# taz.de -- Urteil des Landgerichts Karlsruhe: Influencer handeln immer geschäftlich
       
       > Pamela Reif darf nicht mehr zwischen bezahlten und unbezahlten Posts
       > unterscheiden. Die Influencerin muss künftig alles als Werbung
       > kennzeichnen.
       
 (IMG) Bild: Mal kein Selfie: Pamela Reif wird vor Prozessbeginn im Januar fotografiert
       
       Karlsruhe taz | Die Fitness-Influencerin Pamela Reif muss auch Posts mit
       unbezahlten [1][Links zu Kleidungsmarken als Werbung kennzeichnen]. Das
       entschied jetzt das Landgericht Karlsruhe in einem der ersten
       Hauptsacheverfahren zu den rechtlichen Anforderungen an so genannte
       Influencer. Das Urteil wirft aber freilich mehr Fragen auf als es Antworten
       gibt.
       
       Influencer sind meist junge Menschen, die in sozialen Medien über ihr Leben
       und ihren Konsum schreiben oder Bilder verbreiten. Teils werden sie dafür
       bezahlt, teils nicht. Pamela Reif beschäftigt sich vor allem mit
       Fitness-Themen und hat auf Instagram rund vier Millionen Follower. Sie
       schätzt, dass etwa die Hälfte ihrer täglichen Instagram-Posts auf einer
       „bezahlten Partnerschaft“ beruhen.
       
       Der „Verband sozialer Wettbewerb“ hat in den letzten Monaten dutzendfach
       solche Influencer abgemahnt. Im Fall von Pamela Reif ging es um drei Posts
       von Ende 2017 bis Anfang 2018. Dort waren Bilder von ihr zu sehen, wobei
       die Kleidung mit so genannten „Tags“ versehen war. Wurde ein Tag
       angeklickt, landete man auf dem Instagram-Account der jeweiligen
       Kleidungs-Marke. Der Abmahn-Verein wertete dies als Werbung, Pamela Reif
       sprach dagegen von „freier Meinungsäußerung“. Sie habe nur erwartbare
       Fragen ihrer Follower („Woher hast Du das Kleid?“) vorausschauend
       beantwortet.
       
       Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt, dass der „kommerzielle
       Zweck“ einer „geschäftlichen Handlung“ kenntlich gemacht werden muss. Nicht
       gekennzeichnete Schleichwerbung ist verboten. Firmen, die im Wettbewerb mit
       offenem Visier arbeiten, sollen keinen Nachteil haben. Die unbezahlten
       Posts von Influencern bewegen sich bisher aber in einer rechtlichen
       Grauzone.
       
       ## Radikales Urteil für Influencer
       
       Das Landgericht Karlsruhe hat nun ein relativ radikales Urteil gefällt.
       Danach sind alle Posts von Reif als Werbung zu kennzeichnen, wenn sie über
       Tags und Links zu Seiten von Herstellern führen. Die Posts weckten das
       Interesse an der getragenen Kleidung und den Accessoires. „Es wäre eine
       künstliche Aufspaltung“, so Richter Steffen Wesche, „hier zwischen
       kommerziellen und privaten Posts zu unterscheiden“. Letztlich seien alle
       Posts als „geschäftliche Handlung“ zu werten. Das Geschäftsmodell der
       Influencer beruhe gerade darauf, Privates und Berufliches bewusst zu
       vermischen.
       
       „Mit jedem Post pflegt der Influencer seine Community und damit den Wert
       seines Unternehmens“, so Richter Wesche. Denn je mehr Follower ein
       Influencer habe, umso mehr Honorar könne er dann auch für die bezahlten
       Empfehlungen verlangen. Dass ein Influencer auch unbezahlte Empfehlungen
       gibt, („wie ein Freund oder eine Freundin“) erhöhe ihre Glaubwürdigkeit und
       an glaubwürdigen Werbeträgern seien die Unternehmen besonders interessiert.
       
       Die Kennzeichnung als „Werbung“ solle [2][vor allem jüngere
       Instagram-Nutzer schützen], die noch nicht so mediengewandt sind und
       deshalb besonders geschützt werden müssen, so der Richter. Wie Reif solche
       unbezahlten Posts künftig kennzeichnen muss, ließ das Gericht freilich
       offen. „Hier ging es nur um die Unterlassung von nicht gekennzeichneter
       Werbung“. Reif könne sich von ihrem Anwalt beraten lassen.
       
       Reif selbst war nicht zur Urteilsverkündung gekommen. Ihr Anwalt Joachim
       von Strobl-Albeg aber schimpfte: „Wenn Frau Reif über einen unbezahlten
       Post mit Chanel-Kleidung ‚Werbung‘ schreibt, bekommt sie wahrscheinlich
       [3][Ärger mit Chanel], weil die ihr ja gar nichts bezahlt haben. Und
       vielleicht kommt noch ein Top-Modell, das einen Exklusivvertrag mit Chanel
       hat und beschwert sich, dass Reif so tut, als habe sie auch einen Vertrag.“
       Er will auf jeden Fall in Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe gehen.
       
       Am 29. April entscheidet das Landgericht München in einem ähnlichen Fall
       der Influencerin Cathy Hummels.
       
       21 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /Social-Media-Firma-verklagt-US-Influencer/!5547990
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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