# taz.de -- „Anti-Randalierer-Gesetz“ in Frankreich: Volle Kanne gegen das Demo-Recht
       
       > Das Parlament will gegen „notorische Unruhestifter“ vorgehen und
       > verschärft Demoverbote. Das ist selbst in der Regierungspartei
       > umstritten.
       
 (IMG) Bild: Immer in Aktion: Gelbwesten-Protest in Frankreich
       
       Paris taz | Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung wollen –
       wie vor ihnen bereits die Senatoren – mit verschärften Gesetzen gegen
       gewalttätige „Casseurs“ (Randalierer) am Rande von Demontrationen vorgehen.
       Eine entsprechende Vorlage ist am Dienstagnachmittag verabschiedet worden.
       Der Anlass dafür sind die Krawalle mit Plünderungen und Sachbeschädigungen
       bei Kundgebungen der Gilets jaunes, der sogenannten Gelbwesten, in den
       vergangenen Wochen. Sowie gewaltsame Konfrontationen zwischen „Black
       blocks“, den Schwarzen Blöcken, und der Polizei.
       
       Dahinter steckt die Absicht, „notorische“ Unruhestifter, die der Polizei
       bereits bekannt sind, daran zu hindern, an öffentlichen Kundgebungen
       teilzunehmen. Auch soll die Möglichkeit präventiver Kontrollen und legaler
       Durchsuchungen von potenziellen Demonstranten erweitert werden. Und
       schließlich sollen Teilnehmende für eventuelle Schäden bei ausartenden
       Demonstrationen persönlich haften.
       
       Da sich Senat und Nationalversammlung nicht auf einen gemeinsamen
       Gesetzestext einigen konnten, kommt es zu einer zweiten Lesung. Die
       Abgeordneten hatten die im Senat von der konservativen Opposition
       eingebrachte Vorlage in einigen Punkten abgeschwächt. So ist nicht mehr
       vorgesehen, bereits wegen Gewalt verurteilte oder bekannte Demonstranten
       systematisch in einer Datenbank vorab zu erfassen und sie an einer
       Teilnahme an Kundgebungen mit einer Meldepflicht auf der Polizeiwache zu
       hindern. Vorbelastete „Unruhestifter“ sollen aber mit einem
       Demonstrationsverbot belegt werden, wenn „ausreichende Gründe vorliegen“
       für den Verdacht, dass diese Person „mit ihrem Verhalten eine schwere
       Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt“. Bei Zuwiderhandlung droht
       eine Haftstrafe von sechs Monaten.
       
       Die jetzt erweiterten Kompetenzen der Polizei erinnern an die
       Ausnahmebestimmungen des Notstands anlässlich der islamistischen
       Attentatswelle nach 2015. Der Senat wollte zudem, dass selbst in der
       weiteren Umgebung, Autos und Gepäck durchsucht werden dürfen. Die bereits
       geltende Vermummungsverbot bei Kundgebungen stellt künftig ein Strafdelikt
       dar, das im Höchstfall mit einem Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Geldbuße
       geahndet werden kann.
       
       ## „Gesetz bedroht die Bürger“
       
       Die linke Opposition lehnte diese Vorlage als „Einschränkung der
       Bürgerrechte“ ab. Auch einigen Abgeordneten der Regierungspartei „La
       République en marche“ geht diese Repression als Antwort auf die Krise wegen
       der Gelbwesten-Proteste zu weit. François Sureau, Anwalt und ein Freund und
       Ratgeber von Präsident Emmanuel Macron, warnte in den Medien: „Dieses
       Gesetz bedroht nicht die Casseurs, sondern die Bürger.“ Er hält die
       Einschränkung des Demonstrationsrechts für höchst bedenklich: „Will man am
       Ende, dass nur noch Leute eine Erlaubnis zum Demonstrieren haben, die der
       Polizei genehm sind?“
       
       Diese Einwände fanden Gehör im bürgerlichen Lager. So erklärte Charles de
       Courson, ein Vertreter des Zentrums, vor der Nationalversammlung: „Falls
       wir eines Tages eine extreme Rechte an der Macht haben, werdet ihr
       begreifen, dass es ein Wahnsinn ist, so etwas zu verabschieden!“ Bevor das
       Gesetz – nach der fälligen zweiten Lesung – in Kraft treten kann, wird sich
       das oberste Verfassungsgericht damit befassen.
       
       6 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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