       Schwerpunkte mit einer zeitnahen Einarbeitung in die Lehrinhalte reagiert“.
       
       Fragt sich bloß, wie lange das dauert oder was denn nach Sicht der
       Zuständigen einen „aktuellen Schwerpunkt“ ausmacht. Denn in der Antwort
       heißt es auch: „Das Modulhandbuch (gPVB) als auch die Inhalte des
       Ausbildungsplans (VmPVD) werden regelmäßig evaluiert und bei erforderlichen
       Bedarf überarbeitet. Seit dem Jahr 2015 erfolgte zu der angefragten
       Thematik keine Anpassung.“
       
       31 Jul 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Neue-Erkenntnisse-zu-Poebel-Demonstrant/!5530477
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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