# taz.de -- Ortlieb gewinnt gegen Amazon vor BGH: „Irreführende“ Anzeigen
       
       > Wer bisher „Ortlieb-Fahrradtaschen“ googelte, bekam zuerst
       > Konkurrenzprodukte von Amazon angezeigt. Der BGH macht dem nun ein Ende.
       
 (IMG) Bild: Mächtig, aber nicht unbezwingbar: der Online-Händler Amazon
       
       Amazon darf die Outdoor-Marke Ortlieb in Google-Anzeigen nicht mehr als
       „Lotse“ für ähnliche Angebote benutzen. Das entschied jetzt der
       Bundesgerichtshof (BGH) und gab Ortlieb damit recht. Das Urteil hat
       grundsätzliche Bedeutung.
       
       Wer bei der Suchmaschine Google „Ortlieb Fahrradtasche“ eingab, dem wurde
       über der eigentlichen Google-Trefferliste oft ganz oben eine mit diesem
       Suchbegriff verknüpfte Anzeige [1][von Amazon] angezeigt. Unter der
       Überschrift „Ortlieb Fahrradtasche“ stand ein Link zu einer
       Amazon-Webadresse, in der auch die Wörter „Ortlieb“ und „Fahrradtasche“
       auftauchten. Wer auf diesen Link klickte, erhielt eine Angebotsliste von
       Fahrradtaschen, wobei von 16 Angeboten fünf von Konkurrenten stammten,
       unter anderem von der Firma Vaude.
       
       Gegen solche Amazon-Anzeigen klagte Ortlieb. Es sei eine irreführende
       Nutzung der Marke Ortlieb, wenn der interessierte Kunde dann auch zu
       Angeboten anderer Hersteller geführt wird. Amazon wies den Vorwurf zurück.
       In der mündlichen Verhandlung Anfang Juli verglich der Amazon-Anwalt den
       Online-Einkauf mit dem Besuch in einem Kaufhaus: Wenn ein Kunde
       Adidas-Schuhe suche, werde er vom Verkäufer auch ans Schuhregal geschickt,
       wo neben Adidas andere Marken stehen.
       
       Doch der BGH entschied nun zugunsten von Ortlieb. Die Amazon-Anzeigen seien
       „irreführend“ gewesen. Dadurch wurde das Markenrecht von Ortlieb verletzt.
       Wenn Amazon-Anzeigen in der Überschrift und in der verlinkten Web-Adresse
       die Wörter „Ortlieb“ und „Fahrradtasche“ aufweisen, dann erwarte der
       durchschnittliche Käufer, dass ihm in der verlinkten Angebotsübersicht nur
       Fahrradtaschen von Ortlieb angeboten werden. Hätte Amazon in seiner
       Online-Anzeige als Überschrift lediglich das Wort „Fahrradtaschen“ gewählt,
       hätten in der verlinkten Angebotsübersicht auch Taschen von Vaude und von
       anderen Konkurrenzfirmen auftauchen dürfen.
       
       Keine Rolle spielte in diesem Rechtsstreit, dass Ortlieb seine
       wasserdichten Fahrradtaschen nicht selbst bei Amazon verkauft. Ortlieb ist
       ein mittelständisches Unternehmen aus der Nähe von Ansbach (Franken) und
       wurde 1982 gegründet. (Az.: I ZR 29/18)
       
       25 Jul 2019
       
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