# taz.de -- Nach Tunesien abgeschobener Islamist: Sami A. kommt vorerst aus Haft
       
       > Die Abschiebung von Sami A. war unrechtmäßig, doch Tunesien will ihn
       > nicht nach Deutschland zurückführen. Jetzt ist er vorläufig frei.
       
 (IMG) Bild: Sami A. wurde nach Tunesien abgeschoben, jetzt kam er frei
       
       Tunis dpa | Der [1][mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene
       Islamist Sami A.] kommt zunächst aus der Haft in Tunesien frei. Wie ein
       Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde am Freitag mitteilte, wurde
       seine Entlassung angeordnet. Er bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die
       Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien
       nicht verlassen.
       
       Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin
       Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor
       zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden
       ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte
       er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.
       
       Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben
       worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor
       entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die
       Aktion als „grob rechtswidrig“. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die
       Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10. 000
       Euro [2][aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag
       zurückzuholen].
       
       Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein
       Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht
       ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in
       einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als
       Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte
       ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden
       eingestellt.
       
       Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die
       gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien
       freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen,
       erklärte Seda Basay-Yildiz.
       
       27 Jul 2018
       
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