# taz.de -- Widerstand gegen die Staatsgewalt: Mit dem Mut der Verzweiflung
       
       > Hochschwanger sollte eine junge Frau aus Sierra Leone aus Bayern
       > abgeschoben werden. Dagegen wehrte sie sich. Jetzt steht sie vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Eine Duldung hat Adama K. in Deutschland wegen des Dublin-III-Verfahrens nicht erhalten
       
       München taz | Als Adama K. vor einem Jahr nach Italien abgeschoben werden
       sollte, wehrte sich die junge Frau aus Sierra Leone dagegen – mit Erfolg.
       Und mit Konsequenzen. Denn jetzt steht sie in dem Land, das sie nicht
       verlassen will, vor Gericht.
       
       An diesem Dienstag muss sie sich vor dem Amtsgericht Deggendorf wegen
       tätlichen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie
       vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Bei einer Verurteilung droht
       ihr eine Bewährungsstrafe von mehreren Monaten.
       
       Es ist der Vormittag des 30. Mai 2018, als auf dem Münchner Flughafen eine
       Lufthansa-Maschine nach Mailand startet. Nach dem Willen der deutschen
       Behörden müssten eigentlich auch die 21-jährige Adama K. und ihr
       fünfjähriger Sohn darin sitzen. Die Plätze waren gebucht.
       
       Es ist die letzte Möglichkeit, K. im Rahmen des Dublin-III-Abkommens außer
       Landes zu bringen. Denn die junge Frau ist im siebten Monat schwanger. Zwei
       Tage später beginnt ihr Mutterschutz. Dann darf sie nicht mehr abgeschoben
       werden. Kurz vor Erreichen der Gangway leistet Adama K. Widerstand, will
       das Flugzeug auf keinen Fall betreten.
       
       Als besonders heftig beschreibt den Widerstand am nächsten Tag der
       Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter. Empört erzählt er der Passauer
       Neuen Presse: „Die Frau hat sich auf dem Rollfeld nackt ausgezogen und sich
       auf den hochschwangeren Bauch geschmissen. Deshalb wurde die Aktion
       abgebrochen.“
       
       ## Bereits der zweite Abschiebeversuch
       
       Es war bereits der zweite Versuch, Adama K. abzuschieben. Gut zwei Wochen
       zuvor, am 14. Mai 2018, hatte die Frau in ihrem Zimmer in der Außenstelle
       Hengersberg des Transitzentrums Deggendorf Besuch der Polizei bekommen – um
       3.35 Uhr. Der Bayerische Flüchtlingsrat schildert den Einsatz auf Grundlage
       der Erzählung von Adama K. so: Sie habe noch geschlafen, als die Polizei
       das Zimmer gestürmt habe. Daraufhin sei sie in Panik geraten, habe nicht
       verstanden, was um sie herum vorging. Es ist ihr Verhalten bei dieser
       Festnahme, weswegen die junge Frau nun vor Gericht steht.
       
       Mit „scharfen Hunden“ hätten die Beamten die übrigen Bewohner der
       Unterkunft, darunter auch der Lebensgefährte von Adama K., davon
       abgehalten, einzugreifen. Die Frau selbst sei nackt von mehreren
       Polizistinnen und Polizisten „auf brutale Art und Weise zu Boden gebracht
       und gefesselt, wobei sie möglicherweise ein stumpfes Bauchtrauma erlitt“.
       Auch von einem Versuch der Frau, aus dem Fenster zu springen, ist die Rede.
       
       Eine Anfrage an das zuständige Polizeipräsidium Niederbayern vom
       vergangenen Donnerstag blieb bis Montagnachmittag unbeantwortet. In einer
       Pressemitteilung vom Tag des ersten Abschiebeversuchs heißt es lediglich,
       insgesamt sechs Menschen aus Sierra Leone, die Frau, ihr Kind und vier
       Männer, hätten nach Italien überstellt werden sollen.
       
       ## Mangelhafte Versorgung in Italien
       
       „Aufgrund der Abflugzeiten und um einen geordneten Ablauf der Abschiebung
       zu gewährleisten“, habe der Einsatz bereits in der Nacht beginnen müssen.
       Die Asylbewerberin habe Widerstand geleistet und sei deshalb gefesselt
       worden. Bei einer ärztlichen Untersuchung hätten jedoch keine Verletzungen
       festgestellt werden können.
       
       Die Staatsanwaltschaft nun wirft Adama K. vor, sich schreiend gegen ihre
       Festnahme gewehrt zu haben. Außerdem habe sie einen Polizisten in den
       Finger gebissen. Notwehr? „Zumindest ein Verhalten, das ich in einer
       solchen psychischen Ausnahmesituation sehr gut nachvollziehen kann“, sagt
       Rechtsanwalt Sebastian Kahlert, der K. in dem Strafverfahren vertritt. Die
       Polizei habe sich auf jeden Fall sehr „ungeschickt“ verhalten. Ob dieses
       Verhalten auch strafrechtlich angreifbar sei, werde nun die
       Hauptverhandlung zeigen. Wegen angenommener Fluchtgefahr kam die Frau in
       Abschiebehaft in die Justizvollzugsanstalt Erding. Von ihrem Sohn wurde sie
       getrennt, er kam in die Obhut des Jugendamts, wo er in den nächsten Tagen
       seinen fünften Geburtstag feierte. Nur der Partner der Frau blieb im
       Transitzentrum zurück. In seinem Fall war bereits eine Sechsmonatsfrist
       verstrichen, innerhalb deren er hätte nach Italien abgeschoben werden
       können.
       
       Adama K.s Panik vor einer Abschiebung nach Italien sei durchaus
       verständlich, erklärt Simone Eiler vom Flüchtlingsrat. Versorgungsstruktur
       und Unterkünfte für Asylbewerber seien dort sehr mangelhaft. Oft würden
       zurückgeschickte Flüchtlinge auf die Straße geschickt und sich selbst
       überlassen. Gerade allein reisende Frauen würden dann oft Opfer von
       Zwangsprostitution.
       
       Im Mai hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe einen Bericht über die
       Situation für Asylsuchende in Italien herausgegeben. Eine Situation, die
       sich seit den Wahlen im März 2018 noch deutlich verschlechtert habe. Darin
       heißt es, die dortigen Zustände erlaubten es „den Behörden der anderen
       Dublin-Staaten nicht, sich auf abgegebene Garantien zu verlassen oder von
       adäquaten Aufnahmebedingungen auszugehen.“ Gerade auch die Bedürfnisse von
       verletzlichen Asylsuchenden, die nach EU-Recht Anspruch darauf hätten, mit
       besonderer Sorgfalt behandelt zu werden, würden in Italien nicht angemessen
       berücksichtigt.
       
       Einen Eilantrag gegen die Abschiebung habe die zuständige Richterin mit der
       Begründung abgelehnt, solange das Kind noch nicht geboren sei, handele es
       sich bei Vater und Kind nicht um Familienangehörige im Sinne der
       Dublin-Verordnung, da noch keine familiäre Beziehung bestehe, so Petra
       Haubner, die K. als Anwältin im Asylverfahren vertritt.
       
       Das Kind ist inzwischen geboren, die Asylgesuche der Eltern sind abgelehnt
       worden. Eine Abschiebung nach Sierra Leone ist derzeit allerdings mangels
       gültiger Reisepapiere nicht möglich.
       
       An diesem Dienstag wird Adama K. im Gerichtssaal einige der Beamten
       wiedertreffen, die sie vor einem Jahr außer Landes bringen wollten. Ihre
       Aussage wird dann der von nicht weniger als 17 Polizistinnen und Polizisten
       gegenüberstehen.
       
       18 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Baur
       
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