# taz.de -- Konflikt um Pflanzenschutzmittel: Klöckners Bienengift für die Regierung
       
       > Das Bundesamt für Verbraucherschutz lässt 18 Ackergifte zu, die Insekten
       > schädigen können. Umweltministerin Schulze hält das für rechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Ein Konflikt, ausgetragen auf dem Rücken der Bienen
       
       Berlin taz | Für die Zusammenarbeit in der Bundesregierung ist es Gift, für
       Bienen, Käfer, Schmetterlinge sowieso. 18 Pflanzenschutzmittel, darunter
       ein [1][Glyphosat-Unkrautvernichter] und ein Insektenbekämpfungsmittel mit
       dem bienengiftigen Wirkstoff Cyantraniliprole, haben die Zulassung für den
       deutschen Markt bekommen.
       
       Erteilt von der Behörde, die CDU-Agrarministerin Julia Klöckner untersteht:
       dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL. Das
       von SPD-Ministerin Svenja Schulze geführte Umweltministerium hält dies für
       rechtswidrig – und erklärt der taz, es handele sich um einen „Verstoß gegen
       die Regeln des Zulassungsverfahrens gemäß Pflanzenschutzgesetz“.
       
       Viele Menschen sind beunruhigt, weil ein Großteil der heimischen Kerbtiere
       verschwindet und damit auch Nahrung für Vögel: Knapp 1,8 Millionen Menschen
       haben gerade erst das [2][„Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die
       Bienen“] in Bayern unterzeichnet. Auch darum hat der Streit über die
       Pflanzenschutzmittel in der Regierung Wucht – und Tradition.
       
       Klöckners Vorgänger hatte mit einem Glyphosat-Alleingang Ende 2017 für
       Empörung gesorgt. Er stimmte zu, den Wirkstoff weitere fünf Jahr in der EU
       zu genehmigen – trotz der ausdrücklichen Weisung, sich zu enthalten, weil
       das Umweltressort anderer Meinung war. Nur deshalb können heute überhaupt
       noch Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat auf nationaler Ebene zugelassen
       werden.
       
       ## Bundesministerien können sich nicht gegenseitig verklagen
       
       Bei ihrer Neuauflage 2018 legte Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag allerdings
       fest, den Einsatz von Glyphosat „so schnell wie möglich grundsätzlich zu
       beenden“. Und Klöckner versprach beim Regierungsantritt: „Was der Biene
       schadet, muss vom Markt.“ Denn sie seien „systemrelevant“, also
       lebenswichtig.
       
       Die neueste BVL-Entscheidung steht dazu im Widerspruch, glaubt man dem von
       Maria Krautzberger geführten Umweltbundesamt. Die oberste Umweltbehörde
       muss der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zustimmen – also auch den 18 –
       und stellte sich bei ihnen quer.
       
       Diese 18 Pflanzenschutzmittel, erklärte das Umweltministerium der taz,
       haben „erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt,
       insbesondere auf die Insektenwelt. Das Umweltbundesamt sieht die
       Auswirkungen als so gravierend an, dass es seine Zustimmung zur Zulassung
       dieser Pflanzenschutzmittel daran gebunden hat, Auflagen zum Schutz der
       biologischen Vielfalt einzuhalten.“ Demnach sollen Landwirtinnen und ihre
       Kollegen auf einem Teil ihrer Flächen, das können Brachen oder Blühstreifen
       sein, „gänzlich“ auf den Einsatz von Ackergiften verzichten, und zwar
       spätestens ab 2020. Das teilte es so auch dem BVL mit.
       
       Nur: Das stellte am Ende eine befristete Genehmigung bis zum 31. Dezember
       2019 aus – ohne weitere Vorgaben. Das gab es am Karnevalsdonnerstag
       bekannt, als große Teile der Republik feierten. So gehe es nicht, meinen
       Schulzes Leute – und erläutern: „Das Umweltbundesamt hatte sein
       Einvernehmen zur Zulassung dieser Mittel unter der Bedingung erteilt, dass
       die Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität in die Zulassung
       aufgenommen werden. Da dies nicht erfolgt ist, liegt insgesamt kein
       Einvernehmen – auch nicht auf eine einjährige Befristung bezogen – vor.“
       Das Amt habe den Landwirtinnen nur die Möglichkeit geben wollen, sich auf
       die Auflagen einzustellen und sie darum erst für 2020 vorgesehen.
       
       Diese Auflagen sind in der Regierung umstritten. Die Frage ist, ob mit
       ihnen zu stark ins Eigentum eingegriffen wird. Das werde derzeit geprüft,
       sagte eine Sprecherin von Schulze. Das Umweltbundesamt halte die Wirkungen
       der Pflanzenschutzmittel auf den Naturhaushalt ohne hinreichende
       Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität jedenfalls „weiterhin
       als unvertretbar“.
       
       Wie geht es weiter? Ein Bundesministerium kann kein anderes
       Bundesministerium verklagen, eine Bundesbehörde nicht eine andere
       Bundesbehörde. Denn alle wären durch die Bundesregierung vertreten. Es geht
       bei dem Streit nicht nur darum, was in diesem Jahr aufs Feld darf.
       Theoretisch könnte Ende 2019 die Zulassung der 18 Mittel einfach verlängert
       werden – bei technischen Verlängerungen ist das Umweltbundesamt gar nicht
       mehr beteiligt.
       
       Annette Seehaus-Arnold, Vizepräsidentin des Deutschen Berufs- und
       Erwerbsimkerbunds, hält die Neuzulassungen für „unverantwortlich“. Sie
       sorgt der Insektenvernichter Cyantraniliprole besonders, der gegen den
       Kartoffelkäfer eingesetzt werden soll. „Wir wissen nicht, wo wir künftig
       noch mit unseren Bienen hinsollen, wenn Cyantraniliprole in Deutschland
       hoffähig wird“, sagt sie. Ihr Verband bereitet eine Klage gegen die
       Zulassungen vor. Klöckners Ministerium sieht kein Problem. Eine Sprecherin
       erklärte: „Das BVL hat mit seinen aktuellen Zulassungsentscheidungen im
       Einklang mit den Regeln des Pflanzenschutzgesetzes gehandelt.“
       
       7 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Hanna Gersmann
       
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