# taz.de -- Bücher über Weimarer Reichsverfassung: Woran die Republik wirklich scheiterte
       
       > Zum 100. Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung legen Bücher dar: Der
       > Niedergang der Republik ist nicht allein ihrer Verfassung anzulasten.
       
 (IMG) Bild: Hier wurde die Reichsverfassung zu verabschiedet: Deutsches Nationaltheater in Weimar
       
       Das waren noch Zeiten für die Linke in Deutschland: Zwei
       Republikproklamationen an einem Tag, eine sozialdemokratische und eine
       sozialistische! Und die Menge jubelt, sie bejubelt am frühen Nachmittag
       Philipp Scheidemann auf dem Balkon des Reichstags und am späten Karl
       Liebknecht vor dem Berliner Schloss. Dieser 9. November 1918 war der Beginn
       eines neuen, eines demokratischen Deutschlands.
       
       Nach dem [1][hundertjährigen Geburtstag der Republik vergangenen Monat]
       naht nun ein weiteres Jubiläum: Denn die in den Wirren der
       Novemberrevolution ausgerufene Republik brauchte schnell eine
       rechtsstaatliche Grundlage, brauchte eine Verfassung, um der jungen
       Demokratie einen Rahmen zu geben und sie damit erst richtig ins Leben zu
       rufen. Zwei neue Bücher widmen sich dieser ersten republikanischen
       Verfassung Deutschlands, die im August 1919 in Kraft trat.
       
       In ihrer Anthologie „Das Wagnis der Demokratie“ erarbeiten die beiden
       Rechtswissenschaftler Horst Dreier und Christian Waldhoff, gemeinsam mit
       Autorinnen und Autoren verschiedener Disziplinen, eine „Anatomie der
       Weimarer Reichsverfassung“. Die verschiedenen Aufsätze des Bandes eint das
       gemeinsame Ziel, die Verfassung nicht nur nach ihrem Text zu beurteilen,
       sondern politische und historische Zusammenhänge herzustellen. Der Tenor:
       Das Scheitern der ersten deutschen Republik kann und darf nicht allein aus
       der Konstruktion ihrer Verfassung heraus erklärt werden. Die zersplitterte
       Parteienlandschaft wegen einer fehlenden Sperrklausel; ein Reichspräsident
       als „Ersatzkaiser“; Grundrechte, die nicht einklagbar waren: Mag sein. Aber
       Weimars Scheitern sei vor allem das Resultat einer hochkomplexen
       historischen Entwicklung gewesen, wie die Historiker Oliver F. R. Haardt
       und Christopher Clark in ihrem Einleitungsaufsatz darlegen. Neben vielen
       anderen Aspekten verweisen sie auf das Problem einer fehlenden politischen
       Kultur des Kompromisses und des Dialogs, ohne die jeder noch so perfekte
       Verfassungstext unterlaufen werde.
       
       In einem anderen Aufsatz diskutiert Herausgeber Horst Dreier die Rolle der
       Grundrechte in der Weimarer Verfassung und stellt sich entschieden der
       Meinung entgegen, dass diese Grundrechte reine „Programmsätze“ und damit
       „bloße Versprechen“ waren. Vielmehr handelte es sich um konkretes,
       anwendbares Recht, eine Einschätzung, die auch der damaligen Rechtspraxis
       entsprach. Das gilt insbesondere für die klassischen Freiheitsrechte wie
       etwa die Meinungs- und Religionsfreiheit oder die politischen
       Beteiligungsrechte.
       
       ## „Komplexes Ursachengeflecht“
       
       Dreier will dennoch nicht von einer „Grundrechterepublik Weimar“ sprechen,
       vor allem nicht im Vergleich zur heutigen Bundesrepublik. Denn damals waren
       eben gerade keine Verfassungsbeschwerden bei einem institutionalisierten
       Gericht möglich, wenngleich überraschende Parallelen zwischen dem
       Bundesverfassungsgericht und dem Weimarer Strafgerichtshof sichtbar werden.
       In der Weimarer Verfassung überwog allerdings ein Verständnis der ethischen
       Bedeutung der Grundrechte. Dass diese Ethik nicht in eine Bürgergesinnung
       übergegangen sei, führte laut Dreier letztlich zum Untergang der Republik.
       
