# taz.de -- Fahrverbote in Stuttgart: Letzte Frist für Baden-Württemberg
       
       > Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge soll auch in Stuttgart kommen. Doch so
       > einfach ist das nicht. Ein Gericht droht jetzt mit Zwangsgeld.
       
 (IMG) Bild: Verwaltungsgericht Stuttgart verdonnert BaWü zu erweiterten Fahrverboten
       
       KARLSRUHE taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart macht Ernst. Es hat
       dem Land Baden-Württemberg jetzt eine Frist bis Ende August gesetzt. Wenn
       dieses bis dahin keine Fahrverbote in Stuttgart für Dieselfahrzeuge der
       Schadstoffklasse Euro 5 ankündigt, muss es ein Zwangsgeld in Höhe von
       10.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Deutschen
       Umwelthilfe (DUH)
       
       Das Land ist für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte verantwortlich und
       muss deshalb den Luftreinhalteplan für Stuttgart nachbessern. Das VG
       Stuttgart hielt im Juli 2017 flächendeckende Fahrverbote für
       Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 für die einzig
       erfolgversprechende Maßnahme.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht billigte im Februar 2018 das Stuttgarter
       Urteil. Allerdings räumte es den noch relativ neuen Fahrzeugen der
       Schadstoffklasse 5 aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Schonfrist ein.
       Für diese kämen zonale Fahrverbote „jedenfalls nicht vor dem 1. September
       2019 in Betracht“.
       
       ## Von Ländern wird Rechtstreue erwartet
       
       Die von Grünen und CDU gestellte Landesregierung einigte sich Mitte Juli
       nach langen Diskussionen, Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4
       und schlechter ab Januar 2019 einzuführen, für Anwohner ab April 2019. Ob
       es auch für Diesel der Klasse 5 Fahrverbote geben wird, soll erst später
       unter Beachtung der Schadstoff-Entwicklung entschieden werden.
       
       Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält dies nicht für ausreichend. Das Land
       könne nicht ganz darauf verzichten, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der
       Klasse 5 festzusetzen und die Entscheidung auf einen „unbestimmten“
       späteren Zeitpunkt verschieben.
       
       Das angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro wird das Land sicher nicht
       beeindrucken. Bei staatlichen Akteuren gehen die Gerichte jedoch davon aus,
       dass diese sich bereits aus Rechtstreue an gerichtliche Anordnungen halten.
       
       Der Beschluss des VG Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Wenn er
       schriftlich vorliegt, will die Landesregierung entscheiden, ob sie
       hiergegen Rechtsmittel zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegt.
       
       28 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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