# taz.de -- Hinweise auf mögliche Kriegsverbrecher: Innenministerium in der Kritik
       
       > Seit 2014 gaben Asylsuchende tausende Hinweise auf mögliche
       > Kriegsverbrecher. Doch nur wenige Ermittlungen folgten. Das sorgt für
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Als im Jahr 2015 besonders viele Asylsuchende kamen, gab es auch besonders viele Hinweise
       
       Berlin taz | Rund 5.000 Hinweise auf mögliche KriegsverbrecherInnen hat das
       Bundeskriminalamt (BKA) seit 2014 von Asylsuchenden erhalten. So steht es
       in einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der
       FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg, die der taz vorliegt. Die meisten
       Hinweise beziehen sich jedoch auf Folterer, Terroristen, Milizionäre und
       Funktionäre, die sich noch im Herkunftsland aufhalten – und nicht, wie die
       Bild-Zeitung ursprünglich falsch berichtete, auf Asylsuchende in
       Deutschland. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Geflüchtete ihre
       früheren Peiniger in Deutschland wiedererkannt haben.
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte die entsprechenden
       Hinweise auf „Straftaten nach dem Völkerrecht“ an das Bundeskriminalamt und
       den Generalbundesanwalt geschickt. Andere Stellen hatten mindestens 210
       weitere Hinweise weitergeleitet. In 129 Fällen seien Ermittlungen zu
       insgesamt 142 konkreten Verdachtsfällen aufgenommen worden. Besonders viele
       Hinweise, nämlich 3.810, gab es in den Jahren 2015 und 2016 – jedoch nur 28
       Ermittlungsverfahren, bei 38 Beschuldigten. Im Jahr 2018 waren es 49
       Verfahren gegen 50 Beschuldigte; 2019 bisher zwei Ermittlungsverfahren
       gegen zwei Beschuldigte.
       
       Das Innenministerium erklärte, dass derlei „Hinweise“ nicht „unmittelbar
       für ein Strafverfahren verwendbare Informationen“ enthielten, sondern es
       sich dabei oft um Informationen zum Kriegsgeschehen der jeweiligen Länder
       handeln könne oder tatverdächtige Personen, die nicht identifizierbar
       seien. Bezogen auf die hohen Zahlen der Jahre 2015 und 2016 hieß es:
       „Ressourcen der Ermittlungsbehörden auf Ermittlungen zu einem unklaren
       Tatvorwurf gegen eine nicht namentlich bekannte Person, die sich nicht in
       Deutschland aufhält, zu verwenden, wäre nicht sinnvoll.“
       
       ## Hinweise seien nicht ignoriert worden
       
       Die FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg stellte in Frage, ob die
       Bundesregierung „immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit“ allen Hinweisen
       „angemessen nachgegangen“ sei – gerade mit Blick auf die Jahre 2015 und
       2016, als auf einhundert Hinweise nur ein Ermittlungsverfahren folgte. Sie
       forderte, dass das Innenministerium „noch einmal genau nachprüfen und die
       Ermittlungsbehörden nach Kräften unterstützen“ müsse, „damit kein Täter
       seiner gerechten Strafe entkommt“. Teuteberg betonte: „Kriegsverbrecher
       dürfen in Deutschland keinen Schutz bekommen. Das sind wir auch den Opfern
       schuldig.“
       
       Das Ministerium erklärte, die Hinweise seien nicht ignoriert, sondern
       „selbstverständlich gesichtet und kategorisiert“ worden. „Sie wurden und
       werden auch in Zukunft für die laufenden Ermittlungen herangezogen.
       Verbrechen des Völkerstrafgesetzbuches unterliegen keinen
       Verjährungsfristen.“ Man habe „zum konkreten Umgang mit diesen,Hinweisen'
       einen Bericht angefordert, der in den kommenden Tagen erstellt wird“.
       
       Aus der Antwort der Regierung geht außerdem hervor, dass unter den
       Beschuldigten zwölf Deutsche sind, jedoch keine Doppelstaatler. Weitere
       Beschuldigte kamen unter anderen aus Syrien, Afghanistan, Gambia und dem
       Irak.
       
       Mitte Februar hatten zwei Fälle für Aufsehen gesorgt: [1][Zwei mutmaßliche
       Ex-Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes] wurden in Berlin und
       Rheinland-Pfalz festgenommen. Ihnen werden in Syrien begangene Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. In den Jahren 2011 und 2012 sollen
       sie in Syrien an tausenden Folterungen und Misshandlungen beteiligt gewesen
       sein oder dabei Hilfe geleistet haben. Auch bei zwei Tötungen hätten sie
       Unterstützung geleistet. Es könnte der erste Prozess gegen zwei syrische
       Folterer in Deutschland werden. (mit dpa)
       
       7 Mar 2019
       
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