# taz.de -- Urteil des EGMR: Russland verletzt LGBTI-Rechte
       
       > Weil die russische Regierung immer wieder LGBTI-Demos verbietet, gab es
       > nun ein Urteil dazu. Die Verbote seien Verstöße gegen die
       > Versammlungsfreiheit.
       
 (IMG) Bild: Wird oft staatlich unterbunden: LGBT-Protest in St. Petersburg 2015
       
       Freiburg taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
       Russland erneut verurteilt, weil es die Rechte von LGBTI-AktivistInnen
       verletzt. Das regelmäßige Verbot solcher Versammlungen verstoße gegen die
       Europäische Menschenrechts-Konvention. Geklagt hatten sieben AktivistInnen
       aus unterschiedlichen russischen Regionen. Am bekanntesten ist Nikolai
       Alexejew, der ab 2005 versuchte, in Moskau einen Gay-Pride-Marsch unter dem
       Titel „Moscow Pride“ zu veranstalten. Die KlägerInnen zählten rund fünfzig
       Ereignisse auf, bei denen LGBTI-Kundgebungen in Russland nicht genehmigt
       wurden.
       
       Die Veranstalter klagten dagegen jeweils erfolglos bei russischen
       Gerichten, wobei die Entscheidungen stets erst nach dem Termin der
       geplanten Veranstaltung ergingen. Die russische Regierung hatte mit dem
       Schutz von Minderjährigen und Eltern argumentiert. Die Versammlungen seien
       nicht verboten worden. Man habe die Veranstalter nur darauf hingewiesen,
       dass ihr Inhalt gegen das Gesetz verstoße. In Russland ist seit 2013 die
       „Werbung für Homosexualität auf öffentlichen Plätzen“ verboten.
       
       Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte sah im Vorgehen der
       russischen Behörden und Gerichte eine Verletzung der Versammlungsfreiheit
       und des wirksamen Rechtsschutzes. Der Schutz der öffentlichen Ordnung
       rechtfertige es nicht, Versammlungen für LGBTI-Rechte generell zu
       verbieten. Es liege auch eine Diskriminierung vor, so die Richter, da die
       Behörden so agierten, weil ihnen die Themen der geplanten Kundgebungen
       nicht behagten. Auf das seit 2013 geltende Gesetz ging der Gerichtshof
       nicht ein.
       
       Das Urteil fiel einstimmig. Auch der russische Richter Dmitri Dedov stimmte
       mit der Mehrheit. In einem Sondervotum bat er jedoch seine Kollegen,
       künftig besser zu unterscheiden. Versammlungen für die Rechte von sexuellen
       Minderheiten dürften nicht verboten werden. Dagegen sehe er Kundgebungen,
       die für einen homosexuellen Lebensstil werben, durchaus problematisch. Der
       EGMR hatte Russland schon 2010 wegen des Verbots von LGBTI-Kundgebungen
       verurteilt.
       
       In seinem neuen Urteil fasste sich der Gerichtshof deshalb sehr kurz und
       nahm im wesentlichen auf das frühere Urteil Bezug. Er ermahnte Russland,
       Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte auch umzusetzen. Die sieben
       Kläger im konkreten Fall erhielten keinen Schadensersatz. Die Verurteilung
       Russlands sei als Genugtuung ausreichend.
       
       27 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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