# taz.de -- Fall in Lichtenberg: Ohne Tafel gar kein Geld
       
       > Bekam ein Student das Wohngeld gekürzt, weil er zur Berliner Tafel ging?
       > Jetzt wird klar: Ohne Tafel-“Einnahmen“ hätte er gar kein Wohngeld
       > bekommen.
       
 (IMG) Bild: Für viele Menschen in der Stadt überlebenswichtig: die Angebote der Berliner Tafel
       
       Der Fall eines Studenten aus Lichtenberg, dem Sachspenden der Berliner
       Tafel vom Bezirksamt bei der Berechnung seines Wohngeld-Anspruchs als
       Einnahme angerechnet wurde, hat eine neue Wendung genommen. Wie Recherchen
       der taz ergaben, hätte der Mann ohne diese Anrechnung überhaupt kein
       Wohngeld bekommen, weil er dafür ein zu niedriges Einkommen gehabt hätte.
       Das bestätigte Bezirksstadträtin Katrin Framke am Donnerstag der taz auf
       Anfrage.
       
       „Die Schlagzeile der letzten Tage: ‚Amt kürzt Wohngeld‘ ist daher falsch“,
       sagte Framke. Die Mitarbeiterin der Wohngeldstelle habe dem jungen Mann
       etwas Gutes tun wollen und sein Einkommen hochgerechnet, damit er überhaupt
       anspruchsberechtigt war. Framke wollte dies im Verlauf des Donnerstag auch
       in der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg erklären.
       
       [1][Der Fall des 32-Jährigen hatte seit Montag für mediale Aufregung
       gesorgt.] Die Berliner Tafel, die tausende arme Menschen mit Essensspenden
       versorgt, hatte bekannt gemacht, dass dem Studenten der
       Ingenieurswissenschaften bei der Berechnung seines Wohngeld-Anspruchs auch
       Sachspenden der Tafel angerechnet wurden – „zu seinen Ungunsten“.
       Entsprechend groß war die Empörung: Wurde hier die schon oft geäußerte
       Befürchtung wahr, dass gesetzliche Ansprüche auf Sozialleistungen mit dem
       Hinweis verwehrt beziehungsweise heruntergerechnet werden, dass der oder
       die Betreffende sich bei Hilfsorganisationen, sprich: über freiwillige
       Spenden, versorge?
       
       Tatsächlich schien der Bescheid des Mannes, der der taz vorliegt, dies nahe
       zu legen. Darin wurden zu den jährlichen Einnahmen von 5.400 Euro (der Mann
       hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung einen 450-Euro-Job) noch 2.892 Euro
       jährliche „Einnahmen anderer Art Sachbezug Tafel“ angerechnet. Ergibt: ein
       Wohngeld von 83 Euro monatlich.
       
       Ohne diese Anrechnung, erklärte Framke der taz, hätte der Mann gar nichts
       bekommen, „sein Einkommen wäre zu gering gewesen“. Tatsächlich braucht man,
       um wohngeldberechtigt zu sein, ein Mindesteinkommen. Hintergrund ist, dass
       der Gesetzgeber nicht will, dass man vom Wohngeld Essen oder anderes kauft.
       Das Mindesteinkommen berechnet sich aus dem Hartz-IV-Regelsatz, der aktuell
       für Alleinstehende 409 Euro beträgt, plus der Warmmiete. Wohngeldberechtigt
       ist, wer mindestens 80 Prozent dieses Einkommens hat.
       
       Das hätte der Student mit seinem 450-Euro-Job nicht erreicht. Er hat als
       Student allerdings auch keinen Anspruch auf Hartz IV oder Sozialhilfe. Und
       auch nicht auf Bafög, weil er mit 32 Jahren zu alt dafür ist (laut
       Gesetzgeber). Dem Mann bliebe damit nichts, als sich entweder zu
       exmatrikulieren und Hartz-IV zu beantragen. Oder sich einen Zweitjob zu
       suchen. Was er laut Medienberichten inzwischen getan hat.
       
       16 May 2019
       
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