# taz.de -- Ermittlungen nach Heß-Marsch: Heß-Gegner als Kriminelle?
       
       > Die Polizei ermittelte gegen Nazigegner wegen Bildung einer kriminellen
       > Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft verfolgt nur noch Landfriedensbruch.
       
 (IMG) Bild: Gegenproteste gegen den Heß-Marsch 2017 in Berlin
       
       Berlin taz | Zwei Jahre nach einem Vorfall in Zusammenhang mit Protesten
       gegen den neonazistischen [1][Rudolf-Heß-Marsch] im [2][August 2017]
       ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 34 Personen wegen schweren
       Landfriedensbruchs. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage der taz.
       
       Die Gruppe war [3][auf Fahrrädern unterwegs nach Spandau], als sie in der
       Charlottenburger Otto-Suhr-Allee auf einen Werbestand der AfD für die
       Bundestagswahl stieß. Dabei sei es zu Rangeleien gekommen und der Stand sei
       umgekippt. So sagen es an dem Vorfall Beteiligte in einer Stellungnahme,
       die das Berliner Bündnis gegen Rechts (BBgR) am Mittwoch veröffentlichte.
       
       An der Auseinandersetzung sei eine „Handvoll Fahrradfahrer*innen“ beteiligt
       gewesen. Die AfD Charlottenburg-Wilmersdorf sprach am Tag des Vorfalls von
       „30 Antifaschist*Innen“, die ihren Stand attackiert und „die Verteilung von
       Flyern verhindert“ hätten. Kurz nach dem Aufeinandertreffen, an dem auch
       ein Zivilpolizist beteiligt gewesen sein soll, wurden die Linken von der
       Polizei festgesetzt und ihre Daten aufgenommen.
       
       Einige von ihnen, der BbgR-Sprecher spricht von „zwei oder drei Personen“,
       sollen nun über ein Auskunftsersuchen beim Bundeszentralregister erfahren
       haben, dass sie „im polizeilichen Informationssystem des Bundeskriminalamts
       mit dem Vermerk ‚Politisch motivierte Kriminalität – links‘ geführt
       werden“. Der angegebene Grund: „Paragraf 129 Bildung einer kriminellen
       Vereinigung“. Vermutet wird, das dies auch bei den anderen Personen der
       Fall ist.
       
       Der Paragraph stellt allein die Zurechnung zu einer Gruppe unter Strafe und
       gilt Kritikern als Schnüffelparagraph, der er als Legitimation zur
       Totalüberwachung von Personen genutzt werden kann.
       
       ## Kontrollen am Flughafen
       
       Laut BBgR hatte der Eintrag Folgen für die Betroffenen: „Einigen wurde in
       den letzten Monaten der Zutritt zu Behörden verwehrt. Eine Person wollte
       ehrenamtlich arbeiten und wurde aufgrund des Eintrags abgelehnt. Mehrere
       wollten in den Urlaub und wurden am Flughafen länger festgehalten.“
       
       Die Einträge sollen auf das Berliner LKA zurückgehen und über das
       länderübergreifende Informationssystem Inpol für alle Polizeibehörden
       abrufbar sein. Inzwischen hat die Polizei ihre Ermittlungen eingestellt,
       wie sie auf Anfrage der taz mitteilte. Die Einträge, die so etwas wie den
       Anfangsverdacht der Polizei darstellen, sind aber wohl dennoch nicht
       gelöscht.
       
       Bei der Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen wegen schweren
       Landfriedensbruchs übernommen hat, wird nicht wegen des Vorwurf der Bildung
       einer kriminellen Vereinigung ermittelt. „Paragraph 129 ist derzeit nicht
       der Tatvorwurf“, heißt es.
       
       Aus einer der taz vorliegenden bislang unveröffentlichten Anfrage der
       Linken-Abgeordneten Niklas Schrader und Anne Helm zu „Ermittlungs- und
       Strafverfahren nach §129“ geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft Berlin
       und die Generalstaatsanwaltschaft seit 2017 in zwölf Verfahren nach §129
       ermitteln; ein Fall aus dem August 2017 ist nicht darunter.
       
       31 Jul 2019
       
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