# taz.de -- Verfassungsbeschwerde für Datenschutz: Volkszählung vor Gericht
       
       > Am Sonntag soll ein Testlauf für den Zensus 2021 starten. Dabei werden
       > umfangreiche Datensätze gesammelt. Aktivisten wollen den Versuch stoppen.
       
 (IMG) Bild: Eilantrag: Das Verfassungsgericht soll den Testlauf stoppen
       
       Berlin taz | Obwohl die Türen der meisten Behörden im Lande am Wochenende
       geschlossen sein dürften, findet in einigen Ämtern ein ganz besonderer
       Vorgang statt. Denn am Sonntag starten alle deutschen Meldeämter die
       Übermittlung ihrer Datensätze hierzulande gemeldeter Personen an die
       Statistikämter – ein „Testlauf“ für die Volkszählung 2021.
       
       Unter anderem soll damit getestet werden, wie gut die Datenübertragung
       klappt. Übermittelt werden im Probelauf aber schon die kompletten
       Datensätze mit bis zu 25 Kategorien personenbezogener Angaben. In einer
       nationalen Datenbank werden sie zusammengeführt. Das Gesetz dazu sieht vor,
       dass die Angaben als Klardaten – also ohne Anonymisierung – übermittelt
       werden. Dies ist jedoch stark umstritten.
       
       In einem Eilantrag für das Bundesverfassungsgericht fordern Aktivisten
       deshalb die Aussetzung des Zensus bis zum Ergebnis einer umfassenden
       rechtlichen Prüfung, zumindest jedoch die Anonymisierung der übermittelten
       Daten. „Der Gebrauch von fiktiven Daten zu Testzwecken ist in der
       IT-Branche längst Standard“, sagt Malte Spitz. Er ist zusammen mit vier
       Aktivisten des AK Zensus Beschwerdeführer des Antrags. Unterstützt werden
       sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
       
       Die Beschwerdeführer kritisieren auch, dass der gesamte Testlauf erst vor
       wenigen Wochen beschlossen wurde und die Anzahl der abgefragten Daten dabei
       extrem ausgeweitet wurde. Waren bislang für den Zensus nur Name und Adresse
       vorgesehen, so sind nun zusätzlich Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit
       umfasst, aber auch Umzug, Heirat, Scheidung, Name des Ehepartners oder der
       Ehepartnerin sowie die Namen minderjähriger Kinder. Daraus lassen sich
       Rückschlüsse auf Lebenslauf, Wohnsituation, Migrationshintergrund,
       Partnerschaft und sozialen Status ziehen.
       
       ## Lohnendes Ziel für Hacker
       
       Nach den vielen Datenlecks der letzten Monate und Jahre stehen die Themen
       Datenschutz und -sicherheit aktuell stark in den Fokus. Eine Datei
       umfangreicher personenbezogener Daten fast aller 82 Millionen im Land
       lebenden Menschen könnte ein lohnendes Ziel für Angreifer sein. Opposition
       und Teile der Regierungsfraktionen fordern deshalb, Datenschutz umfassend
       umzusetzen.
       
       Mit Blick auf die vergangenen Datenlecks sagt Konstantin von Notz,
       stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen: „Wir können es uns
       schlicht nicht leisten, nicht die höchsten Schutzstandards zu wählen.“ Die
       Bundesregierung müsse Datenschutz und Datensicherheit endlich entschieden
       verwirklichen – auch beim Zensus.
       
       Die SPD hatte im Bundestag dem Änderungsgesetz zur Volkszählung zugestimmt.
       Die SPD-Digitalpolitikerin Saskia Esken sagt zwar, ihre Partei könne die
       Erforderlichkeit der zentralen Analyse der Daten „weder für den Testlauf
       noch für den Zensus“ nachvollziehen, die Fraktion stimmte dem Gesetz am
       Ende jedoch trotzdem zu – „unter Bauchweh“, wie Esken betont. Damit solle
       ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU verhindert werden.
       
       Der Eilantrag hält dem jedoch entgegen, dass EU-Vorgaben nicht dazu führen
       dürften, ein Gesetz trotz gravierender Mängel durchzuwinken. Stattdessen
       hätte das Gesetz im Vorfeld rechtlich sauber vorbereitet werden müssen.
       Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in früheren Entscheidungen bereits
       angemahnt, dass beim Zensus das „Gebot einer möglichst frühzeitigen
       Anonymisierung“ gelte.
       
       11 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Kränzle
       
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