# taz.de -- Volksentscheid über Rennbahn-Bebauung: Klage gegen Senatskampagne
       
       > Die Freien Wähler wollen gegen die Senatskampagne zum Bremer
       > Rennbahn-Volksentscheid klagen. Auch die BI und die FDP fordert einen
       > Stopp.
       
 (IMG) Bild: Faire Chancen beim Rennbahn-Volksentscheid?
       
       Bremen taz | Die [1][Bürgerinitiative Rennbahngelände (BI)] wird nicht
       gegen die umstrittene Kampagne des rot-grünen Senates zum Volksentscheid
       klagen. „Das ist nicht der richtige Weg“, sagte BI-Sprecher Andreas
       Sponbiel der taz – „auch wenn wir vielleicht Chancen hätten“. Warum das
       aussichtsreich sein könnte, erklärte Anwalt Axel Adamietz von den Freien
       Wählern am Montag der Presse. Er hält die [2][250.000 Euro teure
       Werbeaktion] für rechtswidrig und kündigte bereits eine Klage vor dem
       Verwaltungsgericht an – und zwar noch vor der Abstimmung am 26. Mai.
       
       Zwar haben die staatlichen Organe bei Volksentscheiden „keine strikte
       Neutralitätspflicht“. [3][So hat es der Staatsgerichtshof in Bremen 1996
       entschieden] – und so argumentiert auch der Senat. Bei Abstimmungen aber,
       so steht im selben Urteil, unterliegt die Regierung einem „Objektivitäts-
       oder Sachlichkeitsgebot“. Das verlange vom Senat zwar nicht, seine
       „Auffassung zu unterdrücken“, schrieben die Richter. Er müsse seine
       Überzeugung aber „in einer die Entscheidungsfreiheit der Stimmberechtigten
       respektierenden Weise äußern“, heißt es in dem Urteil.
       
       Diese Grenze sei „überschritten“, wenn amtliche Äußerungen nicht nur auf
       die Meinungsbildung, sondern auf den Abstimmungsvorgang selbst zielten. Die
       sei etwa der Fall, wenn Muster von Stimmzetteln veröffentlicht würden, die
       bereits im Sinne der Regierung ausgefüllt seien.
       
       Und genau das sei ja hier der Fall, argumentiert Adamietz, der früher mal
       für die Bremer Grüne Liste und die FDP in der Bürgerschaft saß und 2011
       erfolglos für die [4][Bremer und Bremerhavener Wählergemeinschaft]
       kandidierte. Auf der [5][Homepage der Kampagne zum Volksentscheid], aber
       auch auf den Flyern, für die ebenfalls die Senatskanzlei verantwortlich
       ist, leuchtet einem überall ein angekreuztes Stimmfeld entgegen, daneben
       ein „Nein“ in Großbuchstaben. Ist das schon das Muster eines Stimmzettels?
       
       Auch die FDP-Fraktion sieht die Kampagne „sehr kritisch“ und hat deshalb
       für Dienstag eine Aktuelle Stunde in der Stadtbürgerschaft beantragt. Sie
       fordert, wie auch die Freien Wähler, die Aktion „Gute Gründe für das
       Rennbahnquartier“ sofort zu stoppen. Und zwar nicht nur, weil sie diese für
       eine „Steuergeldverschwendung“ hält und die Chancengleichheit nicht gewahrt
       sei.
       
       Die FDP argumentiert auch mit dem Bundesverfassungsgericht: Das Steuergeld
       sei dem Senat „[6][zur Verwendung für das gemeine Wohl anvertraut]“, heißt
       es in einer wegweisenden Entscheidung zur Öffentlichkeitsarbeit der
       Bundesregierung von 1977. Deswegen sei es ausgeschlossen, so die FDP, dass
       der Senat „in einem erheblichen Umfang“ Steuermittel ausgebe, „um seine
       parteiische Auffassung zum Volksbegehren der breiten Öffentlichkeit bekannt
       zu machen“. Bei der FDP-Fraktion hat man Zweifel, ob man zur Klage
       berechtigt wäre.
       
       ## Geld aus dem „Sondervermögen Gewerbeflächen“
       
       Das Geld für die Kampagne kommt aus dem „Sondervermögen Gewerbeflächen“,
       wie es in einer Vorlage für den Haushaltsausschuss heißt. Das
       Sondervermögen wird vom Wirtschaftsressort verwaltet, 430.000 Euro darin
       sollen der Entwicklung des Quartiers Rennbahn dienen. Knapp 20.000 Euro
       flossen bisher in Zeitungsanzeigen, 8.650 Euro in die Homepage, 30.000 Euro
       in die Flyerverteilung.
       
       Andreas Sponbiel von der Bürgerinitiative findet das „unanständig“ und
       „unsportlich“. Er wolle aber „ruhig und sachlich“ bleiben. Und vertraut
       darauf, dass viele BremerInnen sich über die Kampagne schon „sehr geärgert“
       hätten.
       
       7 May 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bi-rennbahngelaende-bremen.de/
 (DIR) [2] /Archiv-Suche/!5588593&s=Dr%C3%BCgem%C3%B6ller/
 (DIR) [3] https://www.staatsgerichtshof.bremen.de/sixcms/media.php/13/e95_03.pdf
 (DIR) [4] /Archiv-Suche/!5119745&s=adamietz/
 (DIR) [5] https://rennbahnquartier.de/
 (DIR) [6] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=02.03.1977&Aktenzeichen=2%20BvE%201%2F76
       
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