# taz.de -- Widerstand gegen Abschiebung: Bewährungsstrafe für Adama K.
       
       > Das Amtsgericht Deggendorf verurteilt Adama K., die sich hochschwanger
       > gegen ihre Abschiebung wehrte, zu sieben Monaten auf Bewährung.
       
 (IMG) Bild: Sollte kein Wunder geschehen, wird Adama K. demnächst in das Land abgeschoben, aus dem sie floh
       
       Berlin taz | Die Anklage hatte es in sich: Tätlicher Angriff auf
       Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen
       Vollstreckungsbeamte in mehreren Fällen. [1][Adama K., die sich vor einem
       Jahr gegen ihre Abschiebung nach Italien wehrte], ist am Dienstag vor dem
       Amtsgericht Deggendorf schuldig gesprochen worden. Sie erhielt sieben
       Monate auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Monate, die
       Verteidigung maximal sechs Monate gefordert. Zu ihren Gunsten wertete die
       Richterin, dass K. keine Vorstrafen hat. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig.
       
       „Aus unserer Sicht ist das ein politisches Urteil“, sagte Jana Weidhaase
       vom bayerischen Flüchtlingsrat. „Hier wurde ein Exempel statuiert:
       Widerstand gegen die Abschiebung soll sich nicht lohnen.“
       
       Die heute 21-jährige Adama K. stammt aus Sierra Leone, hat jedoch keinen
       entsprechenden Pass. In Sierra Leone sollte sie beschnitten werden,
       Verwandte retteten die sedierte Jugendliche vor der Prozedur. Das Haus der
       Familie wurde später angezündet. Adama K. und ihre Familie flohen. Über
       Libyen und Italien gelangten sie schließlich nach Deutschland. So habe es
       Adama K. auch der Deggendorfer Richterin unter Tränen geschildert,
       berichtet Weidhaase, die am Dienstag im Gerichtssaal war.
       
       Seit August 2017 lebt Adama K. in Deutschland, zusammen mit ihrem
       Lebensgefährten und ihren beiden Kindern. Das ältere besucht eine Kita in
       Straubing.
       
       ## Biss in den Finger
       
       Als sie und ihr damals vierjähriger Sohn im Mai 2018 im Zuge der
       Dublin-Regeln nach Italien abgeschoben werden sollten, war sie mit ihrem
       zweiten Kind schwanger. Schwarz, schwanger, mit Kleinkind und getrennt von
       ihrem Partner in Italien? Adama K. wehrte sich. Unter anderem biss sie
       einem Polizisten in den behandschuhten Finger – tätlicher Angriff auf
       Vollstreckungsbeamte also. Auch ein zweiter Abschiebeversuch scheiterte
       zwei Wochen später.
       
       Die Richterin verzichtete in dem Verfahren auf weitere Auflagen, ermahnte
       Adama K. jedoch nachdrücklich, nun alles zu tun, um für sich und ihre
       Kinder Pässe zu beschaffen. Die fehlenden Papiere sind derzeit noch das
       einzige Abschiebehindernis.
       
       Adama K.s Asylverfahren ist mittlerweile abgeschlossen, ihr Asylgesuch
       abgelehnt. Hat sie die nötigen Ausweispapiere, können sie und ihre beiden
       Kinder jederzeit abgeschoben werden – direkt nach Sierra Leone.
       
       Eine Woche hat Adama K. theoretisch Zeit, Berufung gegen das Urteil
       einzulegen. Doch mittlerweile sei sie wohl zu eingeschüchtert, meint
       Weidhaase. Die Kosten für das Verfahren und ihren Rechtsanwalt muss Adama
       K. selbst tragen. Der Flüchtlingsrat Bayern hat einen [2][Spendenaufruf]
       gestartet.
       
       18 Jun 2019
       
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