# taz.de -- Braunkohletagebau Hambach: Aktivisten ignorieren Camp-Urteil
       
       > Das Gericht hat den Antrag der Kohlegegner abgelehnt, näher am Hambacher
       > Forst zelten zu dürfen. Auch RWE kassierte eine juristische Niederlage.
       
 (IMG) Bild: Ziviler Ungehorsam angekündigt: Braunkohletagebau Hambach
       
       BERLIN taz | Der [1][Streit um das geplante Camp], in dem ab Donnerstag die
       TeilnehmerInnen der Protestaktion Ende Gelände unterkommen sollen, spitzt
       sich zu. Das Verwaltungsgericht Aachen lehnte am Dienstagnachmittag einen
       Eilantrag der Organisatoren ab, das Camp in der Nähe des Hambacher Forstes
       bei Niederzier errichten zu dürfen. Als Grund nannte das Gericht
       Umweltschutzbedenken beim ursprünglich beantragten Standort „Rurwiesen“;
       gegen den später ersatzweise beantragten Standort „Ellewiesen“ spreche,
       dass er eine Überschwemmungsfläche sei. Damit bleibe es beim von der
       Polizei zugewiesenen Standort „Merscher Höhe“ bei Jülich. Diesen hatten die
       Camp-Organisatoren wegen der großen Entfernung zum Tagebau und zum
       Hambacher Forst als ungeeignet abgelehnt. Dieses Argument wies das Gericht
       zurück.
       
       Ende Gelände kündigte am Dienstag noch vor der Entscheidung des Gerichts
       an, an einem anderen als dem genehmigten Ort mit dem Aufbau des Camps zu
       beginnen. „Wir müssen sicherstellen, dass das Camp strukturiert abläuft und
       nicht Tausende Menschen irgendwo ihre Zelte aufschlagen“, sagte Sprecherin
       Karolina Drzewo. Wo genau das Camp stattfindet, soll aus Sicherheitsgründen
       erst am Mittwoch bekanntgegeben werden. Ende Gelände plant, am Wochenende
       mit „massenhaftem zivilem Ungehorsam“ den Betrieb des Braunkohletagebaus
       Hambach zu stören. Erwartet werden mehrere tausend TeilnehmerInnen; allein
       in einem Sonderzug sollen rund 1.000 AktivistInnen anreisen.
       
       ## Einstweilige Verfügung gescheitert
       
       In einem anderen Rechtsstreit hat unterdessen auch der Energiekonzern RWE
       eine Niederlage erlitten. Der Konzern hatte versucht, mehrere leer stehende
       Häuser in Manheim räumen zu lassen, die vor etwa zwei Wochen von
       KohlegegnerInnen besetzt worden waren. Manheim gehört zu jenen zwei
       Ortschaften, die noch dem Tagebau Hambach weichen sollen. Die meisten der
       ehemaligen BewohnerInnen sind bereits umgesiedelt worden, die leer
       stehenden Häuser gehören RWE und sollen demnächst abgerissen werden.
       
       Der Versuch, die BesetzerInnen mithilfe einer einstweiligen Verfügung
       räumen zu lassen, ist am Montagabend aber gescheitert. Das Landgericht Köln
       lehnte den Antrag von RWE ab. Zu den Gründen dürfe man sich nicht äußern,
       sagte eine Gerichtssprecherin der taz. Auch RWE ließ eine Anfrage nach den
       Gründen unbeantwortet. Es liegt allerdings nahe, dass die einstweilige
       Verfügung schon aus formalen Gründen gescheitert ist. Eine solche Maßnahme
       muss sich nämlich stets gegen konkret benannte Personen richten, und die
       Personalien der BesetzerInnen dürften RWE nicht bekannt sein. Ob die
       Polizei Aachen nun auf Antrag von RWE auch ohne Räumungsklage tätig wird
       und versucht, die Personalien zu ermitteln, wollte eine Sprecherin nicht
       mitteilen.
       
       23 Oct 2018
       
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