# taz.de -- Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat: Klage für mehr Transparenz
       
       > Glyphosat-Mischungen sind oft giftiger als das Herbizid selbst und ihre
       > Zulassungsverfahren sind intransparent. Campact klagt nun dagegen.
       
 (IMG) Bild: Enthält Glyphosat – ist dieses Unkrautvernichtungsmittel noch schlimmer als reines Glyphosat?
       
       Berlin taz | Campact klagt für mehr Transparenz beim Zulassungsverfahren
       von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Die Klage bildet den
       vorläufigen Höhepunkt eines Streits mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz
       und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dieses weigert sich laut Campact,
       Informationen über Zulassungsverfahren entsprechender Pestizide
       herauszugeben.
       
       Bereits im März 2018 hatte der Verein, der sich als Bürgerbewegung
       versteht, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz Einsicht in die
       Antragsunterlagen gefordert. Das BVL hat dies im Dezember endgültig
       abgewiesen, nun soll das Verwaltungsgericht Braunschweig für Klärung
       sorgen.
       
       „Wenn Glyphosat schon durch den Alleingang von Herrn Schmidt im Umlauf
       bleibt, dann wollen wir wenigstens wissen, was genau in den
       Pflanzenschutzmitteln ist und von welchen Herstellern sie stammen“, sagte
       Matthias Flieder von Campact der taz. Dabei bezog er sich auf den
       ehemaligen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), dessen Votum
       auf EU-Ebene 2017 die Zulassung für weitere fünf Jahre ermöglicht hatte.
       
       ## Unklarheit über toxische Beistoffe
       
       Während in Brüssel grundsätzlich über den Wirkstoff entschieden wurde,
       obliegt die Genehmigung der einzelnen glyphosathaltigen
       Pflanzenschutzmittel den EU-Staaten. In Deutschland prüft das BVL, das über
       die Gefahren für Mensch und Umwelt befindet, die einzelnen Anträge. Derzeit
       liegen der Behörde Zulassungsanträge für 28 glyphosathaltige
       Pflanzenschutzmittel vor. Welche Beistoffe diese Mittel enthalten, von
       welchen Herstellern sie stammen und welche Studien ihre Eignung belegen –
       all das lege die Behörde nur unzureichend offen, meint Campact.
       
       Rückenwind erhält der Verein mit seiner Forderung auch aus dem Bereich der
       Wissenschaft. „Es ist ein Skandal, dass gewisse Mittel tonnenweise zum
       Einsatz kommen, ohne dass die Bevölkerung genau weiß, was tatsächlich in
       den Pflanzenschutzmitteln steckt“, meint Johann Zaller, Professor an der
       Universität für Bodenkultur in Wien. „Ein Pestizid besteht immer aus dem
       Wirkstoff, hier Glyphosat, und mehreren Beistoffen, wovon es in Deutschland
       über 1.600 gibt. Einige seien völlig harmlos, andere supertoxisch“. Dass
       die Bevölkerung ein Interesse daran habe zu erfahren, um welche Stoffe es
       sich handelt, sei nur gerechtfertigt.
       
       Auch Campact stützt sich im Prozess auf das rechtmäßige Interesse der
       Bevölkerung. „Wir haben den Weg der Klage empfohlen, weil es sich bei den
       begehrten Unterlagen um Umweltinformationen über Emissionen handelt, die
       herauszugeben sind. Jedenfalls wiegt das öffentliche Interesse hier
       schwerer als die vom BVL angeführten Geschäftsgeheimnisse der Hersteller“,
       erläutert Michéle John, die von Campact beauftragte Anwältin, in einer
       Pressemitteilung.
       
       ## Gerichtsentscheid mit Signalwirkung
       
       Das BVL verwies auf Anfrage der taz auf die veröffentlichten Berichte zu
       den getesteten Pflanzenschutzmitteln, man führe zudem toxikologische Tests
       durch. Einer Herausgabe weiterer Informationen über das Zulassungsverfahren
       stünden „gesetzliche Ausschlussgründe“ entgegen, etwa „zum Schutz von
       Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, geistigem Eigentum oder auch zum
       Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses“.
       
       Eine mögliche Signalwirkung könnte von einem Gerichtsentscheid in Lyon
       ausgehen. Ein Umweltverband hat dort erfolgreich darauf geklagt, das
       Bayer-Pestizid Roundup Pro 360 zu verbieten, obwohl dieses von der
       entsprechenden Behörde zugelassen war. Wissenschaftliche Studien wiesen auf
       eine umweltschädliche sowie potenziell krebserregende Wirkung hin,
       begründete das Gericht seine Entscheidung. Dass das Pestizid deutlich
       giftiger ist als Glyphosat, sei dabei auf seine Mischung mit toxischen
       Beistoffen zurückzuführen.
       
       8 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Christoph Freybott
       
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