# taz.de -- Klage gegen Smartphone-Überwachung: Staatszugriff auf Nackt-Selfies
       
       > Der Verein Digitalcourage klagt gegen die Überwachung von Smartphones und
       > Computern mittels Trojanern. Die Entscheidung dürfte Jahre dauern.
       
 (IMG) Bild: LG an die mitlesenden Beamten :)
       
       KARLSRUHE taz | Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hat
       Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung von Staatstrojanern zur
       Strafverfolgung eingereicht. Sie klagte gegen ein Gesetz der Großen
       Koalition aus dem letzten Sommer.
       
       Der Bundestag hatte im Juni 2017 mit sehr kurzem Vorlauf beschlossen, dass
       Spionagesoftware (Trojaner) heimlich auf Computern und Smartphones
       installiert werden darf. Bei der sogenannten Quellen-TKÜ wird die
       Telekommunikation (Telefonate, E-Mails, Chats) mithilfe von Trojanern
       bereits auf dem Computer (an der Quelle) überwacht. So soll auch
       verschlüsselte Kommunikation kontrollierbar sein. Bei der
       Online-Durchsuchung kann der Trojaner zusätzlich den Inhalt der ganzen
       Festplatte an die Polizei übermitteln. Bei Mobilgeräten und
       Messengerdiensten hat die Polizei aber noch große technische Probleme, die
       rechtliche Befugnis auch zu nutzen.
       
       Mit dieser Änderung der Strafprozessordnung wurden Quellen-TKÜ und
       Online-Durchsuchung erstmals für die Aufklärung begangener Taten erlaubt.
       Bisher waren sie (im BKA-Gesetz und einigen Landes-Polizeigesetzen) nur für
       die Verhinderung künftiger Straftaten, insbesondere von Anschlägen,
       zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Trojaner-Einsatz in zwei
       Urteilen – 2008 und 2016 – grundsätzlich gebilligt, aber strenge
       Anforderungen aufgestellt.
       
       Digitalcourage hält die Überwachung von Smartphones mithilfe von Trojanern
       nun generell für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. „Das Smartphone
       spiegelt unsere gesamte Gedankenwelt. Wenn das Smartphone überwacht wird,
       entsteht ein absolut gläserner Mensch“, sagte Rechtsprofessor Jan
       Roggenkamp, der die Klageschrift mit seinem Kollegen Frank Braun verfasst
       hat. Über das Smartphone suche man nach Lebenspartnern, Informationen über
       Krankheiten und verschicke erotische Selbstporträts. Dem Smartphone
       vertraue man unbewusst mehr Dinge an als einem Tagebuch. Der Einsatz von
       Trojanern unterlaufe dabei die Möglichkeit zur Verschlüsselung und damit
       zum Selbstschutz.
       
       ## Anfangsverdacht genügt
       
       Im zweiten Teil der Klage misst Braun die neuen Regeln an der bisherigen
       Karlsruher Rechtsprechung. Er moniert, dass für eine Quellen-TKÜ schon ein
       einfacher Anfangsverdacht genüge. Der Trojaner-Einsatz sei auch nicht auf
       die Verfolgung von schweren Straftaten beschränkt, sondern etwa schon bei
       Sportwettbetrug möglich. Erlaubt sei nicht nur der Zugriff auf laufende
       Kommunikation, sondern auch auf gespeicherte Mails und Chats. Strafgerichte
       hätten keine Möglichkeit, den Trojaner-Quellcode und damit dessen
       tatsächliche Fähigkeiten zu prüfen. Verfassungswidrig sei auch, dass der
       Gesetzgeber nicht die polizeiliche Nutzung von Sicherheitslücken in
       Computern verboten hat.
       
       Kläger ist neben den Digitalcourage-Gründern Rena Tangens und „padeluun“
       auch der Autor Marc-Uwe Kling. In seinen Büchern beschreibt er eine
       anstrengende Wohngemeinschaft mit einem kommunistischen Känguru. Er hält
       sich für klagebefugt, weil die Polizei möglicherweise nicht erkenne, dass
       das Känguru eine Romanfigur sei.
       
       Neben Digitalcourage hat bereits der IT-Sicherheits-Verband Teletrust in
       Karlsruhe gegen das Trojaner-Gesetz geklagt. Die Gesellschaft für
       Freiheitsrechte (GFF) sowie FDP-Politiker haben weitere Klagen angekündigt.
       Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich erst in einigen Jahren
       entscheiden. Zuständig ist diesmal – weil es um Strafverfolgung geht –
       nicht der liberale Erste Senat, sondern der traditionell konservativere
       Zweite Senat.
       
       8 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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