# taz.de -- OLG zu katalanischem Separatistenführer: Auslieferung Puigdemonts zulässig
       
       > Richter erlauben Überstellung des Katalanen Carles Puigdemont. Aber nur
       > wegen Untreue, nicht wegen Rebellion.
       
 (IMG) Bild: Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt will zügig Carles Puigdemonts Auslieferung bewilligen
       
       Karlsruhe taz | Der katalanische [1][Ex-Regionalpräsident Carles
       Puigdemont] kann an Spanien ausgeliefert werden. Das entschied jetzt das
       Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Die Auslieferung sei aber nur wegen
       einer „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ zulässig, nicht wegen des deutlich
       schwerwiegenderen Vorwurfs der „Rebellion“.
       
       Gegen Puigdemont besteht ein europäischer Haftbefehl wegen beider Delikte.
       Vorgeworfen wird Puigdemont, dass er ein unzulässiges Referendum über die
       Abspaltung Kataloniens vom spanischen Staat im Oktober 2017 trotz drohender
       Gewalt nicht absagte und mit staatlichen Mitteln finanzierte.
       
       Aufgrund dieses Haftbefehls war Puigdemont im März in Schleswig-Holstein
       nahe der dänischen Grenze [2][festgenommen worden.] Das OLG Schleswig hatte
       Anfang April Auslieferungshaft angeordnet, diese aber mit Blick auf die
       geringe in Spanien drohende Strafe im April ausgesetzt.
       
       Das OLG blieb bei seiner schon bei mehreren Haftentscheidungen vertretenen
       Linie, dass eine Auslieferung wegen Rebellion nicht zulässig ist, da das
       Verhalten Puigdemonts in Deutschland nicht strafbar wäre. Bei dem
       Referendum sei nicht das für einen Hochverrat erforderliche Maß an Gewalt
       erreicht worden.
       
       ## Untreue auch in Deutschland strafbar
       
       Auch der Vorwurf des Landfriedensbruchs passe nicht. Puigdemont sei nicht
       „Hintermann“ oder „geistiger Anführer“ der vereinzelt verübten Gewalttaten
       gewesen. Ihm sei es nur um die Durchführung des Referendums gegangen.
       
       Zulässig sei dagegen die Auslieferung wegen Untreue. Diese sei auch in
       Deutschland strafbar. Im übrigen falle Untreue nach internationalen
       Maßstäben auch unter den Begriff der „Korruption“ für die nach EU-Recht gar
       keine Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit nötig ist. Ob Puigdemont sich
       bei der Finanzierung des Referendums tatsächlich strafbar gemacht hat,
       müsse nun die spanische Justiz prüfen.
       
       Die Schleswiger Richter betonten ihr „uneingeschränktes Vertrauen“ in ein
       rechtstaatliches Verfahren in Spanien. Eine „politische Verfolgung“
       Puigdemonts durch willkürliche Bestrafung sei jedenalls nicht zu
       befürchten.
       
       ## Deutschland verlassen
       
       Das OLG beließ Puigdemont auf freiem Fuß. Bisher sei er seinen
       Meldeverpflichtungen „peinlich genau“ nachgekommen. Puigdemont habe
       wiederholt betont, er werde sich dem Verfahren stellen und der Entscheidung
       der deutschen Justiz beugen. Im OLG-Beschluss, der der taz vorliegt, heißt
       es: „Der Senat nimmt den Verfolgten, der sich wohl auch als Person der
       politischen Zeitgeschichte kaum den mit einer Flucht verbundenen
       ‚Gesichtsverlust‘ leisten könnte, bei seinem Wort.
       
       Die konkrete Abwicklung der Auslieferung obliegt nun dem
       Generalstaatsanwalt Schleswig-Holsteins.
       
       Theoretisch könnte Puigdemont Deutschland verlassen. In einem anderen Staat
       müsste dann das Auslieferungsverfahren neu beginnen. Nach einer derartigen
       Flucht würde Puigdemont dort dann aber wohl bis zum Abschluss des
       Verfahrens in Auslieferungshaft genommen.
       
       Az.: 1 Ausl (A) 18/18 (20/18)
       
       12 Jul 2018
       
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