# taz.de -- „Burka-Verbot“ in Dänemark: Frauen müssen Gesicht zeigen
       
       > Das dänische Parlament hat ein Verschleierungsverbot beschlossen.
       > Ausgenommen sind Bedeckungen, die einem „anerkennenswerten Zweck“ dienen.
       
 (IMG) Bild: Nikab-Trägerinnen verfolgten die Entscheidung des Parlaments in Kopenhagen
       
       STOCKHOLM taz | In Dänemark ist es ab 1. August verboten in der
       Öffentlichkeit Kleidungsgegenstände zu tragen, die das Gesicht verdecken.
       Das gemeinhin als „Burka-Verbot“ bezeichnete Gesetz wurde am Donnerstag vom
       dänischen Folketing mit 75 gegen 30 Stimmen verabschiedet. Es tritt am 1.
       August in Kraft.
       
       Für das Verbot stimmten neben der rechtsliberalen und der konservativen
       Regierungspartei auch die rechtspopulistische Dänische Volkspartei und die
       oppositionellen Sozialdemokraten. Dagegen votierten die Linksliberalen, die
       rotgrüne Alternative, die Sozialisten und die linke Einheitsliste.
       
       Ausser Niqab und Burka trifft das Gesetz beispielsweise auch Masken, Helme,
       künstliche Bärte und Schals, soweit diese das Gesicht „zu sehr bedecken“.
       Erlaubt bleibt eine Bedeckung die „einem anerkennenswerten Zweck dient“,
       beispielsweise das Gesicht gegen Kälte schützen will.
       
       Über ein „Burka-Verbot“ wird in Dänemark bereits seit 2009 diskutiert.
       Damals legte die Dänische Volkspartei einen ersten Gesetzentwurf vor mit
       der Begründung: Das offizielle Dänemark solle sich so „vom politischen
       Islam distanzieren“.
       
       Es geht um etwa 250 Frauen 
       
       Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr
       das belgische Gesetz bestätigt hatte, das eine Vollverschleierung
       verbietet, startete die Dänische Volkspartei eine neue Gesetzesinitiative.
       Eine Mehrheit dafür gab es aber erst, nachdem die rechtsliberale Venstre
       eine Kehrtwende vollzog und ihre vorherige ablehnende Haltung revidierte.
       Und weil das ausschliessliche Verbot von aus religiösen Gründen getragenen
       Kleidungsgegenständen gegen die dänische Verfassung verstossen würde,
       machte man aus dem Burka- ein allgemeines Gesichtsbedeckungsverbot.
       
       Statt einer zunächst diskutierten Haftstrafe droht für den Fall eines
       Verstosses eine Geldbusse. In Dänemark sollen etwa 250 Frauen regelmässig
       Niqab oder Burka tragen.
       
       Umfragen zeigen, dass rund zwei Drittel der DänInnen für das Verbot sind.
       Der Imam Oussama El-Saadi bezeichnete das Gesetz zwar als
       „antidemokratisch“ und als einen „Verstoss gegen die Religionsfreiheit“,
       forderte Muslima aber auf, sich daran zu halten: „Wir leben in Dänemark,
       für uns gelten dänische Gesetze.“ Letztendlich müsse aber jede Frau selbst
       entscheiden.
       
       Die Polizei wird für die Einhaltung des Gesetzes zuständig sein. Der
       einzelne Beamte soll entscheiden, ob Kleidungsstücke das Gesicht „zu sehr“
       bedecken. Das fragliche Kleidungsstück muss nicht abgelegt werden und die
       Polizei ist nicht befugt es vom Gesicht zu entfernen. Sie soll lediglich
       eine Geldbusse verhängen. Die beläuft sich auf 1000 Kronen, ca 135 Euro.
       
       Für wiederholte Verstösse kann sie bis auf 10.000 Kronen steigen.
       Gleichzeitig soll die Polizei die Kommunen und andere Behörden informieren.
       Diese wiederum werden verpflichtet, „eventuell notwendige soziale Maßnahmen
       in Bezug auf den Einzelnen oder seine Familie zu veranlassen“.
       Beispielsweise solle Frauen, von denen anzunehmen sei „in unterdrückender
       Umgebung zu leben“ Hilfe und Unterstützung angeboten werden.
       
       31 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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