# taz.de -- Mutmaßliche Reichsbürger vor Gericht: Sie hätten gern ihre Waffen zurück
       
       > Vor einem Münchner Gericht versuchen zwei Männer, ihr Waffenarsenal
       > wieder zu erhalten. Sie stellen sich ahnungslos.
       
 (IMG) Bild: Waffen? Nicht für Reichsbürger
       
       München taz | Martin Beilhack ist in bayerischer Lederhose, mit
       Wadenstrümpfen und Haferlschuhen zum Gericht gekommen und beteuert: „Ich
       stehe zu unserem Staat, ich stehe auf dem Boden des Grundgesetzes.“ Mit
       Reichsbürgern habe er nichts zu tun, er wisse nicht einmal, was das für
       Leute seien. Deshalb wolle er auch die eingezogenen neun Gewehre und zwei
       Pistolen sowie die Waffenberechtigungskarte zurück, die ihm das Landratsamt
       Miesbach vor zwei Jahren weggenommen hatten.
       
       Man möchte diesem 63 Jahre alten hoch gewachsenen bayerischen Mannsbild
       gerne glauben. Letztlich sei die Sache ein „großer Schmarrn“ gewesen, über
       den er sich jetzt selbst ärgere, sagt er dem Richter Florian Schlämmer vor
       dem Verwaltungsgericht München in breitem Dialekt. Beilhack klagt gegen den
       Freistaat. Er ist einer jener 325 Personen, die die Behörden als
       Reichsbürger einstufen und die Waffen besitzen.
       
       Doch weder der Richter, noch die Landesanwaltschaft, die den Freistaat
       vertritt, bewerten Beilhacks Tun als harmlos. 2015 hatte er einen Antrag
       auf einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis gestellt und sich auf das
       Gesetz von 1913 berufen – ein typisches Anzeichen für Reichsbürgertum. Laut
       der Ideologie dieser Bewegung, der sich auch manche Rechtsextremisten
       anschließen, gibt es die Bundesrepublik Deutschland gar nicht.
       
       Personalausweis und Pass sehen sie nicht als gültige Dokumente, den „gelben
       Zettel“, den Staatsangehörigkeitsausweis, hingegen schon. Auf seinem Antrag
       hatte Beilhack vermerkt, dass er im „Königreich Bayern“ geboren sei und
       dort lebe. Die „Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung“ sei damit klar
       erkennbar gewesen, meint Richter Schlämmer.
       
       ## Keine Chance für Arglosigkeit
       
       Als [1][2016 im fränkischen Georgensgmünd ein Reichsbürger einen Polizisten
       erschossen hatte], wurden die Behörden auf die Bewegung aufmerksam. Laut
       bayerischem Innenministerium gibt es in Deutschland 19.000 und [2][im
       Freistaat 4.200 Reichsbürger]. Wegen ihre Ideologie gelten sie als
       ungeeignet, eine Waffe zu haben – sei es für die Jagd oder den
       Schützenverein.
       
       Ein Unbekannter ist der Landwirt Beilhack nicht im Raum Miesbach. Er steht
       den Waakirchener Gebirgsschützen als Hauptmann vor, war Kreisrat für die
       Freie Wählergemeinschaft, ist als Schützenvertreter mit dem damaligen
       Ministerpräsident Seehofer (CSU) zum bayerischen Papst in den Vatikan
       gefahren, um ihm zum Geburtstag zu gratulieren.
       
       Seine Sicht der Dinge: Mit einem Freund sei er am „Politisieren“ gewesen,
       als dieser ihm sagte: „Weißt du, dass du überhaupt keine deutsche
       Staatsangehörigkeit hast?“ So haben dann am Ende vier Freunde gemeinsam den
       „gelben Zettel“ beantragt.
       
       Richter Schlämmer lässt die Arglosigkeit nicht durchgehen. Zumindest bei
       der Antragstellung habe er klare Anzeichen einer Reichsbürgergesinnung
       gezeigt. Beilhacks Anwalt hat nun sechs Wochen Zeit, um schriftlich
       Stellung zu nehmen.
       
       Den nächsten Fall gibt es gleich im Anschluss: Auch Andreas Stitzl wurden
       die Waffe und seine Berechtigungskarte abgenommen. Er war bis Ende
       vergangenen Jahres Co-Trainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft.
       Der 45-Jährige meint, er habe „voll und blind“ seiner Frau vertraut und tue
       dies weiterhin. Diese habe die Ausweise beantragt mit der Begründung, dass
       man sie bei den vielen Trainingsreisen mal gebrauchen könne.
       
       Die Briefe an die Behörden sind getränkt mit Reichsbürgerideologie. Das
       Landratsamt wird als „Unternehmen“ bezeichnet, dessen Mitarbeiter
       persönlich haftbar gemacht werden könnten. Als Geburtsland wurde ebenfalls
       „Königreich Bayern“ angegeben.
       
       „Ich gehöre den Reichsbürgern nicht an“, sagt auch Stitzl. In einem Brief
       wurde als Begründung für den Ausweis laut Richter allerdings geschrieben,
       es sei „gelinde gesagt kühn, unser Kind dem Kind ausländischer Eltern
       gleichzusetzen“.
       
       10 Jul 2019
       
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