# taz.de -- Landesantidiskriminierungsgesetz: Diskriminierung ade?
       
       > Ein neues Gesetz soll es diskriminierten Personen erleichtern, ihre
       > Rechte einzufordern. Auch gegen die öffentliche Verwaltung.
       
 (IMG) Bild: Kein Eintritt wegen Herkunft? Dagegen kann bereits geklagt werden.
       
       Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf
       ein Landesantidiskriminierungsgesetz (kurz LADG) verständigt. Das geplante
       Gesetz soll das bereits auf Bundesebene bestehende Allgemeine
       Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzen und verbessern.
       
       Zur Diskussion des neuesten Entwurfs für ein LADG kamen am Montagabend
       unter anderem Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), Staatssekretärin Margit
       Gottstein, Verbandsvertreter*Innen und Wissenschaftler*Innen zu einem
       Fachgespräch im Berliner Abgeordnetenhaus zusammen.
       
       Bei der von Bündnis 90/Die Grünen organisierten Veranstaltung bezeichnete
       Senator Behrendt das Gesetz als eines der „zentralen Vorhaben der
       Landesregierung“. Es werde „erhebliche Verbesserungen“ bringen.
       
       ## Staatliche Diskriminierung
       
       Ziel dieser Verbesserungen ist der öffentliche Dienst, der vom AGG nicht
       erfasst wird. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wird es in Zukunft
       möglich sein, gegen eine mögliche Ungleichbehandlung durch eine öffentliche
       Behörde zu klagen. „Der Staat tritt erstmals nicht nur als Akteur gegen
       Diskriminierung auf“, so Behrendt, „sondern zeigt auch, dass er selbst
       potenziell diskriminierend sein kann.“
       
       Vor allem die Berliner Verwaltung solle dabei für
       Diskriminierungserfahrungen sensibilisiert werden. Nachdrücklich wurde
       darauf hingewiesen, dass es oberste Priorität sei, Chancengleichheit
       herzustellen und durchzusetzen. Gleichzeitig wurden Befürchtungen
       ausgeräumt, dass auch das Neutralitätsgesetz betroffen sei. Dieses bleibe
       in seiner jetzigen Fassung bestehen.
       
       Neuerungen, die das LADG vorsieht, sind unter anderem das Verbot von
       Diskriminierungen aufgrund chronischer Erkrankungen, der
       Geschlechtsidentität, dem sozialen Status, dem Familienstand, der Sprache
       oder der zugeschriebenen Ethnie. Keine Diskriminierung liege vor, wenn
       Ungleichbehandlung durch Rechtsvorschriften und hinreichend sachliche
       Gründe belegt werden könne. Außerdem wurde die Verjährungsfrist für
       Diskriminierungen auf drei Jahre angehoben, das Verbandsklagerecht
       eingeführt und die Beweisführung erleichtert.
       
       ## Beweislast bei den Angeklagten
       
       Bislang mussten Menschen, wenn sie eine konkrete Diskriminierungserfahrung
       beanstanden wollten, den Beweis dafür selbst erbringen. Die Neuerung
       bewirkt nun, dass, sollte die Tatsache einer Diskriminierung glaubhaft
       dargestellt werden, prinzipiell von einem Verstoß gegen das LADG
       ausgegangen wird. Dann liegt die Beweislast bei der angeklagten Seite.
       
       Dafür gibt es auch von Wissenschaftlerinnen überwiegend Lob. Vor allem das
       Verbandsklagerecht sei eine gute Maßnahme, die viele bereits seit Langem
       gefordert hätten, so Eva Andrades, Projektleiterin des
       Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin. Allerdings wies sie darauf hin, dass
       die Ausstattung der Verbände unzureichend sei. „Klagen sind schlicht und
       einfach teuer“, so Andrades. Wenn man das Gesetz wirklich ernst nehme,
       müsse man die Verbände finanziell unterstützen.
       
       Auch kritisierte sie die Tatsache, dass etwa Wohnungsbaugesellschaften
       unberücksichtigt blieben. Bekommt also jemand aufgrund seiner
       Geschlechtsidentität oder seines sozialen Status keine Wohnung, kann er
       oder sie dagegen nicht vorgehen.
       
       Das LADG befindet sich momentan in der Abstimmung zwischen den einzelnen
       Senatsverwaltungen. Über den Sommer wird das Gesetzesvorhaben von den
       Verbänden bewertet, bis es dann schließlich dem Abgeordnetenhaus vorgelegt
       wird.
       
       29 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Serdar Arslan
       
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