# taz.de -- Protestieren in Frankreich: Gelbe Weste als Risiko
       
       > Bei Aktionen der Gelbwesten kam es zu Ausschreitungen – und zu heftiger
       > Polizeigewalt gegen die Demonstranten. Bisher wurden 200 Klagen
       > eingereicht.
       
 (IMG) Bild: Ein Wandgemälde des Straßenkünstlers PBOY in Paris zeigt die Gelbwesten-Protestler
       
       Paris taz | Ungefährlich ist es nicht, mit gelben Warnwesten gegen
       Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu demonstrieren. [1][Jeden Samstag]
       gibt es auf den Kundgebungen Verletzte bei Zusammenstößen mit der Polizei.
       
       Nicht immer ist das harte Vorgehen durch Provokationen aus den Reihen der
       Gilets jaunes zu entschuldigen. Nach neun aufeinanderfolgenden Wochenenden
       mit endlosen Ordnungseinsätzen, Stress und Beschimpfungen gehen scheinbar
       auch etlichen Beamten die Nerven durch. Die Franzosen stellen dabei auch
       ihre Ausrüstung und den [2][Einsatz von gefährlichen Granaten und
       Hartgummigeschossen] infrage.
       
       In den letzten Wochen wurden 200 Klagen eingereicht, in 78 Fällen ermittelt
       die Polizeiinspektion intern, ob Befehle missachtet oder vorsätzlich
       Körperverletzungen verursacht wurden. Verurteilt wurde aber bisher noch
       kein Polizist im Zusammenhang mit den Einsätzen gegen die Gilets jaunes.
       
       Derzeit zirkulieren im Internet vor allem Videos von einer Kundgebung der
       Gilets jaunes in Bordeaux vom vergangenen Samstag. Darauf ist zu sehen, wie
       ein Mann mit einer gelben Warnweste regungslos am Boden liegt, er blutet
       aus einer offenen Kopfwunde. Eine andere Sequenz zeigt, wie freiwillige
       Sanitäter dem Verletzten Erste Hilfe leisten. Seither liegt Olivier B. mit
       einer Hirnblutung im Koma. Er schwebt nicht mehr in Lebensgefahr, muss aber
       mit bleibenden Schäden rechnen.
       
       Der gravierende Zwischenfall ist mittlerweile Gegenstand einer behördlichen
       Untersuchung. Cindy B., die mit ihrem Mann Olivier an die Demonstration
       gekommen war, hat eine Klage gegen die Polizei eingereicht.
       
       ## „Flashballs“ – fast so groß wie ein Tennisball
       
       Für den Regionalsender France 3 in der Aquitaine, der diese Szenen gefilmt
       und ausgestrahlt hat, lag von Beginn an die Vermutung nahe, dass dieser
       Demonstrant in einer Seitenstraße des Zentrums entweder von einer
       Polizeigranate oder einem von den Ordnungskräften verschossenen
       Hartgummikaliber getroffen wurde. Die Behörden machten aber keine Angaben,
       ob Demonstranten durch die Polizei verletzt wurden.
       
       Inzwischen sind neue Videos aufgetaucht, die von den Gilets jaunes als
       Beweis für die Polizeigewalt verbreitet werden. Man hört, wie einer der
       Uniformierten betroffen feststellt: „Leute, da hat es noch einen Verletzten
       gegeben!“ Diese Aufnahmen legen den Verdacht nahe, dass die Polizisten
       versuchten, sich der Verantwortung zu entziehen. „Sie wissen nicht, dass
       wir es waren …“, sagt darauf nämlich eine Stimme, die anordnet, vorsorglich
       die Hülsen der abgefeuerten Geschosse einzusammeln.
       
       Um einen Einzelfall handelt es sich bei Olivier B. zumindest nicht. Im
       Verlauf der Zusammenstöße zwischen der Polizei und den Gelbwesten gab es
       nämlich unzählige Verletzte. In diesem Zusammenhang werden die von den
       Ordnungstruppen sehr massiv eingesetzten Lärm- und Reizgasgranaten
       kritisiert, bei deren Explosion bereits mehreren Demonstranten eine Hand
       abgerissen wurde.
       
       Besonders umstritten ist in Frankreich gegenwärtig die Hartgummimunition.
       Die runden „Flashballs“, die fast so groß wie ein Tennisball sind, sind in
       den letzten Wochen sehr häufig gegen Demonstranten verwendet worden. Als
       noch gefährlicher erwiesen sich die neuen zylinderförmigen
       Hartgummigeschosse mit einem Durchmesser von 4 Zentimetern, die mit der
       Pistole LDB-40 abgefeuert werden. In beiden Fällen handelt es sich also
       nicht um Gummischrot, wie es zur polizeilichen Abwehr einer Bedrohung in
       anderen Ländern erlaubt ist, sondern um vergleichsweise viel größere harte
       Geschosse. Sie können gravierende Verletzungen bewirken.
       
       17 Jan 2019
       
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