# taz.de -- Umstrittene Preisverleihung: Zumach siegt vor Gericht
       
       > Ein Mitglied der Göttinger Friedenspreis-Jury darf von Verleumdung
       > sprechen. Die Jüdische Gemeinde hatte dagegen geklagt.
       
 (IMG) Bild: Ein Button der Preisträger des Göttinger Friedenspreises
       
       Göttingen taz | Der Rechtsstreit um den Erlass einer einstweiligen
       Verfügung gegen den Jury-Vorsitzenden des Göttinger Friedenspreises,
       taz-Korrespondent Andreas Zumach, ist vorerst entschieden. Das Landgericht
       Göttingen wies gestern einen entsprechenden Antrag des stellvertretenden
       Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Göttingen, Achim Doerfer, ab. Zumach
       hatte Doerfer Verleumdung vorgeworfen. Doerfer hatte verlangt, dass Zumach
       den Vorwurf nicht aufrechterhält, und war vor Gericht gezogen.
       
       Hintergrund ist der politische Krach um die Vergabe des diesjährigen
       Friedenspreises an den Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in
       Nahost“ im März. Schon im Vorfeld der Preisverleihung hatten unter anderem
       der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster,
       den Verein als antisemitisch kritisiert und das mit seiner Nähe zur
       Boykott-Kampagne BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) gegen Israel
       begründet.
       
       Wegen der Vorwürfe zogen die Universität, die Stadt und die Sparkasse in
       Göttingen ihre Unterstützung für die Preisverleihung zurück. Die
       Verleihfeier konnte deshalb nicht wie sonst in der Hochschule stattfinden.
       Sie wurde in einer privaten Galerie veranstaltet.
       
       Ein Bündnis forderte in einem Offenen Brief eine Neubesetzung der Preisjury
       und rief zu einer Kundgebung gegen die Verleihfeier auf. Die Jüdische
       Gemeinde Göttingen war Mitunterzeichner des Schreibens.
       
       ## Vorwurf des Antizionismus
       
       Zumach wurde darin vorgeworfen, er wettere „sinngemäß gegen eine
       vermeintliche ‚Israellobby‘“, die systematisch Redeverbote durchsetze und
       jegliche Kritik unterbinde. Zudem behaupte Zumach, dass es in der Preisjury
       keine Diskussion über antiisraelische Boykottkampagnen gegeben habe.
       Zumach, selbst Träger des Göttinger Friedenspreises, bestreitet diese
       Äußerungen. Den Unterzeichnern des Briefes warf er öffentlich Verleumdung
       vor. Doerfer sah sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
       
       Bereits in der mündlichen Verhandlung am 24. April formulierte der
       Vorsitzende Richter Zweifel, dass Zumachs Vorwurf gegen Doerfer juristisch
       zu belangen sei. Gestern bestätigte das Landgericht: Bei der Äußerung
       handele es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Wertung.
       Diese sei vom verfassungsrechtlich geschützten Recht auf freie
       Meinungsäußerung gedeckt und halte auch der gebotenen Abwägung mit dem
       allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers stand.
       
       Zumach wertet das gestrige Urteil als „wichtigen Sieg für die Wahrheit und
       für das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit“. Der
       Richterspruch wirke hoffentlich als Warnung an alle, die versuchten,
       legitime Kritik an der „völkerrechtswidrigen und menschenrechtsfeindlichen
       Politik der israelischen Regierung“ zu verhindern.
       
       ## Fraktionen gegen Boykott-Bewegung BDS
       
       AfD und FDP bringen unterdessen – getrennt – scharfe
       Anti-BDS-Entschließunganträge ein. Die AfD fordert ein Verbot. Sie will die
       „BDS-Bewegung bundesweit, zum Beispiel auf dem Wege des Vereinsrechtes,
       verbieten“. Die Liberalen gehen nicht so weit, fordern aber, „mit
       Bundesmitteln geförderte Organisationen und Projekte im In- und Ausland im
       Rahmen der Mittelvergabe dahingehend zu überprüfen, ob sie die BDS-Kampagne
       unterstützen“. Zudem müssten bei der Verleihung „öffentlicher Preise, die
       durch die Bundesregierung unterstützt werden, Personen, Vereine oder
       sonstige Organisationen die Ziele und Werte der BDS-Kampagne unterstützen“
       grundsätzlich ausgeschlossen werden. Damit wäre ein buntes Spektrum – von
       Naomi Klein bis zu den Gewerkschaften in Südafrika – von solchen
       Preisvergaben prinzipiell ausgeschlossen.
       
       Auch Union und SPD-Fraktion werden einen Anti-BDS-Antrag in den Bundestag
       einbringen. Er ist zwar noch in der Detailabstimmung, aber die Richtung
       klar erkennbar: etwas weniger strikt, aber ähnlich. Die Bundesregierung
       solle „keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von Gruppierungen, die
       deren Ziele verfolgen, unterstützen.“ Auch sollen keine Projekte finanziell
       gefördert werden, „die zum Boykott Israels aufrufen oder die die
       BDS-Bewegung aktiv unterstützen“. Und, so der Antrag von Union und SPD:
       „Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind
       antisemitisch.“
       
       7 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Reinecke
 (DIR) Reimar Paul
       
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