# taz.de -- Prüfung des Zensus 2011: Volkszählung war verfassungsgemäß
       
       > Seit 2011 ist klar: Viele Städte haben weniger Einwohner als gedacht. Das
       > hat für sie finanziellen Folgen. Städte und Gemeinden klagten in
       > Karlsruhe – ohne Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Von den Verfassungsrichtern nicht beanstandet: die rechtlichen Grundlagen für die Zensus-Erhebung
       
       Karlsruhe dpa | Die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden sind
       mit verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden. Das entschied das
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach Klagen der
       [1][Stadtstaaten Berlin] und [2][Hamburg] gegen den Zensus 2011.
       
       Damit wird es bei den finanziellen Zuwendungen keine Korrekturen geben. Die
       Einwohnerzahl ist eine zentrale Größe im Finanzausgleich zwischen Bund,
       Ländern und Kommunen. Von ihr hängt beispielsweise ab, wie viel ein
       Bundesland von den Umsatzsteuer-Einnahmen abbekommt.
       
       Bei der ersten Volkszählung seit der Wiedervereinigung hatte sich
       herausgestellt, dass in Deutschland gut 1,5 Millionen weniger Menschen
       leben als angenommen. Vor allem die Einwohnerzahlen vieler großer Städte
       wurden nach unten korrigiert. Berlin und Hamburg müssen seither Jahr für
       Jahr auf viele Millionen Euro verzichten. Sie geben dem angewandten
       Verfahren die Schuld. Die Statistiker hatten sich zum ersten Mal vorwiegend
       auf Meldedaten gestützt und nicht mehr alle Bürger persönlich nach ihren
       Lebensverhältnissen befragt.
       
       Die beiden Stadtstaaten sahen sich vor allem dadurch benachteiligt, dass
       die Daten der größeren Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern nach
       anderen Methoden bereinigt wurden als die der kleineren. Über ihre
       Landesregierungen legten sie den Verfassungsrichtern die gesetzlichen
       Grundlagen des Zensus 2011 zur Prüfung vor. Der Zweite Senat unter
       Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sieht aber keinen Anlass für
       Beanstandungen. (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15)
       
       Außerdem haben rund 340 Städte und Gemeinden vor den Verwaltungsgerichten
       gegen ihre neue Einwohnerzahl geklagt. Alle diese Verfahren ruhten bis zur
       Entscheidung in Karlsruhe.
       
       19 Sep 2018
       
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