# taz.de -- Gastkommentar EuGH-Urteil zu Ceta: Da können Investoren nur jubeln
       
       > Das Handelsabkommen enthält Klagemöglichkeiten für Konzerne, aber keine
       > verbindlichen Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte.
       
 (IMG) Bild: Soll vom Ceta-Akommen profitieren: Das Container-Terminal in Bremerhaven
       
       6,1 Milliarden Euro Schadensersatz fordert Vattenfall vor einem
       internationalen Schiedsgericht von Deutschland. Der Atomausstieg habe die
       zukünftigen Gewinne des Konzerns zunichtegemacht, so das Argument des
       Energieversorgers. Das Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) enthält ebensolche
       Klagerechte für Konzerne vor Schiedsgerichten. Der [1][Europäische
       Gerichtshof] hat sie Ende April für rechtens erklärt. Wenn die europäischen
       Mitgliedstaaten dem Abkommen zustimmen, dann könnten weitere
       Milliardenklagen nach dem Muster von Vattenfall folgen.
       
       Der EuGH ist mit seinem Gutachten auf der Linie der [2][EU-Kommission], die
       sich um eine Neugestaltung und Ausweitung von Konzernklagerechten bemüht.
       Dadurch werden die Rechte transnationaler Unternehmen weiter gestärkt,
       statt ihnen verbindliche Pflichten aufzuerlegen, um die Einhaltung der
       Menschenrechte zu garantieren. Umso ungerechter, da ArbeitnehmerInnen und
       VerbraucherInnen keine exklusiven Klagemöglichkeiten erhalten, wenn ihre
       Rechte verletzt werden.
       
       Zudem können Staaten durch drohende Entschädigungszahlungen abgeschreckt
       werden, fortschrittliche Politik zu machen. Der EuGH erkennt die
       Möglichkeit einer solchen abschreckenden Wirkung durch Konzernklagerechte
       an. Gleichzeitig meint er, dass weitere Klauseln des Vertrags ausreichend
       davor schützten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Investoren oft nur mit
       Klagen drohen müssen, damit der Staat Regulierungen abschwächt oder zurück
       nimmt.
       
       Ceta enthält keine klaren Regeln, nach denen Investoren Schadensersatz
       zugesprochen wird. Die Richter*innen am Ceta-Schiedsgericht können sehr
       frei auslegen, wann „offenkundige Willkür“ vorliegt und der Investor
       entschädigt werden muss. Kanadische Bergbauunternehmen bejubeln Ceta
       deswegen als „bahnbrechend“. „Herausragend“ finden sie die
       Investor-Staat-Klagerechte in Ceta.
       
       Ceta ist kein gutes Muster für zukünftige Handelsabkommen. Auch die
       Reformen ändern nichts am Kern dieses Systems, das zutiefst ungerecht ist.
       
       10 May 2019
       
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