# taz.de -- Julia Klöckner und Nestlé: Das Video geht klar
       
       > Die Landwirtschaftsministerin lobte den Konzern in einer Videobotschaft.
       > Das war keine Werbung, sagt jetzt die zuständige Medienanstalt.
       
 (IMG) Bild: Klöckner habe nichts falsch gemacht, weil das Video vorwiegend informiere
       
       Viele fanden das Video peinlich, einige fanden es schlichtweg unmöglich:
       [1][Schulter an Schulter mit dem Chef eines der mächtigsten
       Lebensmittelkonzerne erzählte die Bundeslandwirtschaftsministerin etwas
       über gesundes Essen und gerettete Umwelt]. Zu diesem Video von Julia
       Klöckner (CDU) hat sich jetzt die Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB)
       geäußert. Ihr Fazit: Es handelt sich nicht um Werbung.
       
       Anfang Juni hatte die Landwirtschaftsministerin den Deutschland-Chef von
       Nestlé besucht. Und weil sie eine moderne Ministerin ist, hat sie gleich
       ein Video davon über die sozialen Netzwerke gespielt. Darin freut sie sich
       über die Unterstützung, die Nestlé Deutschland ihr versprochen hat beim
       Kampf gegen zu viel Fett und Zucker im Essen.
       
       Dass Klöckner damit Nestlé herausgriff und besonders positiv darstellte –
       einen Konzern, der wegen seiner globalen Rolle bei Umweltverschmutzung und
       der Ausbeutung von Wasservorräten immer wieder kritisiert wird –, war für
       viele ein klares Zeichen, dass die Ministerin hier ihre Neutralität aufgebe
       und PR betreibe. Und so befasste sich die MABB mit dem Fall, die wie alle
       Landesmedienanstalten darüber wacht, dass im Rundfunk keine Schleichwerbung
       stattfindet.
       
       Und die nun in ihrem Bericht vom Dienstag zu dem Schluss kommt: Ist keine.
       Denn dafür seien zwei Voraussetzungen nicht erfüllt. „Laut Einschätzung der
       MABB handelt es sich nicht um Wirtschaftswerbung, da die Äußerungen der
       Bundesministerin nicht – wie vom Rundfunkstaatsvertrag vorausgesetzt – bei
       der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs
       erfolgen.“ Zweitens erkenne die MABB keine Werbeabsicht. „Das Ministerium
       hat versichert, kein Entgelt oder ähnliche Gegenleistung von Nestlé
       erhalten zu haben.“
       
       ## Information muss überwiegen
       
       Obendrein verteidigt die MABB Klöckner gegen den Vorwurf, ihr Amt
       unzulässig genutzt zu haben. „Die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit
       sind nur dann überschritten, wenn der informative Gehalt des Videos
       eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt.“
       
       Sprich: Wenn ein Beitrag im Großen und Ganzen informiert (und Klöckner
       informierte ja über ihr superdupertolles Treffen mit dem Nestlé-Chef) und
       nur zweitrangig einen werbenden Effekt hat, dann ist das für
       Regierungsmitglieder okay.
       
       Dass die Ministerin – unabhängig vom Charakter des Videos – Nestlé hier in
       ganz besonderer Weise positiv herausgegriffen hat, dazu äußerte sich die
       MABB nicht. Sie will jetzt aber zusammen mit den Anstalten der anderen
       Länder Leitlinien für ähnliche Fälle erarbeiten.
       
       2 Jul 2019
       
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