       In diese Kerbe schlägt auch das Buch des Bonner Rechtsprofessors Udo Di
       Fabio, einer „verfassungshistorischen Analyse“ der Weimarer Republik. Der
       ehemalige Verfassungsrichter bettet dazu die staatsorganisatorischen
       Komponenten der Verfassung in ihren zeitlichen Kontext ein, untersucht also
       ihre konkrete Umsetzung. Geschichte wird so „aus der Perspektive
       verfassungsrelevanter Fragen erzählt“. Und in der Tat: Die erzählerische
       Leichtigkeit, mit der Di Fabio vom Aufbruch und Scheitern der Republik
       schreibt, ist große Freude. Ein Beispiel ist das Kapitel über die Rolle des
       Reichspräsidenten. Di Fabio untersucht dieses Verfassungsorgan konkret an
       den beiden Trägern des Amtes, Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg.
       Allerdings bleibt auch nach eingehender Analyse offen, ob die Weimarer
       Verfassung hinsichtlich des Reichspräsidenten unter einem
       Konstruktionsfehler litt oder ob sie lediglich „personell schlecht
       angewandt“ wurde (was mit Blick auf Hindenburgs Beitrag zur Machtergreifung
       Hitlers eher ein Euphemismus ist).
       
       Auch Di Fabio schreibt also dagegen an, Weimars Scheitern nur aus einer
       konstitutionellen Schwäche heraus zu erklären. Betrachte man die Sache
       etwas distanzierter, werde schnell klar, dass die Republik „eher an einem
       komplexen Ursachengeflecht zugrunde ging, in dem die Verfassungslage gewiss
       eine Rolle spielte, aber nicht eine notwendige und vielleicht noch nicht
       einmal eine maßgebliche“.
       
       Durch diesen distanzierten Blick kommt Di Fabios Buch stellenweise wie
       einer rechtsphilosophischen Abhandlung daher, insbesondere wenn er
       diskutiert, was einer Verfassung den Halt geben könnte, den sie zum
       Überleben braucht. Er betont dabei die Wichtigkeit einer grundsätzlichen
       Zustimmung der einem Staatswesen Unterworfenen. Denn jede Institution, auch
       die Verfassung, bedürfe der „Unterstützung der Köpfe und Herzen“. Sie könne
       nicht überleben, „wenn im kommunikativen Prägeraum der Gesellschaft etwas
       wächst, was der normativen Signatur einer freien und humanen Gesellschaft
       entgegenläuft“. Werden die Feinde der Republik zu mächtig, kann die
       Verfassung sie nicht retten. Auch der stabilste Turm stürzt ein, wenn an
       allen Ecken und Enden gesägt wird.
       
       Beide Bücher eint der Appell, Entstehung und Scheitern der Weimarer
       Republik nicht mit der unvermeidbaren Besserwisserei der Nachwelt zu
       betrachten. Sie betonen die Offenheit des historischen Moments und damit
       auch das tatsächliche Potenzial der Weimarer Verfassung. Sie war keine
       logische Ursache der folgenden Katastrophe.
       
       Dennoch konnte ihre Verfassung die erste deutsche Demokratie nicht vor
       ihrem Niedergang bewahren. Und selbst wenn wir hundert Jahre später mehr
       Hoffnung in das Grundgesetz legen dürfen: Auch dessen Wehrhaftigkeit lebt
       von der Wehrhaftigkeit der Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes.
       [2][Berlin ist nicht Weimar, schon klar]. Aber wir sollten dafür sorgen,
       dass das auch so bleibt.
       
       15 Jan 2019
       
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