# taz.de -- EU-Urheberrechtsreform: Upload-Waaas?
       
       > Die EU-Verhandler einigen sich auf einen Text für die geplante
       > Urheberechtsreform. Eine Handreichung für alle, die nicht mehr
       > durchblicken.
       
 (IMG) Bild: Hiermit kann man einiges filtern, Fotos und Filme fürs Netz allerdings nicht
       
       Berlin taz | Seit Jahren wird in der EU über eine Reform des Urheberrechts
       gestritten, immer wieder wurden neue Texte und Kompromisse vorgelegt, nun
       aber geht es auf die Zielgerade: Vertreter des Europaparlaments, der
       EU-Staaten und der Kommission haben sich am Mittwochabend auf einen
       endgültigen Text für die Reform geeinigt. Weitgehend entspricht der dem
       [1][Kompromiss, den Deutschland und Frankreich] in der vergangenen Woche
       ausgehandelt haben.
       
       EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger hatte die Reform 2016 angestoßen, um
       das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anzupassen. Im Kern geht es –
       besonders in den heiß umstrittenen Paragraphen – darum, die Betreiber
       großer Plattformen in die Pflicht zu nehmen, Rechteinhaber, also Künstler
       und Medienschaffende, zuverlässiger zu vergüten.
       
       Das klingt zunächst einmal unterstützenswert, doch bemängeln Kritiker, dass
       die Maßnahmen, auf die sich die EU-Institutionen in diesem heiß umkämpften
       Feld nun geeinigt haben, die [2][Meinungsfreiheit im Internet in Gefahr
       bringen]. Besonders stark in der Kritik stehen die Artikel zum
       Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und zu Upload-Filtern (Artikel 13).
       
       Alle reden über Upload-Filter. Warum ? 
       
       Laut Artikel 13 des Vorschlags müssen Betreiber von Internetplattformen wie
       Youtube künftig „alles ihnen Mögliche“ tun, um Urheberrechtsverletzungen
       auf ihren Seiten zu verhindern. Das heißt konkret: alle hochgeladenen
       Inhalte, also Bilder, Tonaufnahmen und Videos, sind vor der
       Veröffentlichung zu prüfen.
       
       Im Grunde gibt es zwei Varianten, wie Plattformbetreiber diese Vorgaben
       umsetzen könnten: Entweder sie einigen sich mit sämtlichen Rechteinhabern
       und kaufen alle nötigen Lizenzen. Wie das allerdings in der Praxis aussehen
       sollte, ist mehr als unklar, weil Plattformen wie Youtube und Facebook sich
       die Rechte für alles, was Nutzer potentiell hochladen könnten sicher
       müssten, also faktisch für jeden erdenklichen urheberrechtlich geschützten
       Inhalt weltweit.
       
       Darum halten viele Beobachter es für sehr wahrscheinlich, dass die
       Plattformbetreiber so genannte Upload-Filter nutzen, um den Ansprüchen des
       Gesetzestextes gerecht zu werden. Upload-Filter sind eine technische Lösung
       für Urheberrechtsansprüche im Netz. Neu ist das im Grunde nicht:
       Plattformen wie Youtube oder Facebook prüfen heute schon automatisch, ob
       hochgeladene Inhalte gegen Urheberrecht verstoßen und sortieren aus, was
       ihnen kritisch erscheint.
       
       Neu wäre allerdings etwas anderes: Bislang läuft es so, dass die
       Plattformen verpflichtet sind, zu reagieren, wenn ihnen
       Urheberrechtsverstöße gemeldet werden. Das heißt: es wird erst geprüft und
       dann gelöscht. Nun allerdings sollen die Plattformen direkt für
       Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Was faktisch
       bedeutet: Um Ärger zu vermeiden, müssen sie ihre Plattformen von vornherein
       sauber von potentiellen Urheberrechtsverletzungen halten. Weswegen sie, so
       die Befürchtung, ihre Upload-Filter wesentlich schärfer einstellen müssten
       als bislang.
       
       Ausgenommen von alledem wären laut dem Entwurfstext für die
       EU-Urheberrechtsreform lediglich Plattformen, die drei Voraussetzungen
       erfüllen müssen: sie müssen jünger als drei Jahre sein, weniger als 10
       Millionen Euro Umsatz im Jahr machen und weniger als 5 Millionen Besucher
       pro Monat haben. Auf diese Ausnahmen haben sich Frankreich und Deutschland
       in der vergangenen Woche geeinigt und damit den Weg für den nun gefunden
       Textvorschlag frei gemacht. Kritiker bemängeln allerdings, dass diese
       Ausnahmen zu eng begrenzt seien, so dass auch viele kleine Unternehmen und
       Firmen von der Filterpflicht betroffen sein werden.
       
       Was ist so schlimm an Upload-Filtern? 
       
       Wie gesagt: schon heute haben große Betreiber Upload-Filter im Einsatz.
       Gegner der Gesetzesvorlage befürchten aber, dass diese nun so „scharf“
       eingestellt werden, dass sie auch Inhalte aussortieren, die bei näherer
       Betrachtung urheberrechtlich geschütztes Material legal einsetzen –
       beispielsweise als Zitate, Rezension oder Satire. Das, so befürchten die
       Kritiker des Vorhabens, würde die Vielfalt der Ausdrucksformen und der
       Meinungsfreiheit massiv einschränken. Hinzu kommt, dass selbst die
       teuersten derartigen Filter als fehleranfällig gelten.
       
       [3][Youtube] hat im vergangenen Herbst schwarzgemalt, dass es angesichts
       der EU-Richtlinie gezwungen wäre, nur noch „Inhalte einiger großer
       Unternehmen zuzulassen“, weil die Veröffentlichung der Inhalte kleinerer
       Videomacher angesichts der Haftung für potentielle
       Urheberrechtsverletzungen „schlichtweg zu riskant“ sei. Das erregte zwar
       massive Unruhe bei [4][vielen Youtubern und deren Fans], ist in dieser Form
       aber sicherlich ein überzogener Versuch der Plattform, ihrerseits Lobbying
       zu betreiben in einem Gesetzgebungsprozess, bei dem ohnehin massive
       Lobbyinteressen aufeinanderprallen.
       
       Außerdem ist zu bedenken, dass zu den am häufigsten genutzten Filtern der
       Filter von Google zählt. Weswegen Kritiker befürchten, dass Google sich
       auch in diesem Bereich eine Monopolstellung erarbeiten könnte, müssten
       zahlreiche Plattformen Filter in Betrieb nehmen.
       
       Das Leistungsschutzrecht steht auch wieder im Entwurf? 
       
       Ja. Und auch das verärgert viele Kritiker. Konkret geht es beim
       Leistungsschutz, der in Artikel 11 der Reform festgeschrieben ist, darum,
       dass Newsaggregatoren wie Google News oder Facebook sogenannte Snippets,
       also kurze Anreißertexte und Titel von Artikeln in ihren Services nicht
       mehr kostenlos anzeigen sollen dürfen. Im finalen Text ist nun die Rede
       davon, dass „einzelne Wörter“ oder „sehr kurze Ausschnitte“ erlaubt sein
       sollen.
       
       Ein solches Leistungsschutzrecht ist in ganz ähnlicher Form in Deutschland
       bereits in Kraft. Allerdings steht auch dieses seit jeher massiv in der
       Kritik, unter anderem, weil es [5][eher Prozesskosten verursacht als
       Einnahmen erzeugt] hat. Kürzlich erachtete gar ein [6][Gutachten des EuGH]
       das Gesetz für nicht anwendbar. Mit dem Versuch ein Leistungsschutzrecht
       nun wieder auf EU-Ebene einzuführen, versuchen Verleger erneut, ihr
       Anliegen zu verankern. Federführend ist hier der Springer-Verlag.
       
       Und Google hat sich im Vorfeld natürlich auch zu Wort gemeldet: Der Konzern
       drohte damit, seinen Dienst Google News einfach einzustellen, wenn die
       Regelung auf EU-Ebene kommen sollte.
       
       Wie geht es jetzt weiter? 
       
       Zunächst verteidigt das Europäische Parlament [7][in einer
       Pressemitteilung] die nun gefundene Einigung, ebenso wie Axel Voss,
       CDU-Abgeordneter im Europäischen Parlament und dort Chefunterhändler für
       die Urheberrechtsreform. „Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das
       Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert
       werden“, zitiert ihn der [8][Twitter-Account von CDU/CSU in Europa]. „Es
       geht nicht um ‚Filtern‘, wie das von Unterstützern rechtsfreier Räume im
       Internet propagiert wird.“ In diesem Punkt jedoch widersprechen Voss
       zahlreiche Kritiker, etwa der [9][netzpolitik.org-Gründer Marcus
       Beckedahl.] Die Konsequenz aus der Entscheidung seien Uploadfilter.
       
       Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen voraussichtlich
       bis Mitte April final zustimmen. Weil die Debatte sehr aufgeladen ist,
       könnte die Reform noch scheitern. Kommt es aber durch, haben die
       Mitgliedsländer der EU zwei Jahre Zeit, um die europäische Richtlinie in
       nationales Recht umzuwandeln. Ziel ist es, die Reform noch vor der
       Europawahl im Mai durchzubringen.
       
       14 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kompromiss-zur-EU-Urheberrechtsreform/!5571203
 (DIR) [2] https://netzpolitik.org/2018/upload-filter-eine-gefahr-fuer-die-netzkultur/
 (DIR) [3] https://youtube-creators-de.googleblog.com/2018/10/ein-letztes-update-zu-unseren.html
 (DIR) [4] https://motherboard.vice.com/de/article/gy7xw7/youtube-trends-artikel-13-saveyourinternet-panik-vor-eu-gesetz
 (DIR) [5] /Lobbying-fuer-Leistungsschutzrecht/!5511528
 (DIR) [6] https://www.zeit.de/news/2018-12/13/deutsches-leistungsschutzrecht-nicht-anwendbar-181213-99-212637
 (DIR) [7] http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20190212IPR26152/einigung-uber-reform-des-digitalen-urheberrechtsschutzes
 (DIR) [8] https://twitter.com/CDU_CSU_EP/status/1095775161448624130
 (DIR) [9] https://twitter.com/netzpolitik/status/1095800998382194693
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Meike Laaff
       
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