# taz.de -- Oben ohne: Kleine Brustwarzenkunde, Teil 2
       
       > Badekleidung muss die Nippel nicht bedecken. Das entscheidet der Münchner
       > Stadtrat auf Antrag der CSU-Fraktion. Gilt aber nur an der Isar.
       
 (IMG) Bild: Badecrowd an der Isar am Donnerstag. Suchbild: Wie viele Nippel sehen Sie?
       
       Vor drei Wochen haben ich an dieser Stelle über das geschrieben, was ich
       „weibliche und männliche Brustwarzen“ genannt habe. Und darüber, wie
       unterschiedlich diese im öffentlichen Raum thematisiert werden. Anlass war
       eine stillende Fernsehmoderatorin, die aus einem Hamburger Café geflogen
       war. Meine These: [1][Weibliche Brustwarzen seien politisch reguliert,
       männliche dagegen unterschätzt.]
       
       Leser*innen kritisierten zurecht: So einfach ist das nicht, meine kleine
       Brustwarzenkunde war zu binär gedacht. Nicht alle, die öffentlich
       angehalten sind, ihre Nippel zu bedecken, sind Frauen. Und umgekehrt. Was
       bleibt ist allerdings, dass diejenigen Brustwarzen, die Gefahr laufen als
       weiblich wahrgenommen zu werden, regelmäßig Thema politischer
       Auseinandersetzungen werden. Gerade im Sommer. Und aktuell im Münchner
       Stadtrat.
       
       Der hat nämlich am Mittwoch beschlossen, dass auf Münchner Stadtgebiet alle
       Menschen oben ohne baden und sich sonnen dürfen. [2][Und zwar auf
       Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion].
       
       Die Vorgeschichte: Badende an der Isar hatten sich beschwert, sie seien vom
       Städtischen Sicherheitsdienst aufgefordert worden, sich obenrum etwas
       anzuziehen. Und das, obwohl (Halb-)Nackte in München schon als so etwas wie
       eine Touriattraktion gelten. In der Badeordnung jedenfalls klaffte bei
       diesem Thema, wie man beim Nachschauen feststellte, eine Gesetzeslücke.
       
       ## Primäre Geschlechtsmerkmale
       
       Dort stand, dass beim Baden außerhalb der ausgewiesenen FKK-Bereiche eine
       Pflicht zum „Badekleidung tragen“ bestehe. Was das konkret bedeutet, stand
       da aber nicht. Immerhin dürfen Schwimmer*innen, deren Brust der männlichen
       Körpernorm entspricht, ganz selbstverständlich überall oben blank bleiben.
       Ist das also auf alle Menschen übertragbar?
       
       Das also diskutierte der Stadtrat ganz fix, ehe die Hitze zu viel werden
       konnte und entschied (und zwar einstimmig): Badekleidung muss „die primären
       Geschlechtsorgane vollständig bedecken“. Die primären Geschlechtsorgane –
       Anatomiefreund*innen werden anmerken, dass es korrekt „Geschlechtsmerkmale“
       heißen müsste – sind solche, die unmittelbar an der Fortpflanzung beteiligt
       sind. So definieren es Duden und Pschyrembel. Damit hat München also für
       Menschen mit allen Körpern die Brustwarzenpräzedenz geschaffen.
       
       Dazu muss erwähnt werden, dass sich die innerstädtische Badeordnung, so
       betonte es ein Sprecher der Stadt, ausdrücklich nur auf die Schwimmbereiche
       an der Isar beziehen. Wer sich dagegen im Schwimmbad oder im Park aufhält,
       fällt unter die Grünanlagensatzung. Und die verbietet „das Baden ohne
       Badebekleidung“ weiterhin ohne konkretisierenden Passus.
       
       Ladies and Gentle*queers, wir präsentieren: So geht Körperpolitik in
       Deutschland. Über die Kleingartenverordnung äußerte sich die Stadt vorerst
       nicht.
       
       27 Jun 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kolumne-Eier/!5601380
 (DIR) [2] https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=5535842
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Weissenburger
       
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