# taz.de -- SPD-Mitglied und Asylanwältin: Die zwei Rollen der Sonja S.
       
       > Ihre Partei hat das Asylrecht verschärft. Als Anwältin klagt die
       > SPD-Abgeordnete Steffen gegen Abschiebungen. Wie passt das zusammen?
       
 (IMG) Bild: Asyl ist ein Menschenrecht
       
       Berlin taz | Was treibt Menschen an, die Geflüchteten zu ihrem Recht
       verhelfen und gleichzeitig Mitglied einer Partei sind, die beispielsweise
       Länder, in denen Frauen, Homosexuelle und Journalisten verfolgt werden, zu
       sicheren Herkunftsländern erklärt? So wie Sonja Steffen.
       
       Die 53-Jährige aus Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern sitzt für die SPD im
       Bundestag, für eine Partei also, die gemeinsam mit der Union das Asylrecht
       immer weiter verschärft hat. Viele dieser Beschlüsse hat Steffen
       mitgetragen.
       
       Gleichzeitig vertritt sie als Anwältin Nasibullah S. [1][Das ist einer
       jener 69 Geflüchteten, die vor zwei Wochen nach Afghanistan abgeschoben
       wurden.] Jetzt soll S. – maßgeblich auf Steffens Drängen – [2][nach
       Deutschland zurückgeholt werden], weil er sich in einem laufendem
       Asylverfahren befand und gar nicht hätte abgeschoben dürfen.
       
       Wie passen diese beiden Rollen zusammen? „Das ist tatsächlich schwierig“,
       sagte Steffen zur taz: „Einerseits ist der Druck bei Asylfragen, den wir
       PolitikerInnen in Deutschland erfahren, sehr hoch. Andererseits sehe ich,
       mit welchen Anforderungen Geflüchtete zu kämpfen haben.“ Unverständliche
       Formulare, ärztliche Atteste, die angefordert würden, so was.
       
       Nasibullah S. kam im Herbst 2015 über die Balkanroute nach
       Mecklenburg-Vorpommern. Hier habe sich der junge, unauffällige Mann, wie
       ihn Steffen beschreibt, weitgehend integriert. Als sein Asylantrag im
       Februar 2017 abgelehnt wurde, habe sie im Frühjahr Klage dagegen erhoben.
       Steffen ist eine der wenigen JuristInnen mit dem Profil „Ausländerrecht“ im
       Landkreis.
       
       Als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sich bei Steffen vor
       zwei Tagen nach den Kontaktdaten des 20-Jährigen wegen „einer geplanten
       Rückführung“ erkundigte, sei das für sie „die beste Nachricht des Tages“
       gewesen, sagt Steffen. Vor der Abschiebung habe sie das Sozialamt des
       Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, dem auch die Ausländerbehörde
       untersteht, mehrfach über die Klage informiert. Aber wenn der Fehler nun
       korrigiert würde, sei das „wirklich ein Sieg des Rechtsstaates. Damals ist
       das Gesetz nicht ordnungsgemäß angewendet worden.“
       
       Kehrt Nasibullah S. demnächst nach Deutschland zurück, kann am 5. September
       jene Anhörung stattfinden, die er im Juli wegen der Abschiebung verpasst
       hatte. Dieses Verfahren – von den Geflüchteten „Interview“ genannt – ist
       der wichtigste Termin im Asylverfahren. Dann soll es unter anderem um einen
       Brief gehen, der belegen soll, dass S. von den radikalislamischen Taliban
       bedroht werde und nicht in sein Heimatland zurückkehren könne.
       
       20 Jul 2018
       
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 (DIR) Simone Schmollack
       
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