# taz.de -- Linke Wahlfälscher in Quakenbrück: Schwarzer Tag für Rote
       
       > Urteil am Landgericht Osnabrück: Vier Quakenbrücker Kommunalpolitiker der
       > Linken sind wegen Wahlfälschung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
       
 (IMG) Bild: 60 Prozent für die Linke? Da stimmte wohl etwas nicht bei der niedersächsischen Kommunalwahl im Jahr 2016
       
       Osnabrück taz | Der Schwurgerichtssal 272 ist ehrfurchtgebietend: die
       mächtige Tür, die schiere Größe des Raums, die gewaltige Justitia an der
       Stirnwand. Kein leichter Gang für die fünf Angeklagten hier hinein. Und
       dann erwischt sie ein Schlag, den wohl keiner von ihnen hat kommen sehen:
       Erst vor wenigen Minuten hat sie zur Urteilsverkündung im Landgericht
       Osnabrück angesetzt, da rammt Richterin Dagmar Winkelsträter einen Satz
       raus, nach dem es für Sekunden totenstill ist: „In dieser Hauptverhandlung
       ist gelogen worden, dass sich die Balken biegen!“
       
       Winkelsträter verkündet das Urteil in einem Prozess, der hohe Wellen
       geschlagen hat, politisch wie medial. Es geht um den Vorwurf der
       Wahlfälschung. Schauplatz: Quakenbrück, Landkreis Osnabrück, während der
       niedersächsischen Kommunalwahl 2016.
       
       Vier der Angeklagten hatten für Die Linke für den Stadt- und den
       Samtgemeinderat kandidiert, zwei zusätzlich für den Kreistag. Und jetzt
       rechnet ihnen Winkelsträter Fall um Fall vor, warum das Gericht der
       Auffassung ist, dass es während Briefwahl damals nicht mit rechten Dingen
       zuging. Auf ein so auffällig gutes Ergebnis kam „Die Linke“ in einzelnen
       Wahlbezirken, bis rauf zu 60 Prozent, dass Wahlwidersprüche eingingen. Der
       Wahlleiter prüfte. So kam die Sache ins Rollen.
       
       Andreas Maurer, Fraktionsvorsitzender der Linken sowohl im Artländer
       Samtgemeinde- als auch im Quakenbrücker Stadtrat, zudem
       Kreistagsabgeordneter im Landkreis Osnabrück, wirkt betreten. Verschwunden
       die aufgesetzte Zuversicht, die er im Flur noch zur Schau gestellt hat, im
       Kreis der Anwälte. Während Winkelsträter die Abenteuerlichkeit der Vorgänge
       im Vorfeld des 11. September 2016 schildert, greift er zwar wieder und
       wieder zum Telefon, als gäbe es Wichtigeres. Aber man merkt, es arbeitet in
       ihm.
       
       Denn schnell ist klar: Nur von einer milden Geldstrafe, gar von Freispruch,
       ist hier heute nicht die Rede. Andreas Maurer muss eine Bewährungsstrafe
       von sieben Monaten und einer Woche einstecken, plus den Verlust des
       passiven Wahlrechts für einen Zeitraum von vier Jahren. Das bedeutet auch
       den Verlust seiner politischen Ämter – sobald das Urteil rechtskräftig ist.
       
       Mauer, so das Gericht, habe Briefwahlunterlagen für einen Wahlberechtigten
       ausgefüllt. Zudem habe er eine Wahlbenachrichtigungskarte an sich genommen
       und unterschlagen, habe zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen
       Erklärung verleitet. Auch die anderen Angeklagten haben dem Wahlerfolg
       kräftig nachgeholfen. Aber es ist Fraktionschef Maurer, in dessen Richtung
       Winkelsträter Sätze sagt wie: „Das erschüttert das politische Urvertrauen
       der Bevölkerung tief!“
       
       Auch die drei anderen Quakenbrücker Kommunalpolitiker trifft es hart:
       Bairam Chasim muss eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung verdauen
       – wegen Wahlfälschungen in zehn Fällen, in acht Fällen davon in Tateinheit
       mit Urkundenfälschung. Tourkai Ismail bekommt elf Monate, Amet Nouri zehn.
       Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssen Chasim und Ismail ihre Mandate
       im Quakenbrücker Stadtrat abgeben. Amet Nouri entgeht dieser Schmach – er
       hatte schon bei der Wiederholung der Quakenbrücker Briefwahl sein Mandat
       verloren.
       
       ## 50 Zeugen hatten ihre Aussagen geändert
       
       Die Linken-Politiker, so das Gericht, haben in einem Stadtteil mit hohem
       Migrantenanteil Wähler zur Briefwahl getrieben. Zum Teil sollen die
       Angeklagten die Unterlagen ausgefüllt und die Kreuze gesetzt haben. Einen
       gemeinsamen Tatentschluss konnte das Gericht zwar nicht erkennen. Aber „die
       Masche“ habe jeder für sich gekannt.
       
       Winkelsträter spricht von Lügen, weil 50 der 65 Zeugen des Verfahrens
       Betroffene, deren Angehörige oder Freunde waren, die in der
       Hauptverhandlung ganz anders aussagten als gegenüber der Polizei im
       Ermittlungsverfahren. „Unserer Auffassung nach sind die Aussagen aus dem
       Ermittlungsverfahren glaubwürdiger“, sagt Winkelsträter. Als sie erkannten,
       welche Konsequenzen ihre Aussagen für die Angeklagten bargen, hätten die
       Zeugen ihre Aussagen verändert.
       
       Winkelsträter redet den Quakenbrücker Politikern in puncto freie und
       geheime Wahlen ins Gewissen: „Als Volksvertreter tragen Sie eine
       gesteigerte Verantwortung.“
       
       Später, draußen vor dem Landgericht, spricht Maurer von einem „politischen
       Urteil“. Er will Revision einlegen.
       
       19 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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