# taz.de -- Maßnahme gegen Hass-Kommentare: Nachrichtenportal verbietet Pseudonyme
       
       > Mit einer Pflicht zum Klarnamen geht die Nachrichtenwebseite shz.de gegen
       > hetzerische Beiträge vor. Das stößt auf heftige Kritik bei
       > Datenschützern.
       
 (IMG) Bild: Pseudonyme oder anonyme Masken: Nicht nur auf der Straße, noch lieber im Internet verstecken Menschen ihr Gesicht.
       
       HAMBURG taz | Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ) hat
       vergangene Woche auf seiner Nachrichtenwebseite shz.de eine
       Klarnamenspflicht für die Nutzer eingeführt. Datenschützer finden dies
       problematisch. „Es ist nicht möglich, sich über das Telemediengesetz
       hinwegzusetzen“, sagt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte von
       Schleswig-Holstein.
       
       „Raus mit dem Gesindel!“, „Lügenfresse, Lügenpresse!“ – Hetzparolen,
       Beleidigungen und populistische Propaganda gehören seit geraumer Zeit zum
       Alltag auf sozialen Netzwerken und Nachrichtenportalen. Nicht selten tarnen
       sich Nutzer hinter Pseudonymen oder treten anonym auf. Mit seinen neuen
       Richtlinien will der SHZ wieder einen fairen und höflichen Diskurs
       befördern.
       
       Denn viele Kommentatoren seien durch unsachliche Diskussionen abgeschreckt
       worden, sagt Miriam Richter, Online-Redakteurin beim SHZ. Mit der
       Einführung der Klarnamenspflicht sollen nun Netzhetzer abgeschreckt werden.
       Entsprechend darf man fortan nur noch mit dem richtigen Vor- und Zunamen
       kommentieren. Doch um gegen Hetze vorzugehen, sei dies der falsche Weg,
       sagt Patrick Breyer von der Piratenpartei.
       
       Der Schleswig-Holsteinische Landestagsabgeordnete sieht das Recht auf einen
       freien und anonymen Meinungs- und Informationsaustausch im Netz in Gefahr.
       Die Unterdrückung des unbefangenen Meinungsaustausches würde etwa bei
       Gewaltopfern oder Informanten dazu führen, dass sie aus Furcht vor
       Repressalien die eigene Meinung nicht äußern. Anonymität gewährleiste das
       grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung. Derartige
       Restriktion fördere zudem die Radikalisierung im Untergrund. Die Aufklärung
       und strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung oder Aufforderungen zu
       Straftaten würden dadurch erschwert.
       
       Doch auch medienrechtlich sei eine Klarnamenspflicht problematisch, sagt
       Marit Hansen. „Das Telemediengesetz sieht vor, dass Diensteanbieter die
       Nutzung ihrer Angebote auch unter einem Pseudonym oder anonym anbieten
       müssen“, so Hansen. Zumindest soweit dies technisch möglich und zumutbar
       sei. Beides sei aber im Falle des SHZ gegeben. Daher gebe es keine
       Notwendigkeit, den Klarnamen einzufordern – auch da die Nutzung von
       Pseudonymen bei anderen Nachrichtendiensten gut funktioniere. Außerdem gebe
       es immer noch die Möglichkeit justiziable Kommentare durch eine Moderation
       der Seite zu löschen oder Nutzer, die gegen die hauseigene Netiquette
       verstoßen, zu sperren.
       
       Anders sah das der damalige Vorsitzende der Enquete-Kommission „Internet
       und digitale Gesellschaft“ Axel Fischer (CDU), der sich für ein
       „Vermummungsverbot im Internet“ aussprach. Fischer argumentierte, dass
       unter der Möglichkeit sich pseudonymisiert im Netz zu äußern „die Qualität
       von Diskussionen in Foren und Blogs“ leide. Die Anonymität verleite Nutzer
       zu Äußerungen, die sie hinterher bereuen könnten. Er halte es für
       bedenklich, dass sich Nutzer durch ein selbst gewähltes Pseudonym
       vermeintlich jeglicher Verantwortung für Äußerungen entzogen. Seine im
       November 2010 ausgesprochene Forderung nach einem pauschalen
       Klarnamenszwang stieß wie auch bei shz.de auf Kritik. Doch der SHZ steht
       vor einem weiteren Problem: Als eine Konsequenz aus der Klarnamenspflicht
       behält sich die Redaktion vor, einen Identitätsnachweis einzufordern.
       
       Wie dies erfolgen soll, wird aus den AGBs nicht ersichtlich. Es werde über
       das Einfordern einer Ausweiskopie nachgedacht, sagte die Redaktion auf
       Nachfrage. Der gesamte Prozess befinde sich in der Modifikation. Marit
       Hansen beanstandet darin einen Eingriff in das Recht auf informationelle
       Selbstbestimmung. Demnach darf jeder Einzelne selbst über die Preisgabe und
       Verwendung seiner personenbezogenen Daten entscheiden. Einen
       Identitätsnachweis dürfe der SHZ nicht verlangen. Hansen habe nun mit der
       Redaktion gesprochen. Diese wird die Richtlinien juristisch überprüfen
       lassen.
       
       15 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Gröhn
       
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