# taz.de -- AfD schließt Medien aus: Die Presse möge bitte jetzt gehen
       
       > Die AfD hat entschieden, dass sie auch in Zukunft Journalist*innen von
       > Parteitagen ausschließen kann. Dürfen die das überhaupt?
       
 (IMG) Bild: Bald nicht mehr? Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland im Interview
       
       Das Verhältnis der AfD zur Presse ist paradox. Einerseits liegt der Partei
       als politischer Außenseiterin viel daran, möglichst oft in den Nachrichten
       vorzukommen. Andererseits pflegt sie einen offenen Antagonismus zu „den
       Medien“. Auf ihrem Bundesparteitag in Augsburg am Sonntag hat die AfD nun
       entschieden, dass die Presse von Parteitagen ausgeschlossen werden kann,
       wenn die Mehrheit der Delegierten das wünscht.
       
       Laut Geschäftsordnung sind die Parteitage zwar öffentlich, auf Antrag
       können aber Journalist*innen künftig vor Teildebatten, etwa zu
       Personalfragen, rausgeschickt werden. Nun stellt sich die Frage, ob
       Pressevertreter*innen einen Anspruch auf Berichterstattung haben.
       
       Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Frank Überall,
       kritisiert dem Beschluss und sagte dem Handelsblatt: „Ich schließe nicht
       aus, dass das ein Fall für die Gerichte wird.“ Diese Forderung, rechtlich
       gegen Presseausschlüsse der AfD vorzugehen, ist nicht neu. Schon seit
       Langem sorgt die rechte Partei immer wieder mit Presseausschlüssen für
       Aufsehen – bisher fand dies vereinzelt in Landesverbänden statt.
       
       Im Juni 2016 schloss der Nordrhein-Westfälische Landesverband die Presse
       von seinem Parteitag in Werl aus. Im Januar 2017 beschloss der
       Landesparteitag der sächsischen AfD vor Ort mit großer Mehrheit, einen
       Redakteur der Sächsischen Zeitung des Saals zu verweisen. Der Reporter habe
       „Hetzartikel“ verfasst, so die Begründung. Laut einem dpa-Bericht wurde der
       Journalist unter Beifall nach draußen eskortiert.
       
       ## Parteienfinanzierung streichen
       
       Zuletzt ging die Hamburger AfD vor einigen Wochen so weit, einen Parteitag
       ganz und gar ohne Ankündigung abzuhalten. Der Landesvorsitzende, Dirk
       Nockemann, sagte dem Hamburger Abendblatt, man werde in Zukunft von Fall zu
       Fall entscheiden, ob man die Presse einlädt.
       
       Entrüstet äußerte sich daraufhin der Bezirksvorsitzende des DGB Nord, Uwe
       Polkaehn, gegenüber der dpa und forderte, einer Partei, die „die
       Pressefreiheit mit Füßen tritt“, die Parteienfinanzierung zu streichen.
       Aber gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür, die Partei für ihr
       Vorgehen zu sanktionieren? Ist sie verpflichtet, Journalist*innen
       reinzulassen?
       
       Einige Verfassungsrechtler*innen [1][verweisen bei dieser Frage] gerne auf
       Artikel 21 des Grundgesetzes, wonach Parteien verpflichtet sind, an der
       politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Für die Staats- und
       Medienrechtlerin Sophie Schönberger, Professorin an der Uni Konstanz ist
       die Sache hingegen nicht ganz so klar.
       
       „Das Problem ist, dass Parteien keine staatlichen Akteure sind“, sagte
       Schönberger der taz. „Parteien sind private Vereinigungen und haben deshalb
       erst einmal relativ frei über den internen Bereich zu entscheiden, solange
       es keinen anderen Vorschriften gibt.“ Allein der Ausschluss einzelner
       Journalist*innen aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder vergleichbaren
       Merkmalen, sei etwa wegen des Antidiskriminierungsgesetz untersagt.
       
       ## Öffentlichkeit ohne Journalist*innen
       
       „Der Gesetzgeber könnte eine solche Verpflichtung schaffen“, sagt
       Schönberger. „Bisher gab es aber nie eine Notwendigkeit für eine
       entsprechende gesetzliche Regelung, weil jede Partei froh war, wenn die
       Presse über sie berichtet hat.“ Das Problem tritt also nicht alleine
       Aufgrund der AfD auf, sondern stellt sich auch, weil sich die Art und Weise
       verändert, wie Öffentlichkeit hergestellt wird.
       
       Politische Akteur*innen sind nicht mehr darauf angewiesen, mit der Presse
       zu sprechen. Sie können über eigene Kanäle senden – soziale Medien,
       Livestreams, Internetfernsehen. Dass die Presse ihren Anspruch formulieren
       muss, überhaupt in den Willensbildungsprozess einbezogen zu werden, ist in
       dieser Form neu.
       
       Der DJV fordert daher eine Änderung des Parteiengesetzes.
       Pressevertreter*innen sollen einen Rechtsanspruch darauf haben, zu
       Parteitagen zugelassen zu werden. Der Verband hat den Bundestag
       aufgefordert, eine solche Reform auf den Weg zu bringen.
       
       Eine gegenteilige Idee gibt es auch. Die Presse könnte AfD-Parteitage in
       Zukunft einfach geschlossen boykottieren, schlug Funke-Chefredakteur Jörg
       Quoos noch Anfang 2017 vor. Getraut hat sich das bisher aber noch keiner.
       
       3 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://verfassungsblog.de/author/joachim-wieland/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Weissenburger
       
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