# taz.de -- Verfassungsklage: Berlin gegen das Zensusgesetz
       
       > Ab heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht Berlins Klage gegen das
       > Gesetz zur letzten Volkszählung. Das Land verlor dabei 180.000 Menschen –
       > und viel Geld.
       
 (IMG) Bild: Berlin wird immer voller? Nicht laut der letzten Volkszählung.
       
       Die letzte Volkszählung hat große Städte wie Berlin benachteiligt, glaubt
       der Senat der Hauptstadt – und hat deshalb gegen das zugrunde liegende
       Gesetz geklagt. An diesem Dienstag verhandelt in Karlsruhe das
       Bundesverfassungsgericht über die Berliner Klage.
       
       Genaue Einwohnerzahlen sind für viele politische und rechtliche Fragen
       wichtig, etwa für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern. Früher
       besuchten bei einer Volkszählung Zehntausende Beamte jeden Haushalt, um den
       beantworteten Fragebogen abzuholen oder ihn sogar gemeinsam mit den
       Bewohnern auszufüllen. Das führte auch zu Sorgen um den Datenschutz. 1983
       stoppte das Bundesverfassungsgericht die Volkszählung, weil sie mit einer
       Aktualisierung der Melderegister verbunden war. 1987 wurde die Volkszählung
       dann durchgezogen, begleitet von heftigen Protesten.
       
       ## Registergestützter Zensus
       
       2011 bekamen die meisten Bürger von der Volkszählung jedoch gar nichts mit,
       denn sie wurde im Wesentlichen als „registergestützter“ Zensus
       durchgeführt. In einem ersten Schritt lieferten die Meldeämter Daten über
       die gemeldeten Einwohner, die Arbeitsagenturen über die Beschäftigen oder
       Arbeitslosen und die Vermessungsämter über die Gebäude. Diese Daten wurden
       dann verglichen. Ergänzend wurde im zweiten Schritt eine Stichprobe von
       rund zehn Prozent der Bevölkerung im klassischen Stil von Volkszählern
       besucht. Ziel war es, „Karteileichen“ auszusortieren, also Leute, die
       längst anderswo wohnen, sich aber nicht abgemeldet hatten.
       
       Diese Volkszählung ergab, dass Deutschland statt 81,8 Millionen nur 80,2
       Millionen Einwohner hat. Und Berlin schrumpfte dabei um 180.000 Personen
       auf knapp 3,3 Millionen Einwohner. Das hat eklatante finanzielle Folgen:
       Denn dadurch bekommt Berlin seit 2011 pro Jahr 470 Millionen Euro weniger
       aus dem Länderfinanzausgleich.
       
       ## Ausgeprägtere Schrumpfeffekte
       
       Gemeinsam mit Hamburg erhob Berlin 2015 Verfassungsklage gegen das zugrunde
       liegende Zensusgesetz. Hauptargument der beiden Stadtstaaten: Die Methode
       benachteilige große Städte. Denn nur in Kommunen mit mehr als 10.000
       Einwohnern musste die Registerauswertung durch eine stichprobenhafte
       Befragung der Bevölkerung ergänzt werden. Deshalb seien auch die
       Schrumpfeffekte bei großen Kommunen deutlich ausgeprägter als bei kleinen.
       
       Insgesamt haben 362 Städte gegen die Ergebnisse der Volkszählung
       Widerspruch oder Klage erhoben. Die Verfahren sind aber mit Blick auf die
       Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. Weil Berlin und
       Hamburg rechtlich als Bundesländer gelten, mussten sie nicht den
       Instanzenweg gehen und konnten direkt das Gesetz angreifen. Mit einem
       Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.
       
       Berlin wird in Karlsruhe von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD)
       vertreten. Er machte im Vorfeld wenig Hoffnung, dass nun der Zensus 2011
       insgesamt für verfassungswidrig erklärt wird und Berlin deshalb Hunderte
       Millionen Euro nachbezahlt bekommt. Es gehe aber auch darum, dass beim
       nächsten Zensus 2021 die „schwerwiegende Ungleichbehandlung der
       Stadtstaaten“ vermieden wird.
       
       24 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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