# taz.de -- Kolumne Flimmern und Rauschen: Chance verpasst
       
       > Rundfunkgebühren – für viele ist das ein Reizwort. Am Mittwoch wird das
       > Bundesverfassungsgericht darüber befinden, ob sie rechtens sind.
       
 (IMG) Bild: Verpasste Chance: Erläuterungen, warum der Rundfunkbeitrag für die Öffentlich-Rechtlichen so wichtig ist, sind in den Anschreiben nicht zu finden
       
       Wenn Sie, geschätzte LeserIn, diese Zeilen am Mittwoch nach 10 Uhr lesen,
       ist die Messe schon gesungen: Das Bundesverfassungsgericht urteilt
       Mittwochmorgen in Sachen Rundfunkbeitrag. Offiziell geht es darum, ob das
       ganze Konstrukt, mit dem 2013 die bis dahin am Empfangsgerät festgemachte
       Gebühr und die beliebte Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst wurden,
       verfassungsgemäß ist.
       
       Dass Karlsruhe da schwerwiegende Zweifel hätte, ist nicht zu erwarten. Es
       geht eher um Detailfragen, die der zuständige Erste Senat bei der
       mündlichen Verhandlung im Mai mit verfassungsrechtlicher Gravitas als
       „Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung“ umschrieb. Etwa um die
       Frage, ob Menschen, die gleich in zwei Wohnungen alleine hausen, weiter
       doppelt zahlen müssen; oder ob der Autovermieter mit den lustigen Anzeigen
       wirklich für alle Radios zur Kasse gebeten wird.
       
       Medienpolitisch schwer Interessierte werden auch noch ihr Ohr ans
       Kleingedruckte halten und prüfen, ob es Hinweise zum laufenden
       Reformprozess und zur Rolle des Public Service ganz allgemein gibt. Oder ob
       sich irgendwelche Nebensätze zur Frage der Möglichkeit der
       öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung per Steuer finden – Dänemark
       und Schweden stellen gerade um, und die steuerfinanzierte Deutsche Welle
       fühlt sich hierzulande mittlerweile auch ganz normal.
       
       Derweil erhalten aktuell eine ganze Menge Menschen Post von ihrem Rundfunk,
       den sie über ihre Beiträge ermöglichen – oder eben noch nicht: Mit einem
       erneuten Meldedatenabgleich hat der Zentrale Beitragsservice neue Adressen
       gefunden, denen noch kein Konto zugeordnet ist.
       
       Die entsprechenden Aufforderungen, sich anzumelden, klangen zu GEZ-Zeiten
       immer ein bisschen wie die Ladung zur vorsorglichen Erschießung – jetzt ist
       der Ton milder: „Der Anlass ist, dass unter der oben genannten Adresse
       keine Wohnung auf Ihren Namen bei uns angemeldet ist“, belehrt das
       Schreiben und bittet um ausgefüllte Rücksendung mit 14-Tage-Frist. Sonst
       könne von Amts wegen angemeldet werden.
       
       Das ist mitten in der Sommerferienzeit ein bisschen kühn, und überhaupt
       lässt sich das öffentlich-rechtliche System eine fette Chance entgehen,
       seinen Sinn und Zweck dem geschätzten Publikum mit ein paar noch netteren
       Worten nahezubringen.
       
       Mein Ökostromanbieter schreibt auf den ersten anderthalb Seiten jedenfalls
       immer, was für ein guter Mensch ich bin, was mein Bezug von grüner Energie
       für die Welt im letzten Jahr gebracht hat, was wir Klimahelden noch alles
       Geiles zusammen vorhaben und – weil ich dabei bin – auch hinkriegen. Um
       dann dezent wegzunuscheln, dass wegen gestiegener Irgendwas die
       Kilowattstunde ab sofort ein paar Cent … – und man zahlt gern!
       
       17 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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