# taz.de -- Verfassungsgericht Baden-Württemberg: Rausschmiss zweier AfDler war okay
       
       > Zwei AfD-Politiker sind vom Landtag in Baden-Württemberg zeitweise
       > ausgeschlossen worden. Laut Landesverfassungsgericht ist das rechtens.
       
 (IMG) Bild: Landtagspräsidentin Muhterem Aras hat zwei AfDler rausgeschmissen. Recht so
       
       Stuttgart dpa | Das Landesverfassungsgericht hat am Montag in Stuttgart
       entschieden: Der [1][zwischenzeitliche Ausschluss der AfD-Politiker] Stefan
       Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem baden-württembergischen Landtag war
       rechtens. Das gelte auch für die zuvor erteilten Ordnungsrufe.
       
       Der Ausschluss aus Sitzungen des Parlaments stelle zwar eine schwerwiegende
       Beeinträchtigung des Abgeordnetenrechts dar, verfassungsrechtlich seien die
       Ausschlüsse aber nicht zu beanstanden.
       
       [2][Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne)] hatte Räpple und den
       fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember
       und den drei Folgesitzungen ausgeschlossen.
       
       Der Grund: Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht
       und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den
       Saal. Räpple war durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem
       umstrittenen Redebeitrag. Beide zogen vor Gericht, weil sie ihre Rechte als
       Abgeordnete verletzt sahen.
       
       22 Jul 2019
       
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