# taz.de -- Mal CSU-Chef, mal Bundesinnenminister: Verknotung von Ämtern
       
       > Seinen „Masterplan“ hat Horst Seehofer gleich zweimal vorgestellt. Hat er
       > dabei seine Ämter sauber getrennt? Der Bundestagspräsident prüft das.
       
 (IMG) Bild: Knoten sind doch nur bei Brezeln schön, aber nicht bei Seehofers Ämtern
       
       Gleichzeitig Bundesminister und Vorsitzender einer Regionalpartei zu sein,
       kann gerade in bayrischen Wahlkampfzeiten zu Verwirrung führen. Dass da
       schon mal etwas durcheinander geraten kann, demonstrierte unlängst Horst
       Seehofer mit seinem „Masterplan Integration“, den er gleich zweimal
       vorstellte: Die erste Version legte er als CSU-Vorsitzender am 1. Juli in
       München vor, eine leicht überarbeitete Fassung präsentierte er als
       Innenminister am 10. Juli in Berlin.
       
       Das könnte ihm nun Ärger einbringen. Denn Bundestagspräsident Wolfgang
       Schäuble (CDU) hat veranlasst, dass seine Beamten überprüfen, „ob hier
       geldwerte Leistungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
       in unzulässiger Weise zur Finanzierung parteipolitischer Tätigkeit
       herangezogen worden sind“, wie er der grünen Bundestagsfraktion mitteilen
       ließ.
       
       Die Opposition zeigt sich erfreut. Es sei „gut und richtig, dass der
       Bundestagspräsident das jetzt prüft“, sagt die parlamentarische
       Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. „Im Raum steht,
       dass der CSU-Vorsitzende Seehofer mit seinem ‚Masterplan‘ seine Amtsmittel
       missbräuchlich für Parteiarbeit genutzt haben könnte“, sagt sie der taz.
       Daher hätte ihre Fraktion „darauf gedrängt, dass das geklärt wird“.
       
       Auch der sozialdemokratische Koalitionspartner hegt Zweifel an der
       Rechtmäßigkeit. „Der ‚Masterplan‘ wurde im Innenministerium erstellt und
       anschließend dem CSU-Parteivorstand zur Beschlussfassung vorgelegt und als
       Konzept des CSU-Vorsitzenden veröffentlicht“, sagt der rechtspolitische
       Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der taz. „Dies
       verstößt gegen die Regelungen zur Parteienfinanzierung“, ist er überzeugt.
       Seehofer betreibe „auf Steuerzahlers Kosten Parteipolitik im Vorfeld der
       bayerischen Landtagswahl“.
       
       Fechner beruft sich auf ein aktuelles Gutachten, das der Wissenschaftliche
       Dienst des Bundestags im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt hat. Wenn es bei
       der Äußerung oder dem Handlungsvorschlag eines Ministers um „politischen
       Meinungskampf“ gehe, müsse zur Wahrung des staatlichen Neutralitätsgebots
       „sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt
       verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt“, heißt es in dem
       vierseitigen Papier, das der taz vorliegt.
       
       Verwende ein Minister öffentliche Mittel „für parteipolitische Arbeit oder
       politischen Meinungskampf, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen
       haushaltsrechtliche Prinzipien vor“, schreiben die Bundestagsgutachter.
       Allerdings konstatieren sie auch, dass in Fällen, „bei denen ein
       Bundesminister einen Handlungsvorschlag sowohl für die Bundesregierung
       nutzt als auch für die Partei, der er angehört“, die Abgrenzung nur „nach
       den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu bestimmen“ sei. Eine „strikte
       Trennung der Sphären“ eines Bundesministers und eines Parteipolitikers sei
       „nicht möglich“. Für Horst Seehofer ohnehin nicht.
       
       19 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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