# taz.de -- Polizeigewalt bei Ende Gelände: „Natürlich kommt es zu Fehlern“
       
       > Felix K. sagt, ein Polizist habe ihm bei den Protesten von Ende Gelände
       > den Schädel gebrochen. Die Aachener Polizei erklärt, jede Anzeige werde
       > geprüft.
       
 (IMG) Bild: Begegnung zwischen Polizei und Aktivist*innen am Zugang zum Tagebau Garzweiler
       
       Köln taz | „Letzte Woche war ich dreimal im Krankenhaus. Erst haben sie
       gesagt, der Bruch müsse operiert werden: Augenlid aufschneiden und den
       Bruch schienen. Jetzt meinten sie, die OP sei zu gefährlich und der Bruch
       heile vielleicht von selbst. Wegen des Auges soll ich in drei Wochen noch
       mal kommen. Der Zahnarzt meinte, es könnte sein, dass meine oberen
       Schneidezähne absterben. Die reagieren zurzeit verzögert auf Kälte – aber
       das könne auch an der Schwellung liegen.“
       
       Felix K. ist 35 Jahre alt und hat einen Schädelbasisbruch. Die Verletzung
       habe ihm ein Polizist zugefügt, als er am 22. Juni an einer [1][Aktion von
       Ende Gelände im Rheinischen Braunkohlerevier] teilnahm, sagt K. Rund 6.000
       Klimaaktivist*innen hatten damals nach Angaben von Ende Gelände den
       Tagebau Garzweiler und die Bahnschienen zu zwei Braunkohlekraftwerken
       besetzt. Die Polizei Aachen erklärt, sie habe Tausende Beamt*innen im
       Einsatz gehabt. Einer von ihnen, sagt K., habe ihm den Schädel gebrochen.
       
       „Ich hatte den Zeitpunkt verpasst, um in den Tagebau zu kommen, und war auf
       dem Rückweg. Zu den Polizisten hab ich gesagt, ‚Ich geh jetzt, ich geh
       jetzt‘“, berichtet K. der taz. „Die waren aber nicht offen für
       Kommunikation.“ Einer habe ihn in Disteln geschubst und, als er einen Weg
       heraus gesucht habe, „den gepanzerten Polizeihandschuh in die Schläfe
       gedroschen“.
       
       Laut Ende Gelände hat die Polizei fünf Menschen so verletzt, dass sie ins
       Krankenhaus kamen. K. war einer davon. Die Polizei gibt insgesamt 16
       Polizist*innen an, die verletzt wurden oder sich selbst verletzten – etwa
       durch Umknicken oder Stürze. Die Beeinträchtigungen seien überwiegend so
       leicht gewesen, dass die Betroffenen ihre Arbeit fortsetzen konnten. In
       vier Fällen sei vermerkt worden, dass die Verletzung im Zusammenhang mit
       einer Widerstandshandlung aufgetreten sei.
       
       Ende Gelände wirft der Polizei vor, „Menschen grundlos verprügelt“ zu
       haben. Eine Sprecherin der Polizei Aachen sagt der taz: „Die Polizei hat in
       unserem Rechtsstaat die gesetzliche Legitimation zur Ausübung von Zwang und
       damit auch Gewalt, um polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen.“ Die
       rechtlichen Voraussetzungen müssten natürlich vorliegen. „Die Polizei ist
       gesetzlich dazu verpflichtet, falls ein Fehlverhalten von Beamtinnen oder
       Beamten festzustellen ist, die entsprechenden Konsequenzen folgen zu
       lassen.“
       
       ## „Das generelle Gewaltverbot gilt auch für die Polizei“
       
       Welche Konsequenzen das in der Regel sind, damit beschäftigt sich Tobias
       Singelnstein. Der Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum
       sowie Strafrechtler führt aktuell eine der größten Studien zu
       Körperverletzung im Amt, sogenannter Polizeigewalt, durch, die es in
       Deutschland bislang gegeben hat. Sein Team sei in kontinuierlichem
       Austausch mit allen Ebenen der Polizei, mit führenden Beamten wie mit
       Polizist*innen in Einsatzhundertschaften: „Beamte kommen auf uns zu und
       berichten ihre Erfahrungen, auch Beamte, die selber zu Tätern geworden
       sind.“
       
       Aus den Statistiken der Staatsanwaltschaften geht hervor, dass jährlich
       2.100 bis 2.500 Verfahren gegen Polizist*innen angestrengt werden, denen
       rechtswidrige Gewaltanwendung vorgeworfen wird. 2017 – das sind die
       aktuellsten Zahlen – lag die Anklagequote unter zwei Prozent. Der Anteil an
       Verfahren, die eingestellt würden, sei „praktisch nirgendwo so hoch wie in
       diesem Bereich“, sagt Singelnstein.
       
       Dem Verweis der Polizei, sie sei legitimiert, Gewalt anzuwenden,
       widerspricht er. Rechtlich gesehen sei es eine Ausnahmeregelung, keine
       generelle Legitimation. „Das generelle Gewaltverbot gilt auch für die
       Polizei.“ Das bedeutet: Nur wenn Maßnahmen auf anderem Wege nicht
       durchsetzbar sind, darf die Polizei Gewalt einsetzen – und nur das
       „mildeste zielführende Mittel“. Ein Polizeibeamter, „der jemanden schlägt,
       begeht tatbestandlich eine Körperverletzung“, so der Kriminologe. „Die
       Frage ist dann, ob das durch die Befugnisse des Polizeirechts
       gerechtfertigt ist, ausnahmsweise, oder nicht. Wenn nicht, handelt es sich
       um eine Straftat.“
       
       Nach dem Schlag sei er kurz bewusstlos gewesen, sagt K. „Ich kann mich erst
       wieder daran erinnern, dass ein Polizist gesagt hat: ‚Dem ist nichts
       passiert, komm, gehen wir.‘“ Später hätten ihm einige Zivilist*innen
       geholfen. „Ich bin zum Wegrand gewackelt und hab mich wieder hingelegt. Als
       sich mein Auge aufgeblasen hat, bin ich ins Krankenhaus.“ Dort sei
       festgestellt worden, dass der Augenhöhlenboden bis zur Kieferhöhle
       gebrochen war.
       
       ## Widerspruch zwischen Selbstbild und Praxis
       
       Wie oft Polizist*innen Körperverletzung im Amt begehen, wisse niemand, sagt
       Singelnstein. Die Zahlen in den Statistiken seien in den letzten zehn
       Jahren ziemlich konstant. „Aber das sind Verdachtsfälle: Die sagen nichts
       darüber aus, was ein Gericht dazu sagen würde.“ Andererseits stünden in den
       Statistiken auch nur die Fälle, die zur Anzeige gebracht werden. „Wir gehen
       davon aus, dass in dem Bereich ein erhebliches Dunkelfeld existiert.“
       
       Eine Sprecherin der Polizei Aachen sagt, bislang sei zu der Aktion von Ende
       Gelände eine Anzeige wegen rechtswidriger Gewaltanwendung eingegangen. Eine
       abschließende Zahl sei das nicht, Anzeigen würden oft erst später
       erstattet. Falls es den Verdacht einer Straftat gebe, müsse der Vorgang von
       einer anderen Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft übernommen werden.
       Jeder Fall werde geprüft. „Zudem liegt es auch in unserem eigenen
       Interesse, dadurch das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit zu
       wahren.“
       
       Singelnstein sagt, bei der Polizei gebe es einen Widerspruch zwischen
       Selbstbild und Praxis. „Die Polizei setzt jeden Tag hundertfach,
       tausendfach Gewalt ein. Polizisten sind Menschen: Natürlich kommt es dabei
       zu Fehlern und Missbräuchen. Das gehört notwendig und alltäglich zur
       Polizeiarbeit dazu. Es sind also keine Einzelfälle. Es ist ein
       strukturelles, ein dauerhaftes Problem der Polizei.“
       
       Entscheidend für die Zukunft sei, ob die Polizei ihren Umgang mit
       rechtswidriger Gewalt verbessere – und welche Signale die Politik sendet.
       „Ob sie sagt: ‚Die Polizei macht keine Fehler, Polizeigewalt hat es nicht
       gegeben.‘ Oder ob sie sagt: ‚Wir wollen eine rechtsstaatlich-kontrollierte
       Bürgerpolizei, weil Kontrolle exekutiven Handelns im Rechtsstaat
       dazugehört. Deshalb führen wir Sachen ein wie etwa die
       Kennzeichnungspflicht.‘“ Das habe immensen Einfluss auf die Polizeikultur.
       K. sagt, er habe das von ihm Erlebte noch nicht zur Anzeige gebracht. „Aber
       ich hab’s vor.“
       
       10 Jul 2019
       
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 (DIR) Anett Selle
       
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