# taz.de -- Verfassungsgericht Baden-Württemberg: Rausschmiss zweier AfDler war okay
> Zwei AfD-Politiker sind vom Landtag in Baden-Württemberg zeitweise
> ausgeschlossen worden. Laut Landesverfassungsgericht ist das rechtens.
(IMG) Bild: Landtagspräsidentin Muhterem Aras hat zwei AfDler rausgeschmissen. Recht so
Stuttgart dpa | Das Landesverfassungsgericht hat am Montag in Stuttgart
entschieden: Der [1][zwischenzeitliche Ausschluss der AfD-Politiker] Stefan
Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem baden-württembergischen Landtag war
rechtens. Das gelte auch für die zuvor erteilten Ordnungsrufe.
Der Ausschluss aus Sitzungen des Parlaments stelle zwar eine schwerwiegende
Beeinträchtigung des Abgeordnetenrechts dar, verfassungsrechtlich seien die
Ausschlüsse aber nicht zu beanstanden.
[2][Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne)] hatte Räpple und den
fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember
und den drei Folgesitzungen ausgeschlossen.
Der Grund: Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht
und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den
Saal. Räpple war durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem
umstrittenen Redebeitrag. Beide zogen vor Gericht, weil sie ihre Rechte als
Abgeordnete verletzt sahen.
22 Jul 2019
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