# taz.de -- Messung von Luftschadstoffen: EuGH bestätigt strenge Vorgaben
       
       > Luftschadstoffe, Grenzwerte und Messstationen sind ein Streitthema. Die
       > obersten EU-Richter haben nun ein weitreichendes Urteil gefällt.
       
 (IMG) Bild: Einige kritisieren, dass die Messstationen für Luftschadstoffe an Kreuzungen aufgestellt werden
       
       Luxemburg dpa | Bei der Messung von Luftschadstoffen in Europa gelten nach
       einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strenge Vorgaben. Schon
       die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als
       Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter am Mittwoch in
       Luxemburg. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob
       Messstationen richtig platziert sind. Das Urteil dürfte auch weitreichende
       Folgen für Deutschland haben.
       
       Im konkreten Fall hatten Einwohner der belgischen Hauptstadt Brüssel und
       eine Umweltorganisation belgische Behörden auf Erstellung eines
       ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung [1][der nötigen
       Messstationen verklagt]. Das belgische Gericht bat den EuGH um Auslegung
       des EU-Rechts. Die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der
       Einhaltung von Grenzwerten sind [2][in der Debatte über Diesel-Fahrverbote]
       auch in Deutschland immer wieder strittig.
       
       In Deutschland werden an vielen Stellen Schadstoffwerte überschritten. 2018
       wurde dem Umweltbundesamt zufolge in 57 Städten gegen den EU-Grenzwert für
       Stickstoffdioxid verstoßen. CSU-Politiker äußerten in der Vergangenheit
       immer wieder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft
       der Messwerte. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kritisierte etwa,
       dass Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden.
       
       Die Luxemburger Richter befanden nun weiter, dass schon überhöhte Werte von
       Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über
       Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe an einzelnen
       Messstationen als Verstoß gälten. Denn dort drohten Gesundheitsschäden.
       Durchschnittswerte für ein größeres Gebiet oder einen Ballungsraum haben
       damit wenig Aussagekraft.
       
       Die EU-Regeln sähen zudem vor, dass Messstationen so einzurichten seien,
       dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte lieferten,
       erklärten die Richter weiter. Die Standorte müssten so gewählt werden, dass
       die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde.
       Die Auslegung der geltenden Regeln durch den EuGH gilt nun für alle
       EU-Staaten.
       
       Rechtssache C-723/17
       
       26 Jun 2019
       
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