# taz.de -- Flensburger Tageblatt scheitert vor Gericht: Versetzung gefährdet
       
       > Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag hat drei Journalisten gegen
       > ihren Willen versetzt. Zu unrecht, urteilte das Arbeitsgericht. Der
       > Verlag zeigt sich stur.
       
 (IMG) Bild: In Husum ist es hübsch: Das macht die Zwangsversetzung aber auch nicht besser
       
       RENDSBURG taz | Der Fall der drei von Flensburg nach Husum, Schleswig und
       Leck zwangsversetzten Journalisten sorgte für Aufsehen. Nun traf sich einer
       der Journalisten mit seinem Arbeitgeber, dem Schleswig-Holsteinischen
       Zeitungsverlag (SHZ), vor Gericht. Dicht drängten sich die ZuhörerInnen am
       Donnerstag im Verhandlungsraum des Flensburger Arbeitsgerichts. So groß war
       das Interesse, dass Richterin Carla Evers-Vosgerau sich um die Gesundheit
       der Anwesenden sorgte: „Wenn jemand Schnappatmung kriegt, bitte Bescheid
       geben!“
       
       Das Gericht gab dem Journalisten Recht. Er könnte nun eigentlich nach
       Flensburg an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, aber während des
       Verfahrens sagte SHZ-Anwalt Christoph Backes, der Verlag „sieht keine
       Perspektive“ für eine weitere Zusammenarbeit. Wie es weitergeht, ist
       unklar. Die Verfahren der anderen beiden Journalisten folgen.
       
       Die große Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stört den Verlag offenbar. „Es
       ist zu viel Porzellan zerschlagen worden“, sagte SHZ-Chefredakteur Stefan
       Kläsener auf die Frage der Richterin, welche Perspektive es für den
       klagenden Lokaljournalisten gebe. Denn die Versetzungen hatten zu
       Diskussionen in der Stadt und zu einer Reihe von Medienberichten geführt.
       
       Unter anderem hatten sich Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange (SPD)
       und der Grünen-Landtagsabgeordnete Rasmus Andresen kritisch über den Umgang
       des Verlages mit seinen Beschäftigten geäußert.
       
       ## Schlechte Publicity
       
       „Der Fall hat Wellen geschlagen, weil die Gründe für die Versetzungen aus
       der Luft gegriffen waren“, sagte Andreas Bufalica, Anwalt des Journalisten.
       „Und das wird jetzt meinem Mandanten zur Last gelegt.“
       
       Dabei hatte der Verlag selbst den Fall öffentlich gemacht: In einem knappen
       Text informierte das Flensburger Tageblatt Anfang September darüber, dass
       die drei Journalisten nun anderswo „redaktionelle Aufgaben“ übernehmen. Ein
       Grund wurde nicht genannt, eher vage war von einem „Generationenwechsel“
       die Rede.
       
       Bei der Verhandlung am Donnerstag erklärte Chefredakteur Kläsener, die
       Redaktion in Flensburg solle „Pilotredaktion für die Digitalisierung“
       werden. Er habe mit der Versetzung den bisherigen Redaktionsleiter „aus dem
       Feuer nehmen“ wollen. Der habe Fehler gemacht, unter anderem habe die
       Redaktion nach einer Schießerei am Flensburger Bahnhof nicht adäquat
       reagiert.
       
       Der 55-jährige Journalist widersprach: Bei dem Vorfall am Bahnhof sei er
       schnell vor Ort gewesen und habe Interviews für die Online-Ausgabe der
       Zeitung geführt. „Es gab keine Anforderung, die ich nicht erfüllt hätte.“
       Da er in den vergangenen Jahren fünf hausinterne Preise gewonnen habe,
       „wird meine Leistung nicht so schlecht sein“.
       
       Er sei digital-affin, habe zahlreiche Follower in sozialen Netzwerken. An
       seiner jetzigen Arbeitsstelle in der Lokalredaktion in Husum stiegen
       aktuell die Zugriffe auf die Internet-Angebote des Verlages – in Flensburg
       mit dem neuen Redaktionsteam hingegen sänken sie, fügte Bufalica hinzu.
       „Mein Mandant möchte an seinen Arbeitsplatz zurück, er ist überzeugt, dass
       er alle Anforderungen erfüllen kann.“
       
       Doch die Verlagsseite ließ keine Argumente gelten. Die Lage sei nun anders
       als im Herbst, und „die Frage stellt sich: Ist das Vertrauen noch da?“,
       fragte Kläsener. Anwalt Backes verwies auf den Tendenzschutz, dem eine
       Zeitung unterliegt. Damit hat sie bei Personalentscheidungen mehr Spielraum
       als andere Betriebe (siehe Kasten).
       
       „Tendenzschutz ist kein Freifahrtschein für Willkür“, sagte Anwalt
       Bufalica. Wenn der SHZ als Richtschnur die Digitalisierung wähle, müsse er
       sich daran messen lassen. Das Gericht sah es ähnlich und hob die Versetzung
       auf.
       
       Beifall für diese Entscheidung kam vom Landesvorsitzenden des
       Schleswig-Holsteinischen Journalistenverbandes, Arnold Petersen: „Der
       Verlag hat selbstherrlich agiert. Es ist gut, dass das Gericht ihn in die
       Schranken gewiesen hat.“ Der SHZ wäre klug beraten, nun in den weiteren
       Verfahren eine gütliche Lösung anzustreben, so Petersen. Doch es sieht
       nicht so aus, als sei der Verlag dazu bereit.
       
       Die Autorin war früher selbst Lokalredakteurin beim SHZ und wurde 2004 im
       Zuge einer größeren Umstrukturierung entlassen. Sie ist Mitglied des
       DJV-Landesvorstandes.
       
       17 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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