# taz.de -- Druck vom Bundeskartellamt: Amazon netter zu Händlern
       
       > Auf Druck des Bundeskartellamts passt Amazon seine Geschäftsbedingungen
       > für Händler an. Jetzt ermittelt die EU-Kommission gegen den Konzern.
       
 (IMG) Bild: Kaum ist die eine Untersuchung des Versandriesen vorüber, soll die nächste beginnen
       
       Der [1][Onlinehändler Amazon] ändert auf Druck des Bundeskartellamts seine
       Geschäftsbedingungen für Händler – im Gegenzug [2][stellt die Behörde ihre
       Ermittlungen in der Sache ein]. „Für die auf den Amazon-Marktplätzen
       tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende
       Verbesserungen erwirkt“, teilte der Präsident des Bundeskartellamts,
       Andreas Mundt, am Mittwoch mit.
       
       Dabei geht es unter anderem um die Kündigung und die Sperrung von Konten,
       einen Punkt, den zahlreiche Händler in der Vergangenheit kritisiert hatten.
       Für Amazon ist das Thema jedoch damit nicht abgehakt: Ebenfalls am Mittwoch
       kündigte die EU-Kommission an, Ermittlungen gegen Amazon aufzunehmen.
       
       Längst ist nicht allen Kund:innen bewusst: Amazon ist in einer Doppelrolle
       unterwegs. Einerseits agiert das Unternehmen als Händler, der selbst
       Produkte verkauft. Andererseits ist Amazon eine Plattform, auf der unter
       dem Label Amazon Marketplace andere Händler Produkte verkaufen. Laut Amazon
       selbst entfallen 58 Prozent des weltweiten Bruttowarenumsatzes auf
       Drittanbieter, für Deutschland sehen die Zahlen ähnlich aus.
       
       ## Neue Kündigungsfrist für Verkäufer:innen
       
       Nachdem sich die Beschwerden aus den Reihen der Anbieter häuften, nahm im
       vergangenen November das Bundeskartellamt Ermittlungen auf. Unter anderem
       ging es um einen Missbrauch der Marktmacht im Verhalten gegenüber den
       Drittanbietern. Gerade für kleinere Händler ist es mittlerweile schwierig,
       ohne Amazon auszukommen, vor allem, weil [3][zahlreiche Kund:innen ihren
       Onlineeinkauf über Amazon abwickeln].
       
       Nun ändert Amazon unter anderem einen der Punkte, der häufig von
       Drittanbietern kritisiert wurde: das Sperren von Konten. In der
       Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen die Inhaber:innen der
       Konten eine willkürliche Sperrung kritisierten – die zudem sehr abrupt kam.
       So brachen Umsätze über Nacht ein, teilweise wurde es existenzgefährdend.
       
       Ab dem 16. August, wenn die neuen Bedingungen wirksam werden, gilt nun eine
       30-tägige Kündigungsfrist. Ausnahmen gibt es nur, wenn es beispielsweise um
       Rechtsverletzungen geht, da muss Amazon aber, ebenso wie bei Sperrungen,
       zumindest eine Begründung liefern. Außerdem dürfen Verkäufer:innen auf
       anderen Webseiten – zum Beispiel der eigenen – künftig bessere Fotos oder
       detailliertere Beschreibungen liefern als bei Amazon. Öffentlich sind die
       Geschäftsbedingungen allerdings immer noch nicht.
       
       ## Untersuchung durch EU-Kommission
       
       EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager [4][kündigte am Mittwoch an],
       ebenfalls die Doppelrolle von Händler und Verkaufsplattform zu untersuchen.
       Dabei hat die EU-Kommission vor allem den Umgang mit Daten im Blick. Der
       Verdacht: Amazon nutze „wettbewerbssensible Informationen über
       Marktplatzhändler, ihre Produkte und die von den Händlern auf der Plattform
       vorgenommenen Transaktionen“, so die EU-Kommission.
       
       Deshalb will die Kommission einerseits die Vereinbarung über diese
       Datenanalyse untersuchen, die Amazon mit den Drittanbietern abschließt.
       Andererseits geht es um Amazons „Buy Box“. Die hat große Auswirkungen
       darauf, bei welchem Marketplace-Händler Kund:innen kaufen.
       
       Denn sucht ein:e Kund:in nach einem Produkt, das mehrere Drittanbieter
       offerieren, landet nur einer von ihnen in der „Buy Box“, sprich, das
       Produkt von diesem Händler kann direkt in den virtuellen Einkaufskorb
       gelegt werden. Um einen anderen Anbieter auszuwählen, ist es nötig, diesen
       explizit anzuklicken. Wonach Amazon die Anbieter, die in der Box landen,
       auswählt, ist nicht offengelegt.
       
       Analog zur Suchmaschinenoptimierung, bei der Betreiber:innen von Webseiten
       versuchen, ihre Seite möglichst weit oben im Google-Ranking zu platzieren,
       existiert daher bereits eine Art „Buy Box“-Optimierung. Die EU-Kommission
       will nun untersuchen, welche Rolle Amazons Datenanalysen bei dieser
       Platzierung spielen. Wie auch schon beim Bundeskartellamt kündigte Amazon
       an, „vollumfänglich“ mit der EU-Kommission zu kooperieren.
       
       18 Jul 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Vier-KundenInnenbewertungen/!5609605
 (DIR) [2] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/2019/17_07_2019_Amazon.pdf?__blob=publicationFile&v=3
 (DIR) [3] /Versandhaendler-Amazon-wird-25/!5605370
 (DIR) [4] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_19_4291
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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       Ist doch super, wenn man sich den Wischmop noch am selben Tag zuliefern
       lassen kann! Oder sollte man Amazon grundsätzlich boykottieren